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Kurze rechtliche anfrage

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Kurze rechtliche anfrage
By niliqb (213.23.36.3) on Samstag, den 24. August, 2002 - 11:39:

Hallo alle zusammen...

Hab da mal eine Frage:

wurde am 29.4. als Fahrer des Taxis meines Chefs mit 57 innerorts geblitzt.

Mein Chef hat erst irrtümlich einen anderen Kollegen (der den ganzen Tag in besagter Ortschaft unterwegs war, ich jedoch nur bei dieser einen Fahrt) als Fahrer angegeben.

Dieser Kollege hat dann den Irrtum aufgeklärt und mich angegeben.

Ich bekam weder einen Anhörungsbogen noch ein Verwarnungsgeldangebot, dafür wurde am 5.8. ein BG-Bescheid ausgestellt: 15 € + über 18 € Gebühren.

Gegen den BG Bescheid legte ich Einspruch ein, weil 1. keine Anhörung und 2. Verjährung.

Daraufhin kam die Antwort der Behörde, sie hätten am 15.7. den Erlass der Anhörung verfügt, damit sei die Verjährung unterbrochen. Ich habe aber wirklich nie eine Anhörung bekommen.

Wie sieht es denn nun aus? Vor allem sehe ich nicht ein, dass ich für einen 7 km/h-Verstoß auf einmal über 33 € zahlen soll, nur weil irgendwer geschlampt hat.

Danke im Voraus für eure Antworten

NiliQB

By farendil (217.85.234.200) on Samstag, den 24. August, 2002 - 11:50:

@nili: rekonstruier doch mal bitte alle daten der sache!

welche schreiben tragen welche daten, wann wurde was abgeschickt, wann ist was angekommen...

By Greatblackbird (213.7.145.16) on Samstag, den 24. August, 2002 - 16:17:

@niliqb

Daraufhin kam die Antwort der Behörde, sie hätten am 15.7. den Erlass der Anhörung verfügt, damit sei die Verjährung unterbrochen.

Die Anhörungsverfügung unterbricht die Verjährung, das ist korrekt. Ob darüber verfügt wurde, geht aus der Bußgeldakte hervor. Sowas wird aber auch gern zurückdatiert, man kann es aber schlecht beweisen.

Ich habe aber wirklich nie eine Anhörung bekommen.

Das ist dann unerheblich.

Wie sieht es denn nun aus?

Du kannst um die Zusendung des Fotos bitten und hoffen, daß es nicht besonders gut ist.

Vor allem sehe ich nicht ein, dass ich für einen 7 km/h-Verstoß auf einmal über 33 € zahlen soll,

Die Verfahrenskosten kannst Du, sofern vorhanden, von Deiner Rechtschutzversicherung erstatten lassen.

nur weil irgendwer geschlampt hat.

Da ist die Frage, wer geschlampt hat. Das kann die Behörde sein oder auch die Post. Dazu bist Du aber beweispflichtig.

By Rennfahrer (149.225.34.88) on Samstag, den 24. August, 2002 - 18:41:

@Gbb

Die Verfahrenskosten kannst Du, sofern vorhanden, von Deiner Rechtschutzversicherung erstatten lassen.


Hmm..geht das bei jeder ??

Wenn ja, dann müsste man doch nie seine Strafzettel bezahlen, oder?
Einfach auf die 18€ Verfahrenskosten warten und von der Versicherung zurückbekommen.

By Greatblackbird (213.6.155.94) on Samstag, den 24. August, 2002 - 21:33:

@Rennfahrer

Einfach auf die 18€ Verfahrenskosten warten und von der Versicherung zurückbekommen.

Das würde bei Parkverstößen gelten. Aus diesem Grund schließen die meisten Versicherungen die Erstattung von Verfahrenskosten im ruhenden Verkehr aus. Bei Geschwindigkeitsübertretungen kann man sich diese Kosten aber erstatten lassen.

By Alberto (62.158.218.141) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 16:13:

Macht man es wegen Kleinigkeiten zu oft, dann kann die RS auch kündigen! und zwar... anläßlich eines jeden Schadensfalles!

By niliqb (172.184.109.57) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 20:20:

Sory für die späte Antwort, bin umgezogen und die Telekom hatte es nicht sonderlich eilig, meinen Tel. anschluss einzurichten... bin jetzt wieder online.

Danke für eure Antworten. Ich habe jetzt einfach mal kommentarlos nur die 15 € überwiesen. Bislang hat noch niemand dagegen protestiert.

Gruß

NiliQB


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