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Anhörung

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Anhörung
By Nic64 (80.131.41.44) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 18:26:

Ich hab gerade einen komischen "Wisch" in meinem Briefkasten gefunden. Kommt von der Gemeinde. Ordnungsamt. Gemeindlicher Vollzugsdienst. Sie wollen daß ich am Montag bei denen vorbeischaue wegen "erörterung einer anhängigen Ermittlungssache". Ich weiß daß ich vor 8 Wochen geblitzt wurde man mich aber als Fahrer nicht identifiziern konnte. Ich denke das ist die Sache. Muss ich da erscheinen oder kann ich das noch weitere 4 Wochen rauszögern? Und vorallem: Wird die Verjährung dadurch wieder aufgehoben und beginnt von vorne? Ist ein ganz normales A5 Blatt das sie selber reingeworfen haben. Kam also nicht mit der Post.Haben die dieselben Befugnisse wie die Polizei?

By traffic (172.185.154.235) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 18:41:

Nein, da brauchst du nicht hinzugehen, genau wie du auch Einladungen der Polizei ignorieren kannst. Du mußt dein Fernbleiben auch nicht begründen oder ankündigen.
Woher weißt du, daß man dich nicht identifizieren konnte? Hast du schon einen AB bekommen?

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 18:43:

Muss ich da erscheinen oder kann ich das noch weitere 4 Wochen rauszögern?

Da solltest Du auf gar keinen Fall hingehen. Auch nicht absagen oder sonst irgendwie Kontakt aufnehmen.

Wird die Verjährung dadurch wieder aufgehoben und beginnt von vorne?

Nur, wenn aus dem Schreiben eindeutig hervorgeht, daß Dir etwas vorgeworfen wird. Wie Du es schreibst, ist das aber nicht der Fall, also auch keine Verjährungsunterbrechung.

By Nic64 (217.1.133.214) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 20:20:

@traffic
nein kein Ab sondern einen Kombibogen "Zeugenbefragung/Anhörungsbogen"

@greatblackbird
Sie haben ein Aktenzeichen daruntergeschrieben

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 20:32:

@Nic64

Wie ist die Anrede in dem Schreiben? Steht dort "Sehr geehrte(r) Verkehrsteilnehmer(in), dem Führer des Fahrzeugs ... wird eine OWi zur Last gelegt" oder so ähnlich? Dann ist die Verjährung nicht unterbrochen.

By Nic64 (217.1.133.214) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 21:12:

@greatblackbird

Das von heute? formlos.
Nur ein Termin festgelegt an dem ich zu Erscheinen hab wegen "Erörterung einer anhängigen Ermittlungssache" und ein Aktenzeichen ist auch noch drauf. Sonst nichts weiter.

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 21:34:

@Nic64

Nein, nicht das von heute, das war doch geklärt. Ich meinte den Anhörungsbogen.

By Nic64 (217.1.133.214) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 22:05:

@greatblackbird

nö da stand nur drauf daß ich als Zeuge gehört werden soll weil ich geblitzt wurde bzw mein Fahrzeug. Die Behörde aber zu der Auffassung gekommen sei daß Fahrer nicht gleich Halter ist und ich doch angeben möge wer zur Tatzeit das Fahrzeug gefahren hat. Ich hab das Schreiben aber gleich in die Rundablage.Das ist ne Art "Kombibogen". Zeugenanhörung/Anhörungsbogen

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 23:04:

@Nic64

Diese Art des Bogens ist absolut üblich. Sie gehen nicht davon aus, daß Du es gewesen bist, somit kein Tatvorwurf und auch keine Verjährungsunterbrechung.

daß ich als Zeuge gehört werden soll weil ich geblitzt wurde

Das kann nicht sein. Entweder es steht dort, daß man Dich verdächtigt, dann bist Du Betroffener und kannst die Aussage komplett verweigern, oder Du sollst den Fahrer benennen (was Du der Behörde gegenüber aber nicht brauchst), dann bist Du Zeuge.

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Freitag, den 9. August, 2002 - 10:15:

@ Nic64

>>Ist ein ganz normales A5 Blatt das sie selber reingeworfen haben.<<

Das bedeutet, dass sie schon bei Dir versucht haben, Dich persönlich anzutreffen. Also: In den nächsten Wochen NICHT die Haustür öffnen und Deinen Wohnungsgenossen(innen) impfen, dass sie KEINE Aussage machen sollen, sollte einer doch einmal die Tür öffnen. Ansonsten, wie hier auch schon mehrfach gesagt wurde: NICHT der "Einladung" folgen, denn dazu bist Du nicht verpflichtet.

Viel Glück!


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