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Blitzer in Probezeit. Was zählt? Ausstellungsdatum oder Erteilungsdatum?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Blitzer in Probezeit. Was zählt? Ausstellungsdatum oder Erteilungsdatum?
By tamina (172.184.150.162) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 10:40:

Ich wurde viel zu schnell in der Probezeit geblitzt. Ich habe einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, in dem natürlich auch nach der Fahrerlaubnis und dem Ausstellungdatum gefragt wurde. Mein Führerschein wurde mir erst drei Monate nach dem Ausstellungsdatum erteilt (ich war einfach immer zu faul zur Theorie zu gehen) Das heisst auf dem Führerschein steht als Ausstellungsdatum 15.7.00 und von Hand auf der Rückseite hat der Prüfer 20.10.00 als Erteilungsdatum drauf geschrieben. Wird dieses Datum auch im Computer erfasst?? Ich dachte immer, dass ich erst jetzt im Oktober meine Probezeit rum habe. Aber die fragen ja nur nach dem Ausstellungsdatum und nicht nach dem Erteilungsdatum. Da ich am 30.7.02 geblitzt wurde (also über zwei Jahre nach Ausstellungsdatum), kann es dann sein, dass die das nicht nochmal nachprüfen, wann ich tatsächlich den Führerschein bekommen habe und ich mit einem blauen Auge davon komme?
danke für die hilfe, gruß tamina

By indy (195.226.96.177) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 18:20:

Mh, also mE gilt das Datum, welches auf dem FS hintendraufgekritzelt ist. Bei mir zum Beispiel steht vorne nämlich November 1999, obwohl ich erst im März 2000 18 geworden bin. Im Februar hatte ich Prüfung und da hat der Prüfer versehentlich das Prüfungsdatum eingetragen, erst danach bemerkt, dass ich noch 17 bin. Auf dem LRA (ich hatte - freundlich wie ich bin *g* - angeboten, das Datum einfach stehen zu lassen) wurde das dann auch korrigiert - sieht übrigens schrecklich aus!

By dagegen (217.5.19.19) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 00:21:

Wenn man mich nach dem Ausstellungsdatum fragt, gebe ich auch gerne über das Ausstellungsdatum Auskunft :-)


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