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Autobahn;51kmh zuviel; Foto unscharf-->Trotzdem Bußgeldbescheid!!!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Autobahn;51kmh zuviel; Foto unscharf-->Trotzdem Bußgeldbescheid!!!
By Patti (217.81.226.123) on Freitag, den 16. August, 2002 - 15:41:

Hallo Alberto und die Mitfahrer/inen,

ich habe irgendwie meinen Beitrag vor ca. 3Wochen nicht wiedergefunden.
Kurzgefasst: Mit meinem Auto zu schnell gefahren; Foto kam mit dem Anhörungsbogen, aber doll unscharf, nix zu erkennen. Sollte bei Ordnungsamt anrufen und nach Empfehlungen von Euch und vom ADAC Rechtsanwalt habe ich dies nicht getan.
Jetzt nach ca. 3 Wochen kam ein BUßGELDBESCHEID!!
Obwohl das ersten Schreiben noch unklar war/ausging.
Damals (Anfang Juni) habe ich diesen AB ausgefüllt und zurückgeschickt, dass ich es nicht war und weiss auch nicht genau wer der Fahrer war!
Und jetzt!!! Ich dachte AB reicht aus.

Zitat: "Ihnen wird zur Last gelegt am 02.06... ...als Führer und Halter des PKW... Ordnungswiedrichkeit begangen zu haben..."

Ich habe 2 Wochen Zeit einen Einspruch einzulegen!
Was kann ich tun??
Fette (200Eur) Geldstrafe,4p und 1Monat
Ich will/kann nicht ein Monat ohne FS!!!

Bitte helft mir irgedwie!

Vielen Dank

Ps.: Ich kann nicht bis Sonntag nich anworten, weil ich unterwegs bin, aber Sonntag Abend bin wieder dabei.

By Ghostrider (80.128.91.36) on Freitag, den 16. August, 2002 - 18:11:

@ Patti: ich fürchte, das Radarfoto wurde zwischenzeitlich mit deinem Passbild (angefordert vom Einwohnermeldeamt) verglichen und es wurde eine hinreichende Ähnlichkeit festgestellt, genug, um einen BGB auszulösen. Ohne die Zuversicht, den BGB auch tatsächlich durchsetzen zu können, geschieht dies i. d. R. nicht.

By Koral (217.228.10.163) on Freitag, den 16. August, 2002 - 18:30:

Hallo Alberto, hallo Farendil,

warum ist eigentlich Pattis Beitrag nicht mehr wiederzufinden? Liegt es daran, daß er vielleicht seinen Namen geändert hat? Auf jeden Fall müßte man ihm doch helfen. Die Frage ist bloß: wie? Eines ist sicher: Wenn er keinen Einspruch einlegt, bekommt er die gesamte Strafe.

By Ghostrider (80.128.91.36) on Freitag, den 16. August, 2002 - 22:31:

@ Koral: im Rahmen der Umstellung von radarfalle.de auf radartalk.de gingen wohl einige Beiträge leider verloren.

Die Strafe bekommt Patti entweder ganz oder gar nicht. Das funktioniert digital.

Ich behaupte: die Behörde würde keinen BGB erlassen, wenn sie sich ihrer Sache nicht einigermaßen sicher wäre.

By farendil (217.225.251.167) on Samstag, den 17. August, 2002 - 14:33:

@ghostrider: das waren aber nur die beiträgen von wenigen stunden.

@patti: noch mal: was war das für ein foto, auf welchem papier (fotopapier, thermoprint, schreibpapier) und wie gut ist es wirklich.
sei dabei bitte nciht zu optimistisch und vergleiche das bild mal mit deinem passbild aus dem PA.

du hast nur zwei möglichkeiten:
1. aktzeptieren (um das fahrverbot kannst du eventuell!! auch feilschen gegen erhöhung der geldstrafe)
2. widersprechen und das kostenrisiko bei identifizierung tragen (oder hast du rechtsschutz)

By Gempi (213.23.36.187) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 21:18:

Also was die Fotos angeht, ich hab's auch schon erlebt dass jemand der nicht auf dem Foto drauf ist, von der Behörde per EWMA identifiziert wurde, und inzwischen glaube ich sogar dass die es ernst meinen. Also ich sag es ja ungern, weil es ja mittlerweile etwas verpönt ist, aber Alberto mit jemandem der nach dir aussieht ist ne Möglichkeit. Wo der BGB schon da ist, zwar sehr problematisch, aber wenn's dich wirklich pressiert, dann entweder das, oder verhandeln über Strafe x2.

By Patti (217.194.228.66) on Montag, den 19. August, 2002 - 16:21:

Bin wieder im Lande.

@farendil: das Foto war auf einem ganz normalen Druckerpapier mit Leserdrucker gedruckt(glaub).

Meiner Meinung nach das Foto ist nicht ähnlich, anderen, auch ein Rechtsanwalt, sagten, es ist nix zu erkennen.

zum 1. ich will nicht unbedingt akzeptieren. Wer will das?? ;)

zum 2. Was und wieviel kostet so'ne Identifizierung?? (Rechtschutzt habe ich aber glaube ich das der noch nicht zahlt: mein Fall ca 2,5 Monate alt und miene RSV nur 3-4Wochen)

Was wäre wenn ich sagen würde: ich habe Alibi wärend dieser Zeit; ich war bei Verwandten, und Sie würden es auch sagen. Und mit dem Auto ist meine Schwester gefahren; Sie war zum Besuch hier von Ungarn und sieht ähnlich aus.

Und die aussage habe ich deswegen verweigert, 'Schutz von verwandten'... blabla

Oder! Was ist mit Verjährung. Der Fall war 0206 und wenn ich jetzt noch mit ein Einspruch am Ende der Einspruchfrist einlege..., und DIE reagieren..., dann bin schon über 3 Monate , oder?

Danke Für Eure Mühe

By Patti (217.194.228.66) on Mittwoch, den 21. August, 2002 - 12:41:

Hallo,

Was schreibt man in einem Einspruch, noch nie sowas geschrieben ;-) ?

Ich wollte Ende der Frist abgeben.

Was denkt Ihr von der Alibi-Geschichte?? Hat Sinn?

Ciao

By Patti (217.194.228.66) on Freitag, den 23. August, 2002 - 11:43:

Hallooooo Alberto, Farendil und andere Profis,
(seid Ihr im Urlaub??)

ab wann zählt die Verjährung????
Ab dem Tat??
Ab dem AB unterschrift??
Oder bis ich BGB bekommen habe??
Kann ich mit Einspruch einlegen diese Zeitraum erreichen, strecken??

Bitte um Hilfe

P

By EinBetroffener (168.143.113.136) on Freitag, den 23. August, 2002 - 11:58:

Sag mal Patti - so schwer kann´s doch nicht sein. Also noch mal: Die Verjährung läuft mit dem BG an DICH nun 6 Monate. Das einzige, was Du jetzt noch tun kannst, ist EINSPRUCH dagegen zu erheben. Aber ich denke, das ist jetzt mittlerweile schon zu spät.


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