Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

AB nich beantwortet. Besuch vom Ordnungsamt !

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: AB nich beantwortet. Besuch vom Ordnungsamt !
By Wernerall (80.135.163.175) on Freitag, den 23. August, 2002 - 14:58:

Hallo zusammen,
ich wurde am 09.06 in Essen mit 30km/h zu schnell geblitzt. Der Wagen ist auf meinen Vater zugelassen. Da ich keine Punkte kriegen wollte, haben wir meine Mutter als Fahrer im AB eingetragen (das Foto war nicht besonders gut). Dann kam am 23.07 der selbe AB an meine Mutter. Da meine Eltern seitdem und bis 27.08. im Urlaub sind hab ich auf den AB auch nicht reagiert. Wenn die uns einen Bussgeldbescheid geschickt hätten hätte ich sofort bezahlt.
Heute war aber jemand vom Ordnungsamt in Duisburg da und hat eine Karte hinterlassen, weil keiner da war. Wir sollen uns in einer persönlichen Angelegenheit dringend melden.
Meine Fragen:
Was soll ich nun tun? Sollte ich hingehen und mich "stellen"?
Und kann der Spass noch teurer werden, weil ich das Ermittlungsverfahren zahlen muss (Hausbesuch und so...)?
Hatten ein schlechtes s/w-Foto zugeschickt bekommen. Haben die eigentlich bessere Fotos oder sogar Farbfotos?

Vielen Dank im voraus!!!
Werner

By Rennfahrer (80.140.62.50) on Freitag, den 23. August, 2002 - 15:02:

Schreib auf den AB die Personalien deiner Mutter, kreuz "JA" an (Verstoss zugeben) aber unterschreib auf keinen Fall.

Hab das auch mal versucht, bei einem super-schlechten Foto, die haben das dann geschluckt und gleich nen BuGeBe rausgeschickt.

War ja schon blöd genug, eine Frau bei einem Fahrer anzugeben, egal wie schlecht das Foto ist, du bekommst, wenns aufgedruckt ist, eh ein viel schlechteres.

Und kann der Spass noch teurer werden, weil ich das Ermittlungsverfahren zahlen muss

Nö, auf die Strafe kommen noch 18€ Gebühren und das wars dann.

By Wernerall (80.135.163.175) on Freitag, den 23. August, 2002 - 15:13:

@Rennfahrer

Hast schon Recht, war böd meine Mutter anzugeben. Hab aber gedacht vieleicht schicken einfach ohne zu überlegen den BuGeBe und das ing ist vom Tisch.
Meinst Du ich sollte jetzt noch den AB nach Essen schicken, obwohl das Ordnungsamt in Duisburg schon aktiv ist ?

By Greatblackbird (172.179.182.70) on Freitag, den 23. August, 2002 - 15:38:

Meinst Du ich sollte jetzt noch den AB nach Essen schicken, obwohl das Ordnungsamt in Duisburg schon aktiv ist ?

Na logisch... Die haben ja niemanden angetroffen und werden es weiter probieren. Wenn Du ihnen erstmal einen Fahrer präsentierst, dann sind sie glücklich und Du kannst das Verfahren in die Verjährung ziehen...

By Rennfahrer (80.140.62.50) on Freitag, den 23. August, 2002 - 15:52:

@Gbb

Einen Fahrer (fahrerin) haben sie ja schon,haben ja auch nen AB ausgestellt. sie müssen nur das "JA" ohne Unterschrift schlucken, wenn ein BuGeBe draussen ist, und dieser sofort bezahlt wird ist doch alles gegessen

@Wernerall

Meinst Du ich sollte jetzt noch den AB nach Essen schicken, obwohl das Ordnungsamt in Duisburg schon aktiv ist ?


Ich dachte, bei diesem "Amtshilfe" wird nicht das örtliche Ordnungsamt eingeschaltet, sondern gleich die Polizei, merkwürdig.

By Greatblackbird (172.179.182.70) on Freitag, den 23. August, 2002 - 16:10:

@Rennfahrer

Einen Fahrer (fahrerin) haben sie ja schon,

Dann würden sie nicht mehr weiterforschen

und dieser sofort bezahlt wird ist doch alles gegessen

Genau das soll ja nicht passieren. Warum soll den jemand etwas bezahlen, wenn nicht richtig ermittelt wird?

ch dachte, bei diesem "Amtshilfe" wird nicht das örtliche Ordnungsamt eingeschaltet, sondern gleich die Polizei,

Das ist unterschiedlich. In meinem Verfahren (ich berichtete) ging auch das O-Amt hausieren. Der Unterschied ist nur, daß das O-Amt keine Personalienfeststellung machen darf.

By Rennfahrer (80.140.62.50) on Freitag, den 23. August, 2002 - 16:13:

@Gbb

Warum soll den jemand etwas bezahlen, wenn nicht richtig ermittelt wird?
Weil Werner keine Punkte möchte, aber es sicher nicht so schwer sein wird, wenn es um die Frage nach einem männlichen Fahrer offen bleibt.

hab ich völlig übersehen...
Dann kam am 23.07 der selbe AB an meine Mutter

Ist doch klar, dass weiter ermittelt wird, wenn sich niemand meldet.

Sehe jetzt nur noch geringe Chancen da rauszukommen..

@Werner

Auf dem AB die Tat im Namen deiner Mutter ausfüllen, "JA" ankreuzen und nichts wie weg damit.

By Greatblackbird (213.7.143.22) on Samstag, den 24. August, 2002 - 14:25:

@Rennfahrer

Weil Werner keine Punkte möchte,

Schon klar, aber wenn die Sache verjährt ist, bekommt er diese auch nicht. Ermittelt wurde er ja bisher noch nicht. Also läuft die Verjährung noch.

By Hubert (217.85.175.206) on Samstag, den 24. August, 2002 - 19:04:

@Wernerall
Bis jetzt läuft doch alles ziemlich gut. Sie haben immer noch nicht persönlich gegen Dich ermittelt. Die Verjährung ist am 09.09 + Postlaufzeit für Dich erreicht. Wenn ein BuGeBe für Deine Mutter kommen sollte, dann am Ende der zwei Wochen Frist (Postlaufzeit beachten !!) Einspruch einlegen. Bloss nicht rechtskräftig werden lassen. Sonst bekommt Deine Mutter nämlich zum einem Punkte und zum anderen, wenn sie innerhalb eines Jahres selber mal 25km/h zu schnell fährt kann sie 4 Wochen laufen !!! Erklär Ihr das dann mal! Dafür gibt es keinen Grund !! Nicht noch drauf stossen, dass Du der Sohn bist und für den Verstoss eventuell in Frage kommst !! Wenn Du jetzt noch einen AB oder einen BuGeBe bekommst, dann nur weil Ihr euch verplappert oder einen Fehler gemacht habt. Ihr müsst zu keiner Zeit eine Aussage vor einem Hampel vom Ordnungsamt machen!!! Ihr braucht Euch da auch nicht melden, oder sonst wie kooperieren !!

By Hubert (217.85.175.206) on Samstag, den 24. August, 2002 - 19:20:

@Wernerall
Das ist wahrscheinlich in den anderen Antworten nicht richtig deutlich geworden:

Und kann der Spass noch teurer werden, weil ich das Ermittlungsverfahren zahlen muss (Hausbesuch und so...)?
Hatten ein schlechtes s/w-Foto zugeschickt bekommen.


Damit wird sehr gerne gedroht und versucht die Kunden einzuschüchtern !!! Bloss nicht drauf reinfallen. Es können nur zusätzliche Kosten für den Steuerzahler anfallen. An der Höhe des BuGe ändert sich hierdurch nichts !!!! Anscheinend ist das Foto so schlecht, dass sie nicht wissen, ob es Dein Vater oder Deine Mutter war. Bloss nicht selber stellen!!! Nicht anrufen, nicht melden. Hierzu ist man nicht verpflichtet. Nur ein Staatsanwalt oder ein Richter kann dies in Form einer Vorladung zur Polizei veranlassen! Der ist aber erst tätig, wenn Du gegen einen BuGe Einspruch einlegst. Selbst wenn die Polizei kommen sollte, brauchst Du nicht aussagen!! Der einzige Unterschied zum O-Amt-Hampel ist, dass die von Dir den Perso verlangen können. Mehr nicht. Wenn Du jetzt einen Bescheid bekommen solltest, dann nur, weil Du durch das Öffnen der Tür und das folgende Gespräch den O-Amt-Hampel darauf gebracht hast, dass da noch ein Sohn existiert, der als Kunde in Frage kommen kann !!

By Greatblackbird (213.6.155.94) on Samstag, den 24. August, 2002 - 21:37:

@Hubert

Nur ein Staatsanwalt oder ein Richter kann dies in Form einer Vorladung zur Polizei veranlassen!

Die Vernehmung erfolgt direkt bei der Staatsanwaltschaft bzw. beim Gericht, nicht bei der Polizei!

By Hubert (217.85.175.206) on Samstag, den 24. August, 2002 - 22:13:

@Greatblackbird
Stimmt, ist beim editieren irgendwie übriggeblieben.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page