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Hatte einen Unfall als ich zu schnell in der 30 Zone unterwegs war...

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Hatte einen Unfall als ich zu schnell in der 30 Zone unterwegs war...
By Christian (129.69.166.249) on Montag, den 26. August, 2002 - 12:44:

Hallo zusammen,

an einer rechts-vor-links-Kreuzung in einer 30er Zone in der ich zu schnell unterwegs war habe ich ein von Links kommendes Fahrzeug gerammt. Das ganze hat dummerweise auch gleich die Polizei aufgenommen. Anhand der Bremsspuren stellten sie meine deutlich überhöhte Geschwindigkeit fest. Das Berechnungsprogramm bei der Polizei sagt 68km/h Augangsgeschwindigkeit, das kommt wohl hin..

Folge war:

Für mich: Anzeige wegen überhöhter Geschw., Verstoß gegen Rechtsfahrgebot und fahrlässige Körperverletzung
Für meine Gegnerin: Verstoß gegen rechts-vor-links

Die ganze Geschichte lag jetzt ca. 8 Wochen beim Staatsanwalt und jetzt hat meine Gegnerin Bescheid bekommen, daß die Ermittlungen gegen sie eingestellt wurden. Ich habe seit dem Unfall von niemandem irgendwie Bescheid bekommen, habe aber herausgefunden, daß meine Sache vom Staatsanwalt an die Stadt abgegeben wurde. Das hörte sich für mich schonmal gut an, weil die ganze Geschichte dann ja "nur" noch mit einem Bußgeldverfahren abgestraft wird.

Jetzt meine Frage: Gibt es Höchststrafen, die die Bußgeldstelle erteilen darf und alles darüber muß ein Richter entscheiden oder so? Wenn ja, wo liegen die? Hat jemand eine Ahnung, auf was ich mich in etwa einstellen muß ??

By farendil (217.235.59.42) on Montag, den 26. August, 2002 - 13:21:

was die bg-stelle dir vorwirft, weiß ich nicht. maximal 4 punkte können es sein. mehr als 3 monate fahrverbot gibts auch nciht und die geldgrenze liegt bei 350 € (ohne vorsatz).

By Christian (129.69.166.249) on Montag, den 26. August, 2002 - 14:35:

Vielen Dank! Dann werd ich mal abwarten, auf was die so kommen...

Laut Katalog gibts für die Geschwindigkeit alleine 1 Monat und drei Punkte und 100€, fürs Rechtsfahrgebot alleine 2 Pkt und 40€ (mit Gefährdung; und mit Unfall??). Addiert wären das ja schon fünf Punkte, hm, wie wird sowas denn zusammengerechnet?

Und was gibts für fahrlässige Körperverletzung (geprelltes Knie und Schleudertrauma) ??

Vielen Dank und Viele Grüße,
Christian

By Grobi (80.146.165.98) on Montag, den 26. August, 2002 - 15:05:

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot??
Wieso wird das Verfahren gegen die Unfallverursacherin eingestellt??

Verstehe ich nicht...

Grobi

By Christian (129.69.166.249) on Montag, den 26. August, 2002 - 15:38:

Naja,

war ne Straße im Wohngebiet ohne Fahrbahntrennung und ich bin nicht ganz rechts gefahren sondern vielleicht 1,5m vom rechten Rand entfernt (leider durch die Bremsspuren dokumentiert). Die Pozilei vor Ort meinte dann halt, wenn ich gaaaaanz rechts gefahren wäre, hätte sie abbiegen können, ohne daß was passiert wäre. Darum Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

Warum das Verfahren gegen die Gegnerin eingestellt wurde habe ich auch nicht verstanden. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, daß ich erstmal auf der ganzen Fahrbahn Vorfahrt habe. Hätte ich einen großen LKW gefahren und wäre aus der nächsten Straße abgebogen, hätte ich auch die ganze Fahrbahn gebraucht, auch bei niedriger Geschwindigkeit !! Daher dachte ich, das würde auf eine Teilschuldregelung hinauslaufen.

Vielleicht kann ja jemand noch was hierzu sagen...

Christian

By Matthias (80.131.216.42) on Montag, den 26. August, 2002 - 17:49:

@Christian:
Sag mal... Du bretterst mit zugegebener rund doppelter zulässiger Geschwindigkeit über rechts-vor-links Kreuzungen im Wohngebiet, verursachst dabei einen Unfall und jammerst dann noch rum, wenn das Verfahren gegen Deine Gegnerin eingestellt wird? Gehts Dir sonst gut? Du hast doch echt was an der Waffel. Ich bin für mind. 3 Monate FV, besser MPU.

By Christian (129.69.166.249) on Montag, den 26. August, 2002 - 17:55:

Ich jammer ja nicht, mich interessiert nur schonmal, was auf mich zu kommt! Und wie gesagt: Ich hatte Vorfahrt!

Ach so, ansonsten gehts mir schon gut. Warum auch nicht? Gott sei Dank entscheidest ja da nicht Du ;-)

Grüße,
Christian

By Chris (144.41.241.55) on Montag, den 26. August, 2002 - 18:58:

@Christian:
ziemlich arrogant. Schon mal Gedanken gemacht, wenn anstelle des Autos ein Kind (z.B. auf einem Fahrrad) in die Straße "eigebogen" wäre??
Wäre deine Argumentation dann auch: ich hatte ja vorfahrt?

By Christian (129.69.166.249) on Montag, den 26. August, 2002 - 19:30:

Stimmt, mein voriger Beitrag war nicht ganz sachlich; Aber war es der von Matthias ??? Ich finde nein!

Natürlich ist mir klar, daß ich in der Situation fahrlässig war und natürlich ist mir klar, daß ich zumindest den größten Teil der Schuld an diesem Unfall trage.
Das war an diesem Tag auch nicht meine normale Reisegeschwindigkeit, sondern ich hatte es wirklich verdammt eilig noch gerade pünktlich zu einem sehr wichtigen Termin zu kommen. Da bin ich leichtsinnig geworden; daß das nicht gut ist, ist mir auch klar!

Aber ich dachte eigentlich, daß hier nicht der Ort für moralische sondern eher für sachliche Diskussionen ist.

Ich möchte mich hier über die Folgen für mich informieren und natürlich auch die Möglichkeiten nutzen, die Folgen möchlichst gering zu halten. Das halte ich unabhängig von Einsicht, Reue Verhaltensänderung in Zukunft usw. für gerechtfertigt.
(Außerdem war das mein erster Unfall in ca. 300 000km, was ungefähr 60 000km im Jahr entspricht und das bisher ohne einen einzigen Punkt; das kann nicht nur Glück gewesen sein, oder? Und wie die Fahrleistung vielleicht schon vermuten lässt: Ich lebe vom Autofahren)

Grüße,
Christian

By michael (80.138.144.191) on Montag, den 26. August, 2002 - 19:42:

@Christian:

"Ich hatte Vorfahrt!

Das kannst du 500x brüllen, nützt dir aber nichts. Erstens ist Vorfahrt nicht erzwingbar (geschweige denn einklagbar), und zweitens ist es nach der Rechtsprechung so, daß die wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen können, daß auch der Vorfahrtberechtigte die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält.

Siehe z.B. KG Berlin, Az. 12 U 3121/92: "Der gegen den Wartepflichtigen im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Vorfahrtberechtigten auf einer Kreuzung sprechende Anscheinsbeweis kann etwa durch den Nachweis widerlegt werden, daß sich der Wartepflichtige verkehrsrichtig verhalten hat oder das der Vorfahrtberechtigte genügend Zeit hatte, sich auf das Verhalten des Wartepflichtigen einzustellen und unfallverhütend zu reagieren, oder daß sich der Vorfahrtberechtigte infolge weit überhöhter Geschwindigkeit außerstande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren."

Oder OLG Schleswig, Az. 1 Ss OWi 35/81: "Für den Wartepflichtigen gilt der Grundsatz, daß er nicht mit einem grob verkehrswidrigen Verhalten des die Vorfahrt beanspruchenden Verkehrsteilnehmers, solange er ihn nicht sehen kann, zu rechnen braucht (Vergleiche BGHSt 20, 238)."

Oder OLG Düsseldorf, Az. 15 U 243/77: "Der Vertrauensgrundsatz, der dem Vorfahrtberechtigten auch beim Passieren nicht einsehbarer Straßeneinmündungen zur Seite steht, entbindet den Berechtigten nicht von der Pflicht, seine Fahrgeschwindigkeit den übrigen Anforderungen der Verkehrslage und dem Gebot der Rücksichtnahme im Verkehr anzupassen."

"ich hatte es wirklich verdammt eilig noch gerade pünktlich zu einem sehr wichtigen Termin zu kommen"

Das riecht darüberhinaus nach Vorsatz...

By Alberto (62.158.210.62) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 14:57:

Alles schöne Einzelurteile....
Grundsätzlich ist es aber schon so: Vorfahrt ist Vorfahrt!

Allenfalls gibt es für den Vorfahrtsberechtigten eine teilschuld, wenn er z.B. mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist, wie es ja hier der Fall ist.

Ich würde mir anlässlich des zu erkämpfenden Schadensersatzes sofort einen Anwalt nehmen!

30er-Zone hin oder her. Bremsspuren hin oder her.

Da ist noch viel drin!

By michael (80.138.171.126) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 00:23:

@Alberto:

"Alles schöne Einzelurteile" - na, das erzähl mal einem Richter, wenn mindestens 3 (ich hab ja nur 3 Beispiele angeführt) höherinstanzliche Gerichte auf den gleichen Tenor rauslaufen...

"Allenfalls gibt es für den Vorfahrtsberechtigten eine teilschuld, wenn er z.B. mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist, wie es ja hier der Fall ist" - richtig, aber eine Teilschuld kann auch heftig sein (z.B. 50 oder 75%), gerade wenn es bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder angepaßter Geschwindigkeit nicht zu dem Unfall gekommen wäre.
Und im vorliegenden Fall sieht das - auch physikalisch/matematisch gesehen - recht eindeutig aus: Der Anhalteweg bei trockener Asphaltfahrbahn beträgt bei 30 km/h 12,17 Meter; bei 68 km/h 40,82 Meter...

By Alberto (62.158.218.90) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 09:31:

Ja, ja.... das mag ja alles sein...
Aber ich kann dir ebensoviele Urteile heraussuchen, die aussagen: Vorfahrt bleibt Vorfahrt! Manche gehen dann sogar nur von einer OWi des "Schnellen, aber vorfahrtsberechtigten" aus - und der andere zahlt aber den Schaden.

By michael (80.138.143.214) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 10:25:

@Alberto:

Na, dann such mal raus... aber bitte nicht ne verhunzte Kurzzusammenfassung aus irgendeinem Käsblättchen, sondern der "amtliche" Leitsatz.

By dagegen (217.5.19.50) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 10:27:

Ich habe in der Fahrschule auch gelernt, dass man beim Rechtsabbiegen nach rechts schauen muss. Wenn von da einer kommt und mir nicht genug Platz bleibt, muss ich in jedem Fall warten.

By dagegen (217.5.19.35) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 14:38:

Urteil dazu auch hier: http://www.autokiste.de/psg/0207/1301.htm

By Alberto (62.224.96.81) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 17:32:

Sag ich doch.... Vorfahrt ist Vorfahrt.... danach kommt erst eine eventuelle "teilschuld" wegen höherer Geschwindigkeit.

By christian (129.69.166.249) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 00:09:

Hallo zusammen,

ich habe inzwischen meinen BuGeBe bekommen und war angenehm überrascht!
Von überhöhter Geschwindigkeit war gar nicht mehr die Rede und mit 2 Punkten und 50€ plus Verfahrenskosten für das "zu-weit-links-Fahren" und den Unfall kann ich leben.
Mal schauen, wie sich jetzt noch die Versicherungen einigen! Hat mir hierfür jemand noch einen Tip ???


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