Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Ist der BuGeBe unzulässig ergangen?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Ist der BuGeBe unzulässig ergangen?
By gapchecker (217.5.113.244) on Freitag, den 23. August, 2002 - 18:15:

Sie haben mich in einer "30er Zone" geblitzt.

Einige Zeit später hat man mir dann per AB mitgeteilt, dass ich in einer 30er Zone mit
67 km/h i.g.O. unterwegs gewesen sein soll. Ein Foto auf separatem DIN A4 Blatt, auf dem
die Rückseite eines Lkws und ich zu sehen sind, war auch dabei.
Auf den AB habe ich nicht reagiert.

Jetzt kam der BuGeBe. Allerdings weicht das Aktenzeichen von dem auf dem AB ab, sonst
der gleiche Tatvorwurf / Zur Last gelegt !

Sehe ich das richtig, dass:

1.) auf den AB noch ein BuGeBe mit AZ des AB folgt.
2.) der BuGeBe, der offensichtlich ohne Ermittlungen (AB ...) ausgestellt wurde, unzulässig ist?
3.) das Foto, auf dem zwei Fahrzeuge zu sehen sind, sowieso verworfen werden muss?

Für Hilfe in diesem Forum wäre ich dankbar.

MfG
gapchecker

By farendil (217.85.235.131) on Freitag, den 23. August, 2002 - 18:41:

1. sollte normalerweise so sein.
2. wieso offensichtlich ohne ermittlungen? vielelicht wurdest du - wie auch immer - als fahrer identifiziert.
3. nun, ich weiß immer noch nciht, wie welche fahrzeuge (in welcher konstellation zueinader)dort zu sehen sind. auch das meßverfahren ist hierbei von bedeutung.

By Landy (217.81.149.227) on Freitag, den 23. August, 2002 - 18:42:

@ gapchecker

Nur zu zweitens kann ich dir eine sichere Antwort geben:

Wenn sich der Halter nicht auf den AB meldet, wird automatisch der BuGeBe an den Halter geschickt. Steht aber auch auf dem AB drauf.

By gapchecker (217.5.113.245) on Freitag, den 23. August, 2002 - 19:32:

1. sollte normalerweise so sein.
vielleicht kam das nicht so raus. Das Problem sind die unterschiedlichen
Aktenzeichen. Ich vermute, dass der BuGeBe schon zum AB gehört - hat
halt nur das falsche AZ.

2. wieso offensichtlich ohne ermittlungen? vielelicht wurdest du
- wie auch immer - als fahrer identifiziert.

Auf dem BuGeBe ist als Beweismittel: Foto angegeben.
Dann muß ich mich ja noch um das Beweismittel kümmern?

3. nun, ich weiß immer noch nciht, wie welche fahrzeuge (in
welcher konstellation zueinader)dort zu sehen sind. auch das
meßverfahren ist hierbei von bedeutung.

Das Foto könnte ich als Anhang zur eMail an Dich schicken - wenn Du
einverstanden bist.
Ich sehe die beiden Vorgänge (AB - BuGeBe) als getrennte, eben wegen der
unterschiedlichen AZ. Sicher sieht die Behörde das anders - ich aber nicht.
Zum Messverfahren ist nichts angegeben.

By gapchecker (217.5.113.244) on Freitag, den 23. August, 2002 - 19:37:

sorry

obiger Text geht an @ farendil

By farendil (217.85.235.131) on Freitag, den 23. August, 2002 - 19:49:

@gapchecker: ich glaub auch, daß ab und bg-bescheid zusammen gehören. ob da was vertaischt wurde, oder ob das spezielle verfahrensweisen der behörde sind kann ich nciht sagen.

2. wieso mußt du dich um das foto kümmern?? ich denke, du hast bereits eine kopie???

3. schicks mir zu...

By gapchecker (217.5.113.241) on Freitag, den 23. August, 2002 - 19:59:

@ Landy

Wenn sich der Halter nicht auf den AB meldet, wird automatisch
der BuGeBe an den Halter geschickt. Steht aber auch auf dem
AB drauf.

Ja, nur passen die AZ nicht zueinander. Oder anders - der BuGeBe ist
aufgrund eines anderen AZ ein anderer Vorgang?

By Driver (217.4.248.87) on Freitag, den 23. August, 2002 - 21:07:

@gapchecker

Die Zuteilung eines Aktenzeichen ist nur ein behördeninterner Vorgang und hat keinerlei Einfluß auf die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides. Wenn du sonst keinen Hinweis auf eine Fehlmessung o. ä. hast kannst du mit dieser Begründung keinen Bußgeldbescheid anfechten. Ach ja, du kannst es schon, nur sind die Chanchen auf ein für dich positiven Ausgang gleich null.

By farendil (217.85.234.200) on Samstag, den 24. August, 2002 - 10:01:

@gapchecker: also das foto (es ist nur eine auschnittsvergrößerung) zeigt einen lkw im gegenverkehr, der dein fahrzeug schon passiert hat.
er ist aber noch nicht all zu weit entfernt.

ich bräuchte infos über das verwendete meßgerät, bevor ich etwas dazu sagen kann.

By gapchecker (217.5.113.245) on Samstag, den 24. August, 2002 - 13:51:

@farendil

Weder im AB noch BuGeBe sind Angaben zum verwendeten Messgerät gemacht worden. Wie komme ich an die Information?

Ist die einzige Möglichkeit über einen Anwalt an die Infos zu kommen - oder habe ich das Recht auch als Betroffener.
Wenn ja, würde ich Widerspruch gegen den BuGeBe einlegen und als Begründung alle erforderlichen Infos anfordern.
Widerspruch wird eh' nötig sein (es wird eng).

BuGeBe:
ausgestellt --> 13.08.02
zugestellt --> 16.08.02

By Greatblackbird (213.7.143.22) on Samstag, den 24. August, 2002 - 14:20:

@Landy

Wenn sich der Halter nicht auf den AB meldet, wird automatisch der BuGeBe an den Halter geschickt.

Und genau das ist unzulässig, wenn die Fahrereigenschaft nicht eindeutig nachgewiesen wurde!

@gapchecker

Ja, nur passen die AZ nicht zueinander. Oder anders - der BuGeBe ist aufgrund eines anderen AZ ein anderer Vorgang?

Du kannst davon ausgehen, daß es sich um denselben Vorgang handelt. Hatte ich kürzlich auch genauso. Warum das so ist, weiß ich nicht und habe ich auch nicht weiter nachgeforscht. Sowas kann schonmal vorkommen, wenn z.B. ein AB von einer Stadtverwaltung verschickt wird, das Bußgeldverfahren jedoch vom zuständigen Landkreis weiterverarbeitet wird.

oder habe ich das Recht auch als Betroffener.

Ja, Du hast Anspruch auf Akteneinsicht. Das geht dann aber nur in den Räumlichkeiten der Behörde. Einem Anwalt aber muß die vollständige Bußgeldakte ausgehändigt werden.

Widerspruch gegen den BuGeBe einlegen und als Begründung alle erforderlichen Infos anfordern.

Auch das kannst Du probieren.

By farendil (217.85.234.200) on Samstag, den 24. August, 2002 - 14:20:

@gapchecker: da du unglücklicher weise wohl schon identifiziert bist, ist es jetzt auch egal.

lege erst mal widerspruch ein und verlange die genaue angabe des verwendeten meßgerätes.

By gapchecker (217.5.113.246) on Samstag, den 24. August, 2002 - 15:26:

@farendil

Ja, so werd ich's machen.

Antwort wird wohl etwas dauern - melde mich dann wieder.

@all
bis hierhin erstemal danke.

-gapchecker-


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page