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2 x über 26 km/h zu schnell ....

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 2 x über 26 km/h zu schnell ....
By Matthias Fenner (217.4.187.220) on Montag, den 12. August, 2002 - 17:58:

Laut Bußgeldkatalog §4 erhält man auch dann ein Fahrverbot, wenn man bereits wegen weiner Überschreitung um mind. 26 km/h rechtskräftig eine Geldbuße erteilt bekommen hat und dann innerhalb eines Jahres nochmals um mind. 26 km/h zu schnell erwischt wird. Soweit ist mir das klar.
Bedeutet das aber auch, daß wenn ich zweimal innerhalb weniger Wochen entsprechend zu schnell geblitzt wurde, aber der 1. Bescheid noch gar nicht ergangen ist, dieses Fahrverbot NICHT verhängt wird ?????

By farendil (217.85.224.76) on Montag, den 12. August, 2002 - 18:27:

@mf: das jahr beginnt bei rechtskraft des ersten bescheides zu laufen.

erst dann zählt die BEGEHUNG eines weiteren verstoßes innerhalb eines jahres.

By Matthias Fenner (217.4.187.230) on Montag, den 12. August, 2002 - 21:19:

dann kann ich theoretisch bis zum 1. Bescheid noch ein paar Fotos sammeln ??? *GGG*

By farendil (217.85.224.76) on Montag, den 12. August, 2002 - 22:13:

@mf: theoretsich schon. praktisch ist die regelung nur eine möglichkeit, dem verkehrsteilnehmer renitenz zu unterstellen und damit ein fahrverbot ausserhalb des regelsatzes zu fordern.


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