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Rechte bei Videomessung

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Rechte bei Videomessung
By Uwe (213.168.109.245) on Samstag, den 17. August, 2002 - 23:47:

Hallo, heute flattert mir ein Anhörungsbogen aus Neumünster wegen Geschwindigkeitsübertretung ins Haus. Auf der A7 gemessene Geschw. nach Abzug der Toleranz 148km/h. Ergibt 28 km/h zu schnell, da die zulässige Höchstgeschw. 120 km/h betrug. Was kann man machen, da man bei der Videoüberwachung bis zu 20% Toleranz hat. Auf dem dem Anhörungsbogen ist weder die abgezogene Toleranz ausgewiesen, noch meine wirklich gefahrene Geschwindigkeit. Muß innerhalb einer Woche stellung nehmen.
Beweis: Video- und Fahreraufzeichnung

Gruß Uwe

By michael (80.138.177.157) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 10:51:

Bei Messung mit einem geeichten Videosystem (z.B. Police-Pilot/ProViDa) werden i.d.R. 5% Toleranz abgezogen.
Die 20% (ich nehm mal an, die hast du "irgendwo gelesen oder gehört") beziehen sich auf das Nachfahren durch ein Polizeifahrzeug mit ungeeichtem Tacho.

By uwe (213.168.116.83) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 15:01:

Hi,

danke für die Antwort. Auf dem Anhörungsbogen ist nichts darüber aufgeführt mit was für einem System gemessen wurde.

Hat man dann bei Enspruch eine möglichkeit was umzubiegen??

mfg uwe

By uwe (213.168.116.83) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 15:01:

Hi,

danke für die Antwort. Auf dem Anhörungsbogen ist nichts darüber aufgeführt mit was für einem System gemessen wurde.

Hat man dann bei Enspruch eine möglichkeit was umzubiegen??

mfg uwe


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