Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Bedagu (62.104.204.81) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 14:22: |
Auf dem Foto ist er aber nicht zu erkennen. Grund dafür ist das der Innenspiegel genau wie ein schwarzer Balken über seinen Augen ist.Er hat einen AB bekommen.Diesen zurückgeschickt aber die Tat nicht zugegeben.Dann kam aber gleich der Bußgeldbescheid hinterher.Kann es sein das die Behöeden auf Dummenfang gehen?
Da haben wir einen Brief verfaßt.Kann man den so abschicken?
Betreff: Bußgeldbescheid vom ***** Az.*****
Sehr geehrte *****,
hiermit lege ich, gegen den oben genannten Bußgeldbescheid Einspruch ein.
Bezug nehmend auf die in dem Bußgeldbescheid mir vorgeworfene Ordnungswidrigkeit möchte ich folgende Stellungnahme abgeben. Den mir zugestellten Anhörungsbogen habe ich bereits ausgefüllt an Sie zurück geschickt. Daraus ging hervor, dass ich zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug nicht geführt habe.
Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ******** ist auch für Familienangehörige frei nutzbar und der Schlüssel ist für diese auch zugänglich. Weitere Angaben zu diesem Sachverhalt möchte gem. § 55 StPO i.v.m. § 52 StPO ich nicht machen, da dies meine Familienangehörigen betreffen würde.
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