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Alberto-Methode / Punktetilgung

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Alberto-Methode / Punktetilgung
By armine (213.6.122.148) on Freitag, den 23. August, 2002 - 14:07:

Hi !

Hier kurz meine Situation:
24kmh zu schnell; innerorts. (Tolleranz bereits abgezogen) am 28.06.02 in Baden Württemberg. Wohnort von uns allerdings in NRW.
Wagenhalter: mein Dad (an ihn ging auch der AB)
Fahrer: ich (Sohn)
Punkte von mir in Flensburg bisher: 7 (Alkohol-Unfall 04.1997)

Am 30.07.02 kam der AB zum Geschwindigkeitsverstoß.
Mein Dad hat zurück geschrieben, das er an diesem Tag nicht gefahren sei und gerne das Foto zur Identifikation des Fahres hätte.
Außerdem hat er angekreuzt, dass er den Verstoß NICHT zugibt.
Ansonsten hat er keine Angaben gemacht.
Das Foto wollten wir gern sehen, um darauf zu spekulieren, das man mich evtl. nicht gut erkennen kann.
Natürlich wußte er, dass ich gefahren bin.
Und tatsächlich: Ich habe eine Sonnenbrille auf und kratze mich gerade am Kinn;
Mund dabei relativ weit geöffnet (zugegeben - es sieht ein wenig komisch aus. :-). Aber trotzdem relativ scharf; finde ich.
Am 14.08.02 kam dann ein Schreiben, in dem ihm nochmals Gelegenheit zur Benennung des Fahrzeugführers gegeben wurde. Auch lag eine Zeugenbelehrung für ihn dabei.
Fragen: Ist das der hier schon so oft erwähnte Zeugenbefragungsbogen?
Hab ich jetzt noch eine Change Alberto anzuwenden?
->Ein Freund, der dafür als dritte Person in Frage käme und den mein Dad dann als Fahrer angeben würde, liese sich evtl. finden.
Ab wann beginnt die Verjährungsfrist für mich zu laufen?
Sind meine Punkte in Flensburg schon gelöscht? Gilt die 5 oder 10 Jahresfrist? Kann ich evtl. noch bis 09. oder 10. 2002 hinauszögern, so dass dann meine Punkte weg sind?

Vielen Dank schon mal für eure Mithilfe.

Mark.

By spsln (145.253.246.208) on Freitag, den 23. August, 2002 - 14:28:

hallo,

am besten wäre es, du spielst auf zeit. für dich tritt die verjärung am 28.09.02 ein, d.h. bis dahin müssen die herrschaften ein verfahren gegen dich eingeleitet haben, d.h. bis dahin (max. zwei wochen später) mußt du 'nen brief mit anhörungsbogen haben, sonst hast du gewonnen.
is nur noch gut 'nen monat also probier am besten folgendes:
vater muss garnix sagen, am besten kann er sich nich mehr dran erinnern, wer gefahren ist und kann ihn auch nicht erkennen auf dem schlechten foto. da der anhörungsbogen auch erst einen monat nach tattag kam muss er sich auch nich mehr erinnern können, also droht auch kein fahrtenbuch.
und wenn es in zukunft klingelt, lieber nicht an die tür gehen, denn wahrscheinlich kommen die herren in grün und wollen deinen papa persönlich befragen.
und auch nicht aufs zeugnisverweigerungsrecht beziehen, das dein vater hat, denn dann ist der kreis schon ziemlich eingeengt. er soll einfach schreiben er weiß es nicht mehr, fertig. damit sollte der monat doch zu schaffen sein.
alberto könnte man zur sicherheit auch noch machen, is aber halt ein bischen umständlich.
ich denke, den monat aussitzen wird reichen.

MfG spsln

By audi4 (62.225.112.236) on Freitag, den 23. August, 2002 - 14:33:

@armine

in deinem fall hoffe ich doch das du mal lange zeit zu fuß gehen darfst, was auch ganz gesund sein soll.
da du aus deinen trunkenheitsfahrt nichts gelernt hast.

By farendil (217.85.235.131) on Freitag, den 23. August, 2002 - 15:19:

@audi4: klar, wer vor mehr als 5 jahren mist gebaut hat, ist unfähig eine lehre daraus zu ziehen, wenn er jetzt mit +24 geblitzt wird...
aber ansonsten gehts noch??


@armine:
-bist du an der halteradresse gemeldet?
kannst du dort identifiziert werden?


die verjährung der alkpunkte beginnt erst ab dem urteil. je nach dem, wegen was du genau verurteilt wurdest, ist die verjährung 5 oder 10 jahre.

By audi4 (62.225.112.236) on Freitag, den 23. August, 2002 - 16:06:

@farendil

alles klar,
wer lesen kann ist im vorteil.
ich bitte um entschuldigung.
gruß

By armine (213.7.130.182) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 19:28:

@alle
Danke erst mal für die Tipps

@farendil, spsln
Urteil war ca. 09.97. Hab die Unterlagen im Moment nicht da. Aber es war in diesem Zeitraum. Das heist ca. 09.02 sind alle Punkt weg. Ich geh' mal von einer 5 jährigen Frist aus, weil damals nur 1,03 Promille, kein Personenschaden oder sonst was - nur Auto schrott. Strafe damals ca. 15 Mon. ohne Lappen und ca. 1000 DM Strafe. Zugegeben hab' damals schlecht verhandelt.
Leider bin ich an dem Wohnort meiner Eltern (NRW) noch gemeldet, obwohl ich nicht mehr da wohne sondern in BW. (Kann eine Ummeldung zum jetzigen Zeitpunkt noch was bringen?)
Also mein Plan:
Mein Dad macht erstmal nix. Schickt auch die erneute Aufforderung zur Nennung des Fahrers nicht zurück. Wenn dann noch mal eine Auffordeung kommt kann er ja noch mal 1-2 Wochen warten und dann sagen, dass er es nicht mehr weiß. So in Ordnung? Können die auch vorher schon auf mich kommen durch das EWA in NRW? Soll ich auch meine Nachbarn etc. informieren, damit die mich nicht identifizieren? Vielen Dank schon mal.

By armine (213.6.34.75) on Montag, den 26. August, 2002 - 18:39:

Hi !

Nix mehr los hier unter diesem Tread?

By farendil (217.85.237.218) on Montag, den 26. August, 2002 - 20:06:

wenn dein vater nix macht, werden die ermitteln!
das geht im noralfall über die befargung der personen an der halteradresse oder über die fotoanforderung der dort wohnenden personen vom ewma.


im übrigen kannst du die 5 jährige frist vergessen.
so wie es aussieht, bleiben die punkte bei dir volle 10 jahre auf dem konto.

By armine (213.7.130.214) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 15:52:

@ all
Das heißt also, für mich ist es Zeit Albertho anzuwenden. Um noch über die Zeit bis zum 29.09. hinaus zukommen. - Oder ist es dafür schon zu spät ??
Denn meinem Dad liegt ja das Foto von mir schon vor. Und da ich auch dort gemeldet bin steht und fällt die ganze Aktion mit dem Abgleich der Fotos unserer Familie aus dem ewma-Register.

Was kann meinem Dad blühen, wenn er einen falschen Namen angibt ??? (Foto ist, wie gesagt, mittelmäßiger Qualität - Sonnenbrille, Hand vor dem Kinn, Mund geöffnet)

Wie lang dauert es denn UNGEFÄHR bis sie mit den Ermittlungen anfangen? (Befragung bzw. Fotos vom ewma.) 1 Woche, 2 Wochen, 3 Wochen, ...?

Welche Möglichkeiten belieben mir noch um über sie Zeit bis Ende Sept. hinweg zukommen ??

@farendil
Aufgrund deiner Erfahrungen glaube ich dir die Sache mit der Punktetilgung, aber woran machst du es fest, dass bei mir die 10 Jahresfrist gilt?

SORRY, WENN MEINE FRAGEN EIN WENIG „ HOLPERIG “ SIND, ABER ICH BIN HALT NOCH KEIN PROFI, SO WIE IHR. ;-)

By farendil (217.85.236.250) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 19:51:

@armine: § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
(1)
Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
1.
zwei Jahre
bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,

2.
fünf Jahre
a)
bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316 und 323a des Strafgesetzbuches und Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetzbuchs oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet worden ist,
b)
bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen,

c)
bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung,

3.
zehn Jahre

in allen übrigen Fällen.


oder auf deutsch: die 10 jahre gelten bei bei STRAFTATEN, die im zusammenhang mit alkohol oder drogen sthen, sowie bei bei entziehung oder erteilungssperre der FE.

dein dad darf natürlich nur unwissentlich eine andere person angeben.
vorsätzlich wäre das strafbar! ein irrtum ist es nciht.
mach dich deshalb bitte gründlich mit dieser möglichkeit vertraut!


wie lang es dauert kann man ncith sagen - das ist extrem unterschiedlich.







}

By k2 (149.211.49.8) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 13:44:

Was ist eigentlich die alberto methode?

By Armine (213.6.119.158) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 13:48:

@farendil, @all
Das heißt, wenn mein Dad einen anderen angibt, weil er mich oder einen anderen auf dem Foto erkennt ist es dann ein Irrtum oder Unwissenheit ??
Wenn es Irrtum ist, gibt es dann überhaupt eine Angabe auf dem AB die durch Unwissenheit vollzogen wird, wenn das Foto schon vorliegt?
Ich meine, dann hat man ja überhaupt keine Change die A-M anzuwenden, wenn das Foto vorliegt. Weil es einem immer als Irrtum, bzw. als Vorsatz zur Last gelegt wird, wenn man "versehentlich" einen anderen Fahrer angibt, oder ?? Als Unwissenheit kann man das „nicht Erkennen“ des Fahrers also nie auslegen, oder doch ? ! ?

By farendil (217.235.54.239) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 14:15:

@armine: wer hat den anhörungsbogen denn ausgefüllt? ... und wie will das die behörde beweisen, wer es war, wenn der ncith unterschieben ist?

By armine (213.6.119.158) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 15:48:

@farendil
Du meinst also wirklich, das die einen AB annehmen, der nicht unterschrieben ist ?!?
Ist das der einzige Weg, dass die den Bogen schlucken? Davon war bisher hier in der A-M nie die Rede, oder ?
Ok, man kann es versuchen, aber ich glaub nicht dran.

By armine (217.80.205.40) on Samstag, den 7. September, 2002 - 01:28:

So, hab den AB wie besprochen mit dem Namen von einem Freund von mir abgeschickt.
Gestern rief jetzt die Polizei bei uns an und fragte ob auf dem Photo Halter=Fahrer sei. Und ob der Halter der einziger Fahrer sei der mit diesem Fahrzeug fährt.
Die A-M hat also scheinbar nicht gewirkt und sie sind garnicht erst auf den "neuen" Fahrer eingegangen!
Am Telefon verlangten Sie nach meinem Dad, der aber nicht zu Hause war. Leider war mein Bruder am Telefon und hat gesagt, das neben meinem Dad auch ich manchmal mit dem Fahrzug fahre. Ich sehe ein, dass das nicht besonders clever war, aber daran ist nun nix mehr zu ändern.
Sie fragten, wie alt ich denn sei. Als mein Bruder das alter nannte, wurde der Polizist ein wenig stutzig. Der Mann auf dem Bild das er vor sich hatte siehn ihm doch viel älter zu sein. Außerdem habe der Mann ein Sonenbrille auf.
Das Gespräch endete damit, das sie sich SCHON MORGEN wieder melden wollen. Brauche deshalb SCHNELL eure Hilfe.
Kann jetzt noch was gerettet werden?
Ich werde die nächstene Tag nicht an die Tür und nicht ans Telefon gehn. Aber reicht das?
Meinen Dad hab ich auch instruiert.
Wenn ihr mehr Details braucht schreibt ruhig.
Danke schon mal für eure Hilfe.

By farendil (217.85.231.127) on Samstag, den 7. September, 2002 - 02:26:

@armine: ist der ersatzfahrer plausibel? wenn ja, dann kann man es nur versuchen - ansonsten sit das misstrauen geweckt und es sieht extrem schlecht aus.

wichtig ist jetzt, wie glaubbhaft und natürlich alles rüberkommt.

By Hannes (80.128.35.98) on Samstag, den 7. September, 2002 - 09:08:

Wieviel Zeit ist zwischen Bogen-abschicken und Polizei-Besuch vergangen???
Wahrscheinlich nicht zu viel, oder? Die Polizei hat folglich den Bogen nicht vorliegen und ermittelt auf die normale Art!
Wenn also heut die Polizei kommt: Dad rausschicken, Du in Keller, Dad erklärt dass er AB vorgestern abgeschickt hat und deswegen vorerst nichts mehr zu der Sache sagen möchte! Dann hast gute Chancen, für Dich in die Verjährung zu kommen! Aber: Im Keller bleiben!

Viel Glück

CU Hannes

By armine (62.226.81.171) on Samstag, den 7. September, 2002 - 11:07:

@farendil
Naja, was heist plausibel? Er ist so alt wie ich hat in etwas die gleiche Statur, Gesichtszüge sind auch ähnlich, aber die Haarfarbe ist anders. (Schwarz/Mittel-blond)
Wie soll ich versuchen verstehen? Wenn Sie heute oder morgen vor der Tür stehen, könnte mein Dad sagen: "Also die Person ist ziemlich schlecht zu erkennen, (Sonnenbrille, Haare teilweise verdeckt, Mund halb offen, und sich gerade am Kinn kratzend) ich würde sagen, das ist Herr ... aus ... den ich auch schon auf dem AB angegeben habe."
Ist das dann nicht eine Falschaussage?
Zur Glaubwürdigkeit: Angenommen SIe nemen ihm diesen Napp nicht ab und vermuten das Naheliegenste (Fahrer=Saohn) können sie dann direkt aus der Vermutung heraus einen Bogen an mich persönlich schicken?

@Hannes
Richtig, es ist ca. 1 Woche vergangen. Kann sein, dass Sie auf die normale Art ermitteln. Dafür spräche auch, dass sie gegenüber meinem Bruder nix von dem neuen Fahrer erwähnt haben. Aber das muss nix heißen, meine ich. Sie können das auch einfach verschwiegen haben.

By armine (217.80.205.1) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 12:05:

So !

Es gibt was Neues. :-)

Der Name von dem "neuen" Fahrer, den ich angegeben hab, ist von der Behörde geschluckt worden. :-) Er hat letztens den neuen Ab bekommen. :-)
Obwohl die Grünen schon bei uns angerufen haben und nachgefragt haben, wer der Fahrer des Wagen ist, und/oder ob noch jemand anderes mit dem Wagen fährt ist bisher nix mehr von denen gekommen. Obwohl mein Bruder gesagt hat, dass neben meinem Dad auch noch ich auf dem Fahrzeug fahre. Eigentlich sehr komisch, aber die haben auch nach meinem Alter gefragt und der Polizist meinte dann am Telefon, dass die Person auf dem Foto doch erheblich älter aussieht. Naja, wie auch immer....

Die A-M scheint wirkung zu zteigen. :-)

Frage: Bis zur Verjährung sind jetzt noch ca. 4-5 Wochen (incl. 14 Tage Postlaufweg) (oder ist der für die Verjährung von drei Monaten ab Tatzeitpunkt nicht wichtig?????) Drei Monate sind exakt am 28.06. vorbei !

Soll der neue Fahrer den Verstoß jetzt auf dem AB zugeben, oder reicht es, wenn er bis zum 28.06. noch versucht raus zu zögern, so dass es gar nicht mehr zu einem BGB mit Einspruch etc. kommen muss... ?????
Klar, wenn er nicht zu gibt, sind sie sofort wieder bei uns und dann wahrscheinlich persönlich, aber evtl. gehts ja auch noch einfacher z.B. mit "Neue Adresse", "Anzweifelung der Messung", etc.... !? So, dass es zum BGB gar nicht kommt!

By armine (217.80.205.1) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 12:07:

Sorry, Tat: 28.06.
Verjährt am 28.09. 24Uhr oder + 14 Tage Postlaufzeit? Also, 12.10. 24Uhr

By driver55 (53.122.34.115) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 19:35:

Was zählt ist das Ausstellungsdatum des AB (hier also vor 30.07.2002), nicht das Tatdatum 28.06.2002(bin selbst momentan in so einen Fall verwickelt (siehe Posting "Mein Subtopic ist weg)

Verj. = Ausstel.Dat. AB + 3M + 14T Postweg

By armine (62.226.80.91) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 19:53:

@driver55
Ja, normalerweise gilt:
Verj. = Ausstel.Dat. AB + 3M + 14T Postweg

Aber bei mir ist Fahrer UNGLEICH Halter.
Und wenn noch nie ein AB oder sonst was an den Fahrer gegangen ist, sondern nur an den Halter, dann gilt doch für den Fahrer die Verjährung ab Tatzeitpunkt, oder ??? Also 28.06.(Tat) +3M +14 Tage = 12.10. , oder ???

Zur Info: AB kam erst am 30.07. an den Halter, aber der war nicht der Fahrer !

By driver55 (213.7.121.115) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 22:17:

@armine
hmmmm....da müssen sich doch die Experten wie farendil zu Wort melden...
Viel Glück in Deinem Fall

By chiko (195.243.22.35) on Freitag, den 13. September, 2002 - 07:11:

AB unterbricht nur die Verjährung gegenüber demjenigen, an den er gerichtet ist. AB an deinen Vater als Halter unterbricht die VJ bei Dir als Fahrer NICHT.


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