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Brauche dringend einen Rat!!!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Brauche dringend einen Rat!!!
By TomTom (217.227.24.94) on Freitag, den 9. August, 2002 - 11:48:

Ich bin noch in der Probezeit und wurde am 22.03.2002 auf der Autobahn mit 29km/h zu schnell geblitzt. Habe Post bekommen mit meinem Bild, auf dem ich mich sofort erkannt habe. Ein Kumpel hatte mir angeboten das auf seine Kappe zu nehmen. Also habe ich ihn eingetragen. Bevor der Beischeid zu ihm kam, hatte er selbst 2 Anzeigen bekommen, mit einem Monat Fahrverbot. Er hatt dann Angst bekommen und angegeben er sei nicht gefahren. Polizei war bei ihm und hatt sich nach mir erkundigt und ihn auf dem Bild wohl nicht erkannt. Ich dachte ich höre nichts mehr und gestern, fast fünf Monate später bekomme ich erneut einen Bescheid. Was kann ich jetzt tun? Ich hätte da noch jemanden, der das übernehmen würde, wie würden die sich verhalten? Gegenüberstellung oder so?
Ich bin wirklich für jeden Tipp sehr dankbar

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Freitag, den 9. August, 2002 - 12:41:

Wann hast Du denn den Deinigen AB bekommen?

By Greatblackbird (172.185.164.41) on Freitag, den 9. August, 2002 - 15:32:

fast fünf Monate später bekomme ich erneut einen Bescheid.

Was für einen Bescheid? Den Bußgeldbescheid?

By Alberto (62.158.213.43) on Freitag, den 9. August, 2002 - 20:04:

Da müßte eigentlich schon die Verjährung erfolgt sein. Schreib uns mal genau, welcher Bescheid wann kam, wann du geantwortet hast, und welches Ausstelldatum diese Bescheide haben.

By TomTom (217.81.84.19) on Samstag, den 10. August, 2002 - 00:35:

Also, die erste Post die ich bekommen haben ist eine Anhörung gewesen. Die Anhörung kam am 06.05.2002, die Überschreitung war am 25.03.2002.
Ich hatte so nach zwei Tagen geantwortet, dass mein Kumpel gefahren ist. Und gestern am 08.08.2002 habe ich einen Bussgeldbescheid bekommen.

By Hubert (80.130.112.169) on Samstag, den 10. August, 2002 - 10:34:

Mal ne interessante Fragestellung, deren Klärung für viele Leute wichtig sein könnte! Dein AB kam am 06.05. Was steht denn im AB für ein Datum. Das müsste ja sogar noch leicht davor liegen. Normalerweise wären doch dann die drei Monatsfrist vorüber, oder ? Ich würde jetzt zwei Wochen warten und dann fristgerecht Einspruch einlegen, mit der Begründung, dass die Tat verjährt sei.

By Chris (144.41.241.55) on Samstag, den 10. August, 2002 - 11:40:

moment, wenn er den AB am 06.05 bekommen hat, so hat ab diesem datum seine frist neu begonnen.
d.h. es wäre zu prüfen, ob der jetzige Bescheid innerhalb der 3 monate liegt.

By Hubert (80.130.105.192) on Samstag, den 10. August, 2002 - 11:51:

Das meine ich ja, vom 06.05 bis zum 08.08. sind über drei Monate!!!

By Chris (144.41.241.55) on Samstag, den 10. August, 2002 - 11:58:

@hubert: sorry, ich hatte mein psoting vor 2 stunden geschrieben, aber erst jetzt abgeschickt :-)

aber: nicht unbedingt: wenn der BuGeBe zwar am 08.08 angekommen ist, aber vor ablauf der frist ausgestellt wurde, ist das alles ok.
deshalb syoll der kollege mal genau auf das datum schauen.

By Greatblackbird (62.104.223.30) on Samstag, den 10. August, 2002 - 12:00:

@Chris

moment, wenn er den AB am 06.05 bekommen hat, so hat ab diesem datum seine frist neu begonnen.

Nicht der Erhalt, sondern die Ausstellungsverfügung ist verjährungsunterbrechend. Diese müßte vor dem 06.05. liegen. Wenn zwischen diesem Datum und dem Erlaß des Bußgeldbescheides mehr als 3 Monate liegen, dann ist Verjährung eingetreten. Ist der Bescheid innerhalb der Frist, also rechtzeitig, erlassen worden, aber erst zwei Wochen nach dem Erlaß zugestellt, dann gilt das Datum der Zustellung als Verjährungsunterbrechend.

By Chris (144.41.241.55) on Samstag, den 10. August, 2002 - 12:03:

@tomTom
vielleicht hat die behörde aber auch geblickt, was passiert ist und will sich mit dem zeitigen BuGeBe jetzt ein wenig rächen.

übrigens: wieder ein beispiel, daß "alberto" doch nicht so einfach ist.

und nochwas: versuch bitte den schrott mit eine dritten person nicht mehr. die polizei hat längst dein passbild eingesehen. wenn du riskieren willst, einer straftat beschuldigt zu werden, nur zu.

meiner ansicht nach k^önnte der staat viel deutlicher gegen solche vorgehen, die TROTZ einwandfreiem foto alberto versuchen. da muß nur jemand mal das system blicken.

By Chris (144.41.241.55) on Samstag, den 10. August, 2002 - 12:05:

@greatblackbird:
ich hatte das erste datum als ausstellungsdatum verstanden.

By Hubert (80.130.105.192) on Samstag, den 10. August, 2002 - 12:17:

@Greatblackbird
... dann gilt das Datum der Zustellung als Verjährungsunterbrechend


Ist jetzt der Erlaß oder die Zustellung des BuGeBe ausschlaggebend? Zugestellt ist er ja definitiv am 08.08. Vom 06.05 bis zum 08.08 sind über drei Monate. Beim AB ist es ja die Aktennotiz vom Sachbearbeiter. Diese muss also sogar noch vor dem 06.05. liegen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann ist das Datum des Erlasses egal. Ausschlaggebend ist die Zustellung bzw. die Niederlegung durch dir Post. Dieses Datum gilt ja schliesslich auch für den Einspruch.
Somit muesste eine Verjährung eingetreten sein.

By Greatblackbird (62.104.223.30) on Samstag, den 10. August, 2002 - 12:20:

@Chris

übrigens: wieder ein beispiel, daß "alberto" doch nicht so einfach ist.

Die Methode scheitert häufig nur daran, daß man niemanden findet, der das Verfahren erstmal auf sich nehmen möchte. Ansonsten sollte das perfekt klappen.

meiner ansicht nach k^önnte der staat viel deutlicher gegen solche vorgehen, die TROTZ einwandfreiem foto alberto versuchen.

Meiner Ansicht nach könnte der Staat viel intensiver gegen Behörden vorgehen, die unzulässige Beweiserhebungsmethoden verwenden (Befragung der Nachbarn mit Angaben zu Einzelheiten und geschützten Daten, Verwendung veralteter Paßfotos vom EMA zur Fahreridentifizierung etc.)

By Chris (144.41.241.55) on Samstag, den 10. August, 2002 - 12:50:

@greatblackbird:
- meine intention war: es wäre MÖGLICH für den staat, daß
- deine hingegen war: der staat SOLLTE
nur sollte sich jeder der möglichkeit einer belangung für eine straftat bewußt sein.

das verfahren scheitert daran, daß die beteiligten die nerven verlieren.

By Greatblackbird (213.7.143.162) on Samstag, den 10. August, 2002 - 13:08:

@Chris

der staat SOLLTE

Von "sollte" habe ich nichts geschrieben!

nur sollte sich jeder der möglichkeit einer belangung für eine straftat bewußt sein.

Mit welcher Begründung? Irrtümer sind nicht strafbar, und ein Irrtum bei der Fahrerangabe ist Grundlage für die Alberto-Methode. Ein angefügtes Foto am AB kann herausfallen, abhandenkommen oder was auch immer. Ein aufgedrucktes Foto ist bedenklich, da aufgrund der digitalen Verarbeitung grundsätzlich ein Computerfehler und somit eine falsche Zuordnung unterstellt werden kann. Somit würde ich einem Aufdruck keine Beachtung schenken und auch keine Angaben zum Fahrer machen.

By Chris (144.41.241.55) on Samstag, den 10. August, 2002 - 13:22:

@greatblackbird:
deine INTENTION war "sollte" :_)

ich zweifele sehr daran, ob deine begründung vor einem richter ohne weiteres standhalten könnte, besonders, wenn ein einwandfreies foto mitversendet wurde.

gerade, wenn auf dem anschreiben vermerkt ist unter anlagen: "beweisfoto". dann zieht das argument "habe ich nie gesehen, wurde vergessen" etc. nicht mehr, denn man kann sich ja danach erkundigen.
was du zum aufgesdruckten foto schreibst, ist unsinn. ein computerfehler als, daß auf so einen dämlichen bescheid "zufällig" dein foto aufgedruckt wird, natürlich wegen eines computerfehlers, welche auch noch von dir eindeutig zu erkennen ist. der Computer hat dich zufällig falsch richtig zugeorndet? Naja.
da unterstellst höchstens du als betroffener was.
ein "irrtum" kann ohne weiteres passieren, wenn kein foto mitgeschickt wird. das ist wirklich eine gute grundlage für alberto. alles andere ist grundlage für einen vorsätzlichen betrug. so
ehrlich sollte man schon sein und auch einsehen, daß die alberto-methode kein kavaliersdelikt ist.

der letzte satz ist ja völlig ok: "...keine angaben zum fahrer machen." aber genau das wird doch gemacht! du gibst deinen kumpel an.

gruesse

By Greatblackbird (213.7.142.68) on Samstag, den 10. August, 2002 - 14:51:

@Chris

ch zweifele sehr daran, ob deine begründung vor einem richter ohne weiteres standhalten könnte, besonders, wenn ein einwandfreies foto mitversendet wurde.

Es kommt immer darauf an, wie geschickt man es anstellt!

gerade, wenn auf dem anschreiben vermerkt ist unter anlagen: "beweisfoto". dann zieht das argument "habe ich nie gesehen, wurde vergessen" etc. nicht mehr, denn man kann sich ja danach erkundigen.

So ein Schreiben habe ich noch nicht gesehen. Daß ein Foto existiert, steht allerhöchstens unter "Beweismitteln". Im Bußgeldbescheid ist sowiso kein Foto mehr dabei, da dann der Fahrer ermittelt sein muß.
Ein Anhörungsbogen wird außerdem per einfachem Brief verschickt und das bedeutet, daß er nicht unbedingt vom Empfänger geöffnet wird. Dann war es jemand anderes und das Foto ist abhandengekommen.

da unterstellst höchstens du als betroffener was.

Genau so ist es. Natürlich ist ein Irrtum nicht sehr wahrscheinlich, aber was ich zu meinem Schutz angebe, ist meine Sache. Und wenn ich so einer Technik nicht vertraue, dann mache ich keine Angaben zu so einer Sache. Ob das einem Richter passt oder nicht, ist seine Sache. Eine vorsätzliche Beschuldigung einer unschuldigen Person ist damit nicht gerechtfertigt. Bedenke auch mal, daß ja ein Virus in das Computersystem eingedrungen sein könnte und die Fotodatein vielleicht durcheinandergebracht hat.....

das ist wirklich eine gute grundlage für alberto.

Wenn man für Alberto eine Person findet, die der auf dem Foto sehr ähnlich sieht, ist das ein gutes Argument für eine irrtümliche Fahrerangabe.

so
ehrlich sollte man schon sein und auch einsehen, daß die alberto-methode kein kavaliersdelikt ist.


Kein Kavaliersdelikt, sondern eine Notlösung. Im übrigen kenne ich auch niemanden, der im Fall der Fälle die Alberto-Methode mit mir durchziehen würde.

By TomTom (193.150.166.44) on Dienstag, den 13. August, 2002 - 16:57:

Aber die wichtigste Frage haben wir nicht geklärt! Ist es jetzt nur Verjährt oder nicht?
Nochmals, passiert am 22.03, Anhörungsbogen hat das Datum 06.05, ich habe es erst am 10.05 erhalten, habe am 11.05 per Fax geantwortet das ein Kumpel gefahren ist. Der hat ca. 2 Tage später schriftlich geantwortet das er es doch nicht war. Busgeldbescheid kam am 08.08.2002

By Chris (144.41.241.55) on Dienstag, den 13. August, 2002 - 19:18:

@tomtom
nochmal: WANN ist der 2. BuGeBe ausgestellt worden??? es ist unerheblich, ob der in der frist abkommt, oder nicht.

By Chris (144.41.241.55) on Dienstag, den 13. August, 2002 - 19:20:

@greatblackbird
hm, was soll ich dazu sagen. ich denke, das ist interpretationssache, letztendlich auch die des richters, vor dem man steht.

By Greatblackbird (213.7.144.110) on Dienstag, den 13. August, 2002 - 19:21:

Welches Datum steht auf dem Bußgeldbescheid?

By Chris (144.41.241.55) on Dienstag, den 13. August, 2002 - 19:27:

@greatblackbird:
na das hat ja zeitlich gepaßt. jetzt denkt "tomtom" bestimmt dran :-)

By TomTom (193.150.166.57) on Mittwoch, den 14. August, 2002 - 18:38:

Was schreibe ich denn so in den Einspruch zum Bußgeldbescheid? Einfach das ich nicht bezahle, weil die Zeit abgelaufen ist?
Schön wären ein paar Tipps!

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Mittwoch, den 14. August, 2002 - 18:45:

@TomTom

Wenn Du nicht postest, welches Datum auf dem Bußgeldbescheid steht, wird man Dir nicht großartig weiterhelfen können.

By TomTom (193.150.166.43) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 09:13:

Auf dem Bußgeldbescheid steht der 08.08.2002, hatte ich doch schon mehrfach gepostet!

By steve (212.59.56.209) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 22:57:

wird auf der a7 richtung hannover zwischen kassel
und göttingen(id2977)auch von hinten geblitzt?
hatte vorn kein schild dran.

By Greatblackbird (213.7.194.63) on Freitag, den 16. August, 2002 - 19:39:

@TomTom

Oh man.... Bisher hast Du nur gepostet: Busgeldbescheid kam am 08.08.2002

Also nochmal: Steht dieses Datum auf dem Bescheid oder ist das das Zustelldatum?


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