Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Autobahn-Österreich

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Autobahn-Österreich
By meli (212.29.11.95) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 09:26:

Hallo ich bin in Österreich geblitzt worden mit 175 kmh.... Ähm, hat jemand eine Ahnung welche Konsequenzen auf mich zukommen??? Danke!

Grüße!

Meli

By Leo (193.194.7.158) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 10:49:

Hi Meli,
hast Du schon die Suchfunktion vom Board bemüht. Hier gibt es sehr viele Informationen, welche Dir weiterhelfen könnten. Und um dirket von uns weitergeholfen zu bekommen, wären etwas mehr Informationen Deinerseits nicht schlecht.

Außerdem: Herzlich Glückwunsch. Daß die Ösis mehr Überwachen als die Deutschen war Dir bewußt oder ?

Leo

By Meli (212.29.11.95) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 12:50:

Hi Leo,

naja bewußt... Du weißt ja, wie einem das Unterbewußtsein beim schnellen nach Hause kommen wollen-Drang einen Streich spielen kann ;-)!
Informationen? Also 130 erlaubt, ähm fahre einen A4... Noch fragen :-)????

Also, habe schon dannach gesucht, laut Bußgeldrechner müßte ich mit drei Punkten rechnen, 100€ und einem Monat Führerschein weg!

Wenn ich das nem Anwalt übergebe, habe ich dann ne Chance???

Grüße!

Meli

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 14:38:

@meli
für Verstösse in Ösiland gibt es bei uns keine Punkte.
Nach dem A-D Abkommen können Verstösse gegen die STVO der Ösis in D vollzogen werden, da gibts vom Landratsamt einen Gebührenbescheid, den ggf auch der Gerichtsvollzieher vollstreckt.
In deinem Fall wäre das ein Verstoss gegen §99 STVO (Ösiland). Jetzt kommts:
Wenn deine Fahrereigenschaft feststeht, weil die dich am Tunnel von vorne gelasert und danach angehalten haben, musst du zahlen, wenn du aber aus einem dér grauen Kisten von hinten geblitzt wurdest,bekomst du als Halter bei mehr als 30 plus von der Bezirkshauptmannscahft eine Anonymverfügung zum Bezahlen. Dann schreibst du denen, dass du bittest, das Foto zu senden, damit du den Fahrer ermitteln kannst, du seist nicht gefahren.
Dann machen die eine Lenkererhebung nach § 103 KFG, ein Ösi müsste dann den Fahrer verpfeifen oder zahlen. das machst du nicht, dann bekommst du eine Starfverfügung nach § 103 KFG, weil du den Fahrer nicht verpfiffen hast....Und diese 103er Verfügungen werden bei uns nicht vollstreckt, da sie gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - unserer höchsten Rechtsnorm- verstossen. Aber so Handeln kannst du nur, wenn du nicht -so wie ich- dauernd in Ösiland rumfährst mit der selben NUmmer, denn das ist gespeichert und in Ösiland können sie dich dafür noch lange später zur Kasse bitten. Aber Flensburg hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun.

By Claudia (194.7.44.51) on Freitag, den 6. September, 2002 - 21:54:

Hallo alfa,
Ich habe ein ähnliches Problem wie meli und Du scheinst Dich damit sehr gut auszukennen. Ich hoffe es ist Berufsbedingt und nicht aus Erfahrung.

Was meinst Du konkret mit die 103 Verfügung ist in Deutschland nicht vollstreckbar?
In meinem Fall handelte es sich um einen Firmenwagen und nun ist unserem GF ein Brief mit dem Verwaltungsstrafverfahren zugegangen, mit übertretung der §103 Abs. 2 und 134 Abs. 1
Heisst das jetzt, man kann das ganze aussitzen?
Oder man kann nicht dafür belangt werden den Lenker nicht zu nennen und muss dann sozusagen die Anonymverfügungsstrafe zahlen?

Vielen Dank im voraus

By farendil (217.85.227.58) on Samstag, den 7. September, 2002 - 16:52:

@cludia: ließ doch richtig! nur verfahren wegen der nichtangabe des fahrzeuglenkers können nciht vollstreckt werden.

By ecd (195.93.66.8) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 17:28:

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich in Österreich in einem Mietwagen von hinten geblitzt werde? Kommt man dann auch mit §103 problemlos davon oder muss man als im Mietvertrag eingetragener Fahrer zahlen? (es darf ja dann kein anderer das Fahrzeug fahren, somit steht eigentlich der Fahrer fest)
Würde mich interessieren, wie die Autovermietungen das so handhaben.

By farendil (217.225.248.98) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 18:18:

@ecd: dass du keinen anderen fahren lassen darfst, ist kein beweis dafür, daß kein anderer gefahren sein kann - es ist lediglich ein indiz.

By Ulli (149.228.2.168) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 16:19:

hallo bin mit 235 km/h geblitzt worden und zwar in Österreich auf der Autobahn ca. 135 km/h zuviel, weiss jemand wie lange der Führerschein dann weg ist. Brauche ihn nämlich. Danke im Voraus

Ulli

By Ulli (149.228.2.171) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 16:23:

hallo bin mit 235 km/h geblitzt worden und zwar in Österreich auf der Autobahn ca. 135 km/h zuviel, weiss jemand wie lange der Führerschein dann weg ist. Brauche ihn nämlich. Danke im Voraus

Ulli

By farendil (217.85.226.74) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 16:39:

@ulli: gar nicht.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page