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Rechtslage ?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Rechtslage ?
By Schattenparker (213.7.211.134) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 17:35:

Hallo liebe Leute!
Ich hätte da mal ein paar Fragen zur Ungewissheit meines Bekannten:
Und zwar hat es neulich bei hohem Tempo in der Ortschaft geblitzt. Da fällt meinem Bekannten ein, dass er eigentlich der Fahrer gewesen sein könnte.
Er hat leider nur sehr viel Angst davor, dass, falls er sich nach dem Eintreffen des Bußgeldbescheids entsinnt doch nicht gefahren zu sein, er dann trotzdem Ärger bekommt(Er wird auf dem Bild nicht zu sehen sein).
Könnt ihr mir sagen wie die Rechtslage in diesem Fall ist und wo man genaue Bestimmungen nachlesen kann? Ihr würdet meinem Freund bei der Entscheidung sehr helfen!
Danke im Vorraus
Schattenparker

By farendil (217.235.47.160) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 19:05:

a: es kann nur der ebstraft werden, der als fahrer identifiziert wird.
bestreitet eine person der fahrer zu sein, muß es dieser person nachgewiesen werden.

b: auch ein unschuldigker kann bestraft werden, wenn die behörde der meinung iost er sei der täter UND wenn er einem bescheid nicht oder nicht fristgerecht widerspricht.
(bei unvershculdetem fristversäumnis antrag auf widereinsetzung in den vorherigen stand stellen)

das zugeben einer tat auf dem anhörungsbogen sit rechtlich ohne relevanz.

By Schattenparker (213.6.51.217) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 21:21:

@farendil
Soll also heißen, dass ihm durch sein Irren nichts passieren kann, sobald er gegen den BB rechtzeitig EInspruch erhebt.
Kann man entsprechende § irgendwo nachlesen?
Wie lange kann ein solches Verfahren dauern?
besten Dank
Schattenparker

By farendil (217.235.61.233) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 23:53:

@schattenparker: das soll es heißen.
das verfahren dauert höchstens so lange, bis es gegen den täter verjährt ist.

By Leo (193.194.7.158) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 10:33:

Immer diese Hayabusisten...!
Leo


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