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Am Autobahnkreuz geblitzt mit 29 drüber, Probezeit

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Am Autobahnkreuz geblitzt mit 29 drüber, Probezeit
By Smookey (217.4.193.182) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 14:42:

Hi Leute,

ich hab mächtig Scheiße am Hals. Ich wurde am 21.06. auf dem Autobahnkreuz Wittstock mit 154km/h geblitzt, nach Abzug von Toleranz bleiben noch 29km/h Geschwindigkeitsüberschreitung offen. Ich bin damals das erste mal alleine Autobahn gefahren und hab (ob ihrs glaubt oder nicht) das 120er Schild wirklich übersehen - dazu muss ich sagen, dass die A19, von der ich zuvor gekommen bin, sogut wie keine Geschwindigkeitsbegrenzungen hat! Wie dem auch sei kam neulich ein Zettelchen, wo man Angaben zum Fahrer machen sollte. Das war glaube ich Fehler Nummer 2 (erster Fehler - zu schnell fahren), denn dort haben wir geschrieben, dass mein Vater an dem Tag gefahren ist, da ich auf dem Foto wirklich nicht gut zu erkennen bin. Jedenfalls haben wir den Mist zurpckgeschickt in der Erwartung, dass wir das Bußgeld dann irgendwann bezahlen sollen und die Sache erledigt ist. Nein, da kommen heute morgen, kurz nach 7 zwei Männer in grün vor unsere Haustür und stellen die wohlbekannten Fragen, wie "Wer fährt dieses Auto normalerweise?"! Mein Vater -in dem Moment an der Tür - macht Fehler Nummer 3 und antwortet: Mein Sohn. Dann mache ich Fehler Nummer 4 und gucke an der Tür, wer denn vorne steht. Mahlzeit! Dann haben die wie es sein muss festgestellt, dass ich das wohl auf dem Foto sein muss und meine Daten aufgenommen. Wir haben aber trotzdem darauf behaart, dass mein Vater gefahren ist. Tja...

Meine Frage zu der schönen - obwohl sie nicht wirklich schön für mich ist - Geschichte nun: Was kann ich machen, um der Sache so gut wie möglich zu entgehen? Ich bin noch in der Probezeit und hab meine Lektion von dem Blitzer wirklich gelernt und achte jetzt immer noch genauer auf Schilder... was nun?

Danke für eure Hilfe,

Smookey

By Rennfahrer (80.140.56.9) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 15:14:

Keine Chance!

By Landy (217.81.159.76) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 19:25:

@Smookey

Tja, das ist echt dumm gelaufen, wie Rennfahrer schon sagte, da musst du in den sauren Apfel beissen und die Nachschulung machen.

By Smookey (217.4.192.77) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 21:22:

hmpf... was passiert, wenn man die Nachschulung nicht bezahlen kann?

Ich meine ich bin so oder so froh, wenn ich mal tanken kann, aber 300 Euro auf einen Schlag ist echt der Hammer....

Hat jemand von euch schonmal ne Nachschulung gemacht? Und bekommt man dann trotzdem noch den Fürhrerschein weggenommen? Bei 29 km/h nicht, oder?

Danke und Gruß an alle,
Smookey

By Rennfahrer (80.140.56.9) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 21:50:

nein, FS darfst du behalten.

Nachschulung kostet nicht immer 300€ solls auch schon ab 250€ geben. Wenn du wirklich kein Geld hast, dann versuch die Nachschulung eben zu verzögern, in dem du bei der zuständigen Stelle anrufst, nachdem du die Aufforderung zur Nachschulung bekommen hast, und erklär es dem Sachbearbeiter ganz freundlich, dass du dir eine Nachschulung im Moment wirklich nicht leisten kannst.

Wenn der BuGeBe gegen dich kommt, kannst du auch ncoh Einspruch einlegen, mit der Begründung, du würdest gerne einen Anwalt befragen, das schindet auch sicher noch 2-3 Monate!

By Rover827 (194.95.179.178) on Freitag, den 30. August, 2002 - 08:33:

Wenn die Gebühren für ein ASF nicht gezahlt werden gibt es auch keine Teilnahmebescheinigung. Ohne Teilnahmebescheinigung kein Nachweis. Ohne Nachweis erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde (§ 2a III StVG)...

@Rennfahrer:

Was soll das bedeuten?
"nein, FS darfst du behalten"
Diese Aussage ist falsch.

Wenn es so wäre, würde doch niemand mehr an einem ASF teilnehmen, wozu auch...

"...und erklär es dem Sachbearbeiter ganz freundlich, dass du dir eine Nachschulung im Moment wirklich nicht leisten kannst."

Mir kommen die Tränen!!

Die Fahrerlaubnisbehörde hat keinen Ermessensspielraum. Dies ergibt sich unzweideutig aus § 2a II StVG. Dem Bearbeiter sind quasi die Hände gebunden.

By Rennfahrer (80.140.9.248) on Freitag, den 30. August, 2002 - 13:55:

@Rover827

lies doch bitte genauer...

bleiben noch 29km/h Geschwindigkeitsüberschreitung offen
Und bekommt man dann trotzdem noch den Fürhrerschein weggenommen? Bei 29 km/h nicht, oder?


FS darf er behalten.


Hier wurde aber auch schon öfters gepostet, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Frist zur Teilnahme zur Nachschulung verlängert werden kann.

Stell dir vor, du hast grad ein Gipsbein, sollst du deswegen den FS verlieren, weil du dadurch nicht an der Nachschulung teilnehmen kannst ??!


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