Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Leo (193.194.7.158) on Montag, den 19. August, 2002 - 14:23: |
Ist ein Fahrtenbuch eigentlich auf das jeweilige Fahrzeug bezogen, oder wird das dem Halter auf's Auge gedrückt und er muß alle seine Fahrten damit dokumentieren ?
Ich frage deshalb, weil man das Fahrzeug ja leicht abstoßen könnte, falls das FB darauf bezogen ist und mit einem anderen fahren könnte.
Wer weiß Rat
Leo
By Landy (217.230.30.75) on Montag, den 19. August, 2002 - 14:46: |
@ Leo
Bezieht sich auf das jeweilige Auto, der Sinn des Fahrtenbuches ist ja, wenn ein Auto von mehreren Personen benutzt wird, den (wirklichen) Fahrer sofort ermitteln zu können (unter anderem).
Es ist glaube ich auch möglich, das FB auch auf das nachfolgende Auto eines betroffenen Halters zu legen, bin mir aber nicht sicher.
By phk (62.158.22.63) on Montag, den 19. August, 2002 - 16:15: |
Das Fahrtenbuch gilt nur für 1 Fahrzeug. Die Methode, das Fahrzeug zu verkaufen, ist legal und wird oft angewendet. Damit ist dann auch das Fahrtenbuch erledigt.
By faraday (80.135.87.49) on Montag, den 19. August, 2002 - 17:40: |
und wie sieht das bei fahrtenbuchaufflagen fürs gewerbe aus ?
gruss
fara
By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 19. August, 2002 - 18:10: |
Ein Fahrtenbuch wird dem Halter auferlegt, unabhägig vom jeweils auf ihn zugelassenen Auto. Beim Verkauf muß die Behörde unterrichtet werden. Das FB gilt dann auch fürs Folgefahrzeug. Verkaufen bringt also nichts.
Ausweg: Fahrzeug auf jemanden anderen zulassen, z. B. innerhalb der Familie und Fristende des Fahrtenbuchs (meistens 6, aber auch 12 Monate) abwarten, dann wieder Zulassung auf ursprünglichen Halter.
By faraday (80.135.87.49) on Montag, den 19. August, 2002 - 18:19: |
@ smith
das wäre ja die einfachste lösung. einfach die karre über seine frau laufen lassen und schwups brauch man kein buch mehr zu führen. super. bis auf den wertverlust des autos durchsummelden ne klasse sache
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