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Geblitzt mit 90 in 40 Zone( Baustelle auf Stadtring)

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt mit 90 in 40 Zone( Baustelle auf Stadtring)
By der Pechvogel (195.93.66.12) on Freitag, den 9. August, 2002 - 19:13:

Ich wurde am 07.08.2002 auf der Autobahn(Stadtautobahn) im Baustellenbereich mit ca.90 geblitzt erlaubt waren 40 bitte um Hilfe

By Koral (80.133.10.50) on Freitag, den 9. August, 2002 - 21:05:

Wenn Du den Anhörungsbogen (AB) erhältst, füllst Du ihn mit Deinen Daten aus und gibst als Fahrer eine zweite Person an, die Deinem Geschlecht und Alter entspricht. Ist ein Foto im AB beigelegt, solltest Du so tun, als hättest Du es nicht gesehen, außer, es ist so undeutlich, daß man Dich mit der zweiten Person verwechseln könnte. Kurz vor Ablauf der vorgeschriebenen acht Tage schickst Du den AB zurück.

Die zweite Person erhält irgendwann nun auch einen AB. Sie füllt den AB mit ihren Personalien aus, kreuzt an: "Ich gebe die Tat zu" und schickt kurz vor Ablauf der acht Tage den AB zurück. Wenn die Person Dir ähnelt, sollte sie für die Tatzeit ein Alibi habe (z. B. war auf Arbeit).

Normalerweise erhält (wenn es gut läuft in 4-6 Wochen) die zweite Person daraufhin den Bußgeldbescheid (BGB). Sie erhebt gegen den BGB fristgemäß Einspruch (Frist nicht versäumen!) mit der Begründung, sie hätte sich geirrt, sie habe anhand ihres Terminkalenders festgestellt, daß sie gar nicht gefahren sein kann, weil sie ganz woanders war. Den Einspruch schickt sie drei Werktage vor Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist per Einschreiben mit Rückschein an die im BGB genannten Behörde ab.

Wenn sie daraufhin aufgefordert wird, den wirklichen Fahrer zu nennen, macht sie als "betroffene Person" von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Um Zeit zu ziehen, kann sie vorgeben, sich mit einem Anwalt zu beraten. Wenn dann irgendwann herauskommt, daß Du gefahren bist, sind drei Monate um und die Tat ist verjährt. Niemand wird bestraft..

By quincy (141.157.202.228) on Freitag, den 9. August, 2002 - 21:16:

50 km/h Uebertretung = "Pechvogel"

Einfach prima!

By Koral (80.133.10.50) on Freitag, den 9. August, 2002 - 21:51:

@quincy
noch nie im Leben mit der Blitze Pech gehabt? Hut ab!

By quincy (141.157.204.179) on Freitag, den 9. August, 2002 - 21:55:

@Koral
Oh doch! Zwar nicht so oft, aber gelegentlich. Nur eben nie mit mehr als 20 km/h Uebertretung (Innerorts 10 km/h). Das laesst sich genau vorausplanen, je nach dem, was fuer ein Risiko man zu tragen bereit ist. Aber mit Pech hat das nun wirklich ueberhaupt gar nichts zu tun.

By Multa (172.179.107.85) on Samstag, den 10. August, 2002 - 15:09:

Auf welcher "Autobahn" wurdest Du denn geblitzt? Eine Beschränkung von 40km/h auf eienr Autobahn habe nich noch nie gesehen!

By klausk (80.142.87.86) on Samstag, den 10. August, 2002 - 19:19:

Hallo Multa,
vermutlich Berlin, auf der A111?!

Grüße
Klaus

By Multa (62.104.209.64) on Samstag, den 10. August, 2002 - 19:51:

Weiß ich nicht! Ich hab ja gefragt!

By Siegmund (212.202.169.112) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 00:34:

das waren bestimmt 40 wegen einer baustelle auf dem berliner stadtring... wenn mich nicht alles täuscht, zählt das, obwohl es eine autobahn ist, als innerorts und macht satte 4, statt 3 punkte.

naja.. egal ob pech oder unvernunft, es ist eben passiert und der schreck sitzt bestimmt so tief, dass es auch ohne knete-abdrücken und punkte-kassieren zum erzieherischen erfolg kommen wird... :)

klappt das denn so wie oben von KORAL beschrieben? wer hat das denn so schon erfolgreich praktiziert?

By Chris (144.41.241.55) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 00:44:

@siegmund:
so wie beschrieben wird es nicht funktionieren.

die alberto-methode funktioniert grundsätzlich schon, aber in korrekter ausführung.

By Koral (80.133.20.50) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 12:50:

@Chris

so wie beschrieben wird es nicht funktionieren.

die alberto-methode funktioniert grundsätzlich schon, aber in korrekter ausführung.


Na, dann mal raus mit der Sprache.
Warum funktioniert es nicht so wie beschrieben?
Wie sieht Deiner Meinung nach die korrekt Ausführung der Alberto-Methode aus?
Oder willst Du absichtlich Unsicherheit verbreiten, mit dem Ziel, daß die Alberto-Methode nicht angewandt wird? Wenigstens hast du schon anerkannt, daß es sich um die Alberto-Methode handelt. Das stand nämlich gar nicht dabei.


@Siegmund

klappt das denn so wie oben von KORAL beschrieben? wer hat das denn so schon erfolgreich praktiziert?

Erfolgreich praktiziert wurde sie von Alberto und einigen anderen im Forum.

By Chris (144.41.241.55) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 13:01:

@koral
ich schmücke mich auch nicht mit fremden federn. ehre dem erfinder.

die letzen beiden abschnitte soltest du dir nochmals genau durchlesen und nachdenken, wie denn die staatliche seite denken und handeln wird.

"Wenigstens hast du schon anerkannt, daß es sich um die Alberto-Methode handelt". tja, und genau die mit samt den feinheiten solltest du dir nochmals durchlesen, damit sie auch erfolgreich bleibt.

was sollte ich davon habeen, daß die methode nicht angewandt wird?
man sollte nur darauf achten, daß man nicht erwischt wird und der gegenseite mal wieder wertvolle infos liefert über möglichkeiten, eine bestrafung zu entgehen. verstanden?

@siegmund:wie lang war denn die baustelle? wie schnell ist normalerweise erlaubt (80?, war schon lange nicht mehr dort) und waren keine geschwindigkeitsreduktionsschilder vorgeschaltet? vielleicht 60?

gruesse

By Koral (80.133.20.50) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 14:48:

@Chris

ich schmücke mich auch nicht mit fremden federn. ehre dem erfinder.

Was hätte ich davon, mich mit fremden Federn zu schmücken? Ich bin und will es auch bleiben nur ein Unbekannter. Meine Absicht war zu helfen. Vielleicht noch ein anderer (niedriger) Beweggrund: Rachebedürfnis befriedigen. Ich bin nämlich in die Radarfalle voll reingetappt, ohne mich befreien zu können, weil ich keinen Ersatztäter fand. Natürlich hätte ich ein Copyright Alberto drunter setzen können. Aber ich glaube, Alberto ist mir nicht böse, wenn ich es nicht getan habe. Ihm ist es gar nicht angenehm, wenn sein Name immer im Zusammenhang mit der Methode genannt wird. So ähnlich hat er sich, glaube ich, mal geäußert.

Übrigens habe ich das nur in der Not getan, weil ich über das Suchverfahren Albertos Referenztexte nicht mehr gefunden hatte und schon den Verdacht hatte, daß das eine gezielte Maßnahme gegen ihn ist. Sonst hätte ich einfach darauf verwiesen. Einen Thread habe ich jetzt doch wiedergefunden. Den will ich hier gleich nennen, ehe es wieder zu spät ist:

Autobahn_zuschnell_leider

Für den, der es noch nicht gemacht hat:

Suchen anklicken / in Suchen nach: "Autobahn_zuschnell_leider" eintragen / Suchen im Themengebiet: Geschwindigkeitsverstoß / Nachsehen in: Titelzeile / Seitenart: Seiten die Nachrichten enthalten / Suche starten anklicken

Da kann jeder noch einmal vergleichen, inwieweit meine Formulierung korrigiert werden wüßte. Ich habe noch einen zweiten Thread aber nur auf dem Papier. Der ist im Forum nicht mehr zu finden, auch nicht im Archiv. Vielleicht muß ich den mal einscannen oder abschreiben, um ihn zur Verfügung stellen zu können.

By Chris (144.41.3.26) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 16:34:

@koral:
:-)
du bist in eine falle gtappt, ohne dich befreien zu können. so ein mist, darauf hat man doch ein recht wie auf einen anwalt bei gericht...
ok, spaß beiseite, ist nicht lustig.

du solltest niemals gegen einen BuGeBe einspruch in dem sinne einlegen, daß du es nicht warst, bevor die verjährungsfrist für den täter nicht abgelaufen ist. dies ist kritisch, wenn du als täter auch gleichzeitig halter bist. du wirst sofort als halter bei einer solchen angabe auf deine täterschaft überprüft.

deine beschreibung wäre ok, wenn der halter nicht der täter ist.

gruesse

By Koral (80.133.20.50) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 17:14:

@Chris

Ist es besser, wenn die zweite Person Einspruch gegen den BGB zunächst ohne Begründung einlegt?
Bis zu welchem spätesten Zeitpunkt muß die Begründung dann nachgereicht werden?
Würde diese Verfahrensweise vom Täter=Halter besser ablenken?

Unser "Pechvogel" sollte uns mal mitteilen, ob er auch der Halter ist.

By Chris (144.41.3.26) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 18:56:

@koral
ja, einspruch ohne begründung einlegen und dann akteneinsicht etc.
nachreichen: du kannst die sache ja auch anders begründen, z.b. hast du zweifel an der einwandfreien funktionsfähigkeit des meßgerätes usw.

"pechvogel" scheint das alles nicht sonderlich zu interessieren. vielleicht ja auch ein verwaltungsbeamte einer bußgeldstelle, der mal sehen will, wie das hier so läuft.

By der Pechvogel (193.31.178.138) on Montag, den 12. August, 2002 - 17:55:

der Pechvogel interessiert sich schon sehr!
Bin auch Halter des PKW und ja vor der 40 Strecke war ewig lang nur 60 erlaubt! Ob die Methode klappt keine Ahnung muß wohl in den sauren Apfel beißen die punkte kassieren und Kohle abdrücken.
Vielen Dank für eure Tips.

By Koral (217.228.5.253) on Montag, den 12. August, 2002 - 18:15:

...die punkte kassieren und Kohle abdrücken. Und einen Monat zu Fuß gehen.

By Chris (144.41.3.26) on Montag, den 12. August, 2002 - 20:05:

@pechvogel: warte mal ab, was der AB sagt. vielleicht sollten dich das kommende mal schilder mit 60 doch ein wenig beeindrucken...


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