Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Beabsichtige Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar....

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Beabsichtige Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar....
By Smith (80.134.11.106) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 13:18:

....für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe

So einen Brief habe ich heute bekommen und ich werde daraus nicht schlau.
Darin steht knapp zusammengefasst:
-am 20.10.2000 wurde ihnen Führerschein auf Probe erteilt
-am 13.01.2002 Geschwindigkeitsüberschreitung von 33km/h
-das die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen hat und das ihnen ein Ermessen nicht zusteht

erhalte aber die Gelegenheit mich innerhalb 7 Tagen nach Zustellung dieses Schreibens mündlich oder schriftlich zu den Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern?!
Ist das nicht ein widerspruch in sich?

Meine Frage: gibt es eine Möglichkeit mit um das Aufbauseminar herumzuschummeln? Ich meine die Straftat liegt 7 Monate zurück, ich habe die Strafe bezahlt und bin meinen Monat zu Fuss gegangen und fahre jetzt schon wieder ein halbes Jahr straffrei. Wo bleibt da der Lerneffekt wenn ich nicht gleich nach meiner Straftat das Seminar besuchen muß? Wenn ich so eine gefährdung für den öffentlichen Verkehr wäre dann hätten die mich ja das halbe Jahr lang nicht fahren lassen dürfen.

In dem Brief steht übrigens auch kein Termien wann ich die Nachschulung spätestens abzuleisten habe, nehme ja dann mal an da kommt noch ein weiterer Brief

Mit freundlichen Grüßen
Smith

By farendil (217.85.228.147) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 14:34:

@smith: DU? noch Probezeit?
du kansnt alles vergessen. du hast wirklich keine chance drum herum zu kommen - jetzt nicht mehr.

ziehe die teilnahme so lange als möglich hinaus, da sich die probezeit verlängert und weitere verstöße erst nach der ns spezielle probezeitfolgen haben.

By Smith2 (217.227.76.191) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 14:53:

Gibt es hier noch einen Smith?
Also ich poste hier zum ersten mal, nicht das es da missverständnisse gibt.
Nenn mich dann ab jetzt Smith2 ;-)

Wenn Du mir das mit der verzögerten Teilnahme nochmal genauer erklären würdest bzw. was das für Vorteile hat. Habe das nicht so ganz verstanden.

By faraday (80.135.82.75) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 14:53:

wie schaut das eigentlich aus wenn man nach dieser Nachschulung erneut geblitzt wird (Innerhalb des Punkte-Freien-Sektors) und der Probezeitler als Fahrer erkannt/identifiziert wird ? z.b. weil auto auf fahrer zugelassen ist usw.
inwieweit haben solch "kleine" verstöße einfluß auf die probezeit nach der ns ?

grüßlein,

fara

By farendil (217.85.228.147) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 15:30:

@smith2: ja, es gibt noch einen smith. danke für die namensänderung.

die teilnahme kann man z.b. verzögern, in dem man ganz freundlich einen antrag auf verlängerung der frist stellt, weil man momentan kein geld hat.

der vorteil sit folgender:
jeder weitere gravierendere verstoß (gravierend= alles was zu einer nachschulung führt) NACH absolvierung der nachschulung hat in der probezeit für dich konsequenzen. das geht bis zum führerscheinentzug.
und probezeit hast du ja noch bis 20.10.2004....

@fara: verwarngelder haben grundsätzlich auf die probezeit keinen einfluß.

By Smith2 (217.81.34.30) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 16:07:

Und was wäre wenn ich vor der Nachschulung einen ähnlich gravierenden Verstoß begehen würde?

By Smith2 (217.81.34.30) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 16:11:

Und noch was.
Muß mir eigentlich die Verlängerung der Probezeit schriftlich mitgeteilt werden? Bis jetzt habe ich so etwas noch nicht bekommen. Oder genügt es wenn mir sowas mündlich z.B. bei der Nachschulung erzählt wird? Oder gar weil es allgemein bekannt ist?

By Smith (131.188.243.66) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 16:53:

@farendil
Heieieiei! Nein, habe meinen FS schon sehr lange und garantiert keine Probezeit mehr! Aber das hast Du Dir ja bereits gedacht.
Smith-No.1

By faraday (80.135.82.100) on Freitag, den 23. August, 2002 - 15:08:

@ smtih

eigentlich kriegste das aufm seminar oft genug in die birne gekloppt. und auf der einladung stehts auf drauf (die du bekommen hast vom Amt).

lustig wirds wenn auf der einladung (aufforderung)

steht:

Erteilung der Fahrerlaubnis auf Probe : XX.XX.XX
Ende der Probezeit n. Ns : wie Erteilung der Fahrerlaubnis


ob man das juristisch verwerten kann ist fraglich. wäre aber ne klasse sache.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page