Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By xdoro (80.133.52.112) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 19:26: |
Ich bin auf der A46 mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h geblitzt worden. Nach mehreren Schreiben an Halter und Fahrer habe ich nun einen Bußgeldbescheid erhalten.
Als Begründung habe ich auf den Anhörungsbogen starke Übelkeit angegeben mit dem Ziel nach der Kurve (wurde in Kurve geblitzt)anzuhalten.
Ohne irgendeinen Verweis auf die Begründung habe ich nun den Bescheid erhalten und muß 40€ Geldbuße,12,50€ Gebühren und 5,62€ Auslagen bezahlen. Mir sind auch Portokosten entstanden. Muß ich also nun diese hohe Summe von 58,12€ bezahlen? Ist das rechtens ?
By traffic (172.185.154.235) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 19:38: |
Warum sollte man schneller fahren, wenn einem übel wird? Langsamer wäre logischer. Dein Schreiben war insofern unklugf, als daß du dadurch deine Fahrereigenschaft freiwillig zugegeben hast.
Mit welchem Meßverferfahren wurde denn in der Kurve geblitzt?
By xdoro (80.133.58.170) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 20:32: |
Warum? Schneller gefahren um nach der Kurve auf dem Standstreifen anhalten zu können.
Radarmessung erfolgte mit Multanova 6F
By Greatblackbird (62.104.223.66) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 21:03: |
@xdoro
Sei froh, daß Dir aufgrund Deiner Äußerung kein Vorsatz unterstellt wurde. Dann wäre es doppelt so teuer geworden.
By xdoro (217.230.122.18) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 21:42: |
ok sehe ich ein ! Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als das Geld zu überweisen. Ich fand nur die Auslagen und Gebühren von über 17 €! ziemlich hoch.
Danke trotzdem !
By Greatblackbird (62.104.223.66) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 21:58: |
Ich fand nur die Auslagen und Gebühren von über 17 €! ziemlich hoch!
Das ist bei Bußgeldverfahren so üblich. Die Gebühren kannst Du aber von Deiner Rechtschutzversicherung erstatten lassen.
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