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Fahren mit Fahrverbot

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Fahren mit Fahrverbot
By Koral (80.133.16.42) on Samstag, den 10. August, 2002 - 20:12:

Rein theoretisch:

1. Kann mir einer sagen, inwieweit das 1-monatige Fahrverbot kontrolliert wird?

2. Macht es Sinn bei einer evtl. Fahrt (um den Weihnachtsbaum einzukaufen) den Zweitwagen, anstelle des Tatfahrzeuges zu benutzen? Beide Fahrzeuge sind auf meinem Namen zugelassen.

3. Wie sieht die maximale Strafe aus, wenn ich beim Fahren erwischt werde?

By Goose (217.225.232.253) on Samstag, den 10. August, 2002 - 20:46:

Man wird nicht jeden Tag 10 Mal nachsehen, ob dein Auto noch da steht, auch wird niemand deinen Chef anrufen und ihn fragen, ob du immer brav mit dem Bus fährst.
Gerätst du in eine Verkehrskontrolle oder wirst du in einen Unfall verwickelt und gibst an, deinen FS nicht dabei zu haben, so wird normalerweise eine Ausweisbestätigung ausgestellt. Wird diese nicht mit FS binnen einer Woche bei einer Polizeidienststelle vorgezeigt, so werden weitere Ermittlungen eingeleitet, bei denen dann herauskommen wird, ob du ein Fahrverbot hast.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis (hierbei ist es egal, ob du nie einen FS gemacht hast, er dir entzogen wurde oder du ein Fahrverbot hast) ist eine Straftat nach §§ 2,21 StVG, Als Strafe kommt Freiheitsstrafe (eher unwahrscheinlich) oder Geldstrafe (idR 1-2 Monatsgehälter) in Betracht, ferner wird dir die Fahrerlaubnis entzogen, eine Sperrfrist von normalerweise mind. 6 Monaten wird der SVA angeordnet.
Alles in allem ist es billiger, den Weihnachtsbaum mit dem Taxi zu kaufen, denn mit der Zeit bekommt jeder Polizist ein Auge für Menschen mit schlechtem Gewissen. Kommt dann noch ein bisschen persönliches Pech hinzu, fährt dir jemand an der Ampel drauf und man hat dich erwischt.

Gruß
Goose

By Koral (80.133.16.42) on Samstag, den 10. August, 2002 - 21:06:

@Goose

Vielen Dank!
Gruß Koral

By Jack Daniels (62.246.98.89) on Samstag, den 10. August, 2002 - 21:24:

Übrigens,du darft erst wieder fahren wenn du den Schein in den Händen hast.

By Fahrer (212.184.149.123) on Samstag, den 10. August, 2002 - 21:34:

@Koral
das mit dem "Schwarzfahren" ist theoretisch leicht zu praktizieren:
Du merkst Dir von einem guten Kumpel der Dir ähnlich sieht sämtliche Daten:Geburtstag, Adresse,
Ausstelldatum des FS und Telefonnummer.


Kommst Du in eine Kontrolle sagst Du dass Du Deine Papiere nicht dabei hast - gibst Dich für
Deinen Kumpel aus.Du sagst das Auto ist geliehen und zeigst den Grünen den KFZ schein,
Wenn Du das kaltschnäuzig genug durchziehst dann
stehen die chancen gut dass Du einen Wisch bekommst - auf den Namen Deines Kunpels dass der seinen FS auf einem Polizeirevier vorzeigen soll.
Dein Kumpel geht hin zeigt den FS und fertig.


Muss nicht garantiert klappen aber die chancen stehen gut!

MACHT NATÜRLICH NIE EINER DENN DAS IST VERBOTEN!

By Chris (144.41.3.25) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 00:49:

@fahrer:
das ist nicht nur verboten, das ist auch noch eine spur schwachsinnig.
welcher polizist läßt sich denn so verarschen? schon mal was von Identifizierung gehört? we3nn die über den FS nicht möglich ist, dann erfolgt sie über den perso / pass. keiner, aber auch überhaupt kein Mensch der kontrollierenden Seite wird eine identifizierung NICHT-eigenständig vornehmen.

aber du kannst es ja mal probieren und von all dem ärger berichten, der dir dann am hals hängt. :-)

übrigens: die alberto-methode ist ebenfalls verboten, praktiziert wird sie aber trotzdem. soviel zu: ist verboten, macht niemand.

By Polizist (217.3.255.200) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 09:49:

@Fahrer: Auf diesen Trick fällt ein Polizist nur einmal in seinem Leben herein. Ich bin es bereits.

Und meine Gutgläubigkeit, die in vielen Fällen möglicherweise angebracht ist, ist hinne. Da genügt es eben nicht mehr, wenn mir einer seine EC-Karte von der Bank zeigt, oder den Verbundpass vom ÖPNV.
Da will ich dann ein amtliches Ausweisdokument sehen (*btw* der Führerschein ist kein Ausweis, sondern nur ein Berechtigungsnachweis, der aber i.d.R. akzeptiert wird).

Und wenn ich dieses Dokument nicht zu sehen bekomme, dann werden eben Folgemaßnahmen fällig. Dann wird nach Hause oder auf die Dienststelle gefahren und der Betroffene kann sich drum kümmern, wie wir einen Ausweis zu sehen bekommen.

Ganz klar leiden darunter diejenigen die wirklich anständig sind und nur mal ihren Perso o.ä. zu Hause vergessen haben.
Aber durch solche von dir beschriebenen Vorgehensweisen wird man eben vorsichtig. Und dann handeln wir eben streng nach Gesetz.

By Koral (80.133.20.50) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 11:00:

@Chris

Den Paß hab ich natürlich auch nicht dabei, weil ich ja nur mal schnell den Weihnachtsbaum kaufen wollte. Eigentlich bin ich noch nie in eine allgemeine Verkehrskontrolle gekommen. Und von eventuellen Unfällen gehe ich schon gar nicht aus, so daß für das Abdecken des Restrisikos und zur Beruhigung der Nerven der Vorschlag von Fahrer mir nicht ganz unbrauchbar erscheint. Vielen Dank an Fahrer! Leider habe ich keinen Kumpel, der mir ähnlich ist, so daß ich den Weihnachtsbaum wohl doch mit dem Fahrrad holen werde. Zur Arbeit fahre ich sowieso mit dem Jobticket.

@Polizist

Natürlich ist das ein Lotteriespiel, an Dich darf ich dann nicht geraten. Aber wenn einer unbedingt mit einem Fahrverbot mal kurz fahren muß, dann ist die "Fahrer"-Methode besser als gar keine. Von anständig oder unanständig möchte ich hier lieber nicht reden. Was man mit mir gemacht hat, war auch nicht anständig, lieber Polizist. Siehe: Akteneinsicht wird verweigert - wie geht es weiter? Vielleicht kannst Du mich trotz Deines Verdachtes einfach laufen lassen? Ich wollt doch nur den Weihnachtsbaum kaufen.

Gruß Koral

By Perwoll (141.76.1.121) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 12:31:

@Koral

Neben strafrechtlichen drohen auch zivilrechtliche Konsequenzen. Wenn du ohne Fahrerlaubnis fährst, erlischt die Fahrzeugversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) und die Haftpflichversicherung (die eintritt, wenn du einen Unfall verschuldest) kann dich mit bis 5000 € in Regress nehmen.

Ich würde mir das überlegen...

By Chris (144.41.241.55) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 13:04:

@polizist:
was sind denn die folgen von seiten der polizei bei einem solchen versuch? kommt es zu einer anzeige?

By Fahrer (212.184.152.203) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 13:23:

@chris:
"das ist nicht nur verboten, das ist auch noch eine spur schwachsinnig"
Du hast Recht:Falschaussage und Fahren trotz Fahrverbot ist beides verboten.
Ich glaube eben an das Gute im Menschen und
gehe deswegen davon aus dass niemand hier im Forum ein Straftäter ist!


Ich würde das auch nie tun - aber :
Ich habe einige Bekannte die das praktiziert haben.Das Schwachsinnige ist nicht die von mir beschriebene vorgehensweise, im Gegenteil das hat nachweislich schon 3x bei verschiedenen Leuten
geklappt, sondern überhaupt
während eines Fahrverbotes zu fahren.

@Polizist

Ein zweites mal lässt Du den "Schwarzfahrer" sicher nicht davonkommen - ich möchte ausdrücklich sagen,dass ich mich von einer solchen Tat (Schwarzfahren) distanziere.
Was jeder tut muss er selbst wissen -
und für einen Weihnachtsbaum ist die Strafe zu heftig.Moralisch habe ich da kein so grosses Problem wenn es um ein Fahrverbot geht-wisosollte jemand eine grosse Gefahr sein oder nicht mehr autofahren können,nur weil eine Behörde die Sanktion Fahrverbot ausspricht?
Ob man dann auch tatschlich fährt ist jedem seine
Sache denke ich.

Bei Fahren ohne Führerschein sieht das anders aus.
Das ist unverantwortlich!

@Koral
Um den Weihnachtsbaum zu holen ist die Sache zu heiss.Die Chance erwischt zu werden ist natürlich gering,es besteht ausserdem die Chance angehalten zu werden und trotzdem noch davonzukommen ABER:
Wir sprechen hier von einer Straftat, falls es schief geht sind die Folgen dramatisch!

By farendil (217.225.243.136) on Montag, den 12. August, 2002 - 12:07:

@polizist: richtig ist, daß dieser trick bereits bekannt ist.
richtig ist wohl aber auch, daß du bei den meisten deiner kollegen damit noch durchkommst.
richtig ist auch, daß du daduch keine weitere straftaten begehst.

@jack daniels:
Übrigens,du darft erst wieder fahren wenn du den Schein in den Händen hast.
jein. du mußt unterscheiden zwischen fgahren ohen farherlaubnis (während des fahrverbots; straftat, teuer) und fahren ohne führerschein (lappen nciht dabei; owi, verwarngeld)

By Jack Daniels (62.246.96.26) on Montag, den 12. August, 2002 - 16:37:

Ein Bekannter hat beim abholen des Lappens gefragt wie es rechtlich ist wenn er zum Abholen des Führerscheins selber fährt,Antwort des Amtschefs:Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Dann kommt es beim nachträglichen vorzeigen eben noch darauf an ob sie nachprüfen seit wann du ihn wieder hast,bei meinem Bekannten war beim unterschreiben auf der Führerscheinstelle sogar die Uhrzeit notiert,dann kanns problematisch werden.Auf jeden Fall ist das Risiko wegen ein paar Tagen erwischt zu werden zu groß.

By farendil (217.85.224.76) on Montag, den 12. August, 2002 - 17:42:

@jd: wenn deine zeit (fahrverbot) abgelaufen ist, du ihn nur noch nicht hast (noch nciht abgeholt, postlaufzeit) ist es nur fahren ohne führerschein.

By Matthias (213.61.134.162) on Montag, den 12. August, 2002 - 17:56:

"Übrigens,du darft erst wieder fahren wenn du den Schein in den Händen hast"

Ist auch nicht ganz so: Wenn du den Schein abgibst fragt man dich auf der Dienststelle ob du ihn nach der Frist selber abholst oder ihn von der Behörde zugeschickt haben willst. Ich lass ihn mir immer zuschicken weil die ihn ja so pünktlich auf den Weg bringen müssen, dass er auch rechtzeitig mit Ablauf des Verbotes in deinem Besitz ist, folglich ist er wenn man den Termin günstig wählt ( WE oder Feiertage ) meist schon ein paar Tage eher da, allerdings mit dem Hinweis dass man erst mit Ablauf der Frist wieder fahren darf.

By hics (193.150.166.54) on Montag, den 19. August, 2002 - 16:17:

@ Matthias:
"Ich lass ihn mir immer zuschicken ..."
wie oft machst du denn das so normalerweise? ;-)

By faraday (80.135.87.49) on Montag, den 19. August, 2002 - 17:39:

angenommen man muss seine pappe wg. einem unfall den man selber verzapft hat, abgeben. wie lange kann man sich vor den ordnungshütern verstecken, bzw. kann man die abgabe des führscheins hinauszögern ? zb. einfach nicht zur wache gehen und nicht bei jedem klingeln öffnen ? und andersherum: was droht einem denn da eigentlich? ich gehe ja mal davon aus daß es dann schnell zur strafsache wird...


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