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1 Monat Fahrverbot, eventuell verjährt

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 1 Monat Fahrverbot, eventuell verjährt
By Claudia (193.101.184.103) on Mittwoch, den 21. August, 2002 - 13:52:

hallo,
mitte november 2001 wurde ich in thüringen auf der autobahn geblitzt.
anfang februar 2002 mußte ich zur polizei in münchen wegen des vorfalls. die geldstrafe habe ich bezahlt. die polizei gab mir die info, ein schreiben zu erhalten, in dem ich aufgefordert werde, meinen führerschein für 1 monat abzugeben. dies könnte ich in einem zeitraum von 3 monaten selbst wählen. der bußgeldbescheid vom 24.01.2002 wurde dann ab 13.02.2002 wirksam. nun habe ich ein schreiben von der polizei thüringen erhalten meinen führerschein unverzüglich an das thüringer polizeiverwaltungsamt zu senden. das schreiben wurde am 14.08.2002 erstellt und lag am 20.08.2002 bei mir im Briefkasten.
6 Monate sind zwischenzeitlich vergangen. IST DIES NICHT SCHON VERJÄHRT ???
Vielleicht kann mich jemand aufklären.
Vielen Dank im Voraus

By farendil (217.235.61.205) on Mittwoch, den 21. August, 2002 - 14:11:

@claudia: nein, ist es nciht. du hättest ab bezahlen (rechtskrafT) die abgabe des fs innerhalb von 4 moanten selber auswählen können. nun mußt du das unverzüglich tun.

By Claudia (193.101.184.103) on Mittwoch, den 21. August, 2002 - 17:47:

@farendil,

danke. aber ich habe niemals ein hinweisschreiben erhalten, obwohl die polizei gemeint hat, ich bekomme ein schreiben wenn es soweit ist...
wie lange kann man denn sowas hinauszögern?
danke

By farendil (217.235.46.166) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 01:01:

@claudia: wie lange kann man denn sowas hinauszögern?
jetzt gar nicht mehr.

obwohl die polizei gemeint hat, ich bekomme ein schreiben wenn es soweit ist...
das war das schreiben, in dem stand, daß du geld zu bezahlen hast. du hättest es vielleicht lesen sollen.

By Mc Fly (62.180.91.7) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 13:14:

Es gab meines Wissens einige Urteile das Fahrverbot und Verstoß einen Zeitnahen zusammenhang benötigen. Wenn dieser nicht mehr gegeben ist ist das Fahrverbot nicht mehr als Strafe zu dem Verstoß zu sehen....
Oder so vielleicht weiß jemand was ich meine und kann mehr darüber sagen.

Ich würde denen erst mal einen Brief schicken und "Einspruch" gegen die sofortige Vollstreckung einlegen. Z.B. geht erst wenn ich Ulaub hab...
So kann man denk ich wenigstens noch etwas zeit schinden.

By farendil (217.85.228.147) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 14:31:

@mcfly: vergiß es! die erleichterung (4 monate zeit) wurde im interesse des betroffenen gewährt.
im übrigen würde auch diese zeitspanne noch ncith ausreichen.

und "Einspruch" gegen die sofortige Vollstreckung einlegen
dagegen gibt es keine einspruchsmöglichkeit mehr.

By spsln (145.253.246.208) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 14:38:

Mit wirksamwerden des BuGeBe ist alles aus! Da gibts dann kein "aber ich könnte doch noch dies und jenes...". Wenn der rechtskräftig wird, hat man praktisch seine Schuld anerkannt und muss nun die Strafe auch tragen. Eine Verjäfrung für 'nen BuGeBe gibt es m.E. nicht, Strafen verjähren ja nicht, nur Taten.
Und das mit der zeitspanne gilt nur für die Spanne zwischen Tatzeitpunkt und Rechtskraft des Urteils und nicht antritt der Strafe. Und selbst da müssen es ca. 2 Jahre sein.
Also keine Chance um das Fahrverbot herumzukommen, es fängt übrigens auch erst an, wenn die Behörden ihn in der Hand haben. Und ich würds auch nich drauf ankommen lassen, sonst kommen die in Grün nämlich persönlich und holen sich den ab.


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