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Geblitzt!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt!
By Hasi999 (80.128.32.166) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 11:19:

Hallo!
Kurze Geschichte: Bruder hat Auto gekauft, damit heimgefahren, auf der Heimfahrt in Baustelle (1Uhr nachts) mit 38 zu schnell geblitzt.
Leider hatte die Halterin den Wisch für die Zulassungsstelle schon ins Fax geschoben. Er hat nen Anhörungsbogen bekommen, darauf nicht reagiert. 2,5 MONATE später kommen grüne Männchen, treffen ihn an, zeigen das Foto. Weder er noch ich sind eindeutig zu erkennen, und das Auto hat das "alte" Kennzeichen, also nix zugegeben, "muß ein Fehler vorliegen, is ned mein Auto". Jetzt ruft mich die Vorbesitzerin an, die Polizei will ne Kopie des Kaufvertrages haben.
Die Vorbesitzerin sagt jetzt dass ich das Auto zwar gekauft hab, aber nicht mitnehmen konnte, da ich alleine da war u.ned mit 2 autos gleichzeitig fahren kann.

Frage Nr.1: Mittlerweile sind seit dem Blitz fast 4 Monate (!!!) vergangen. Trotz "Bearbeitungszeitraum" müßte doch langsam was mit Verjährung zu machen sein (das einzig amtliche was ich bekommen hab war der Anhörungsbogen). Muß ich die Verjährung selbst geltend machen oder geht des automatisch?

Frage Nr.2: Falls keine Verjährung möglich, wie soll ich bestenfalls weiter vorgehen? Das Auto is mittlerweile bei mir als Firmenwagen zugelassen.

Danke!

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 12:04:

Hat Dein Bruder auch einen AB bekommen?

By Hasi999 (80.128.32.166) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 15:34:

Nein, der Kaufvertrag lautete ja auf mich! Mein Bruder is ganz außen vor!

By traffic (172.185.119.111) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 15:48:

Dann ist doch alles klar. Du warst es nicht (laut Zeugenaussage), und deinen Bruder ist nicht namentlich bekannt. Du verweigerst gegenüber der Polizei einfach weiterhin jede Aussage. 6 Monate nach der Tat tritt automatisch die Verjährung ein, wenn kein BG erlassen wurde. Falls doch, legst du Einspruch ein, worauf das Verfahren eingestellt werden dürfte.

By Hasi999 (80.128.32.166) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 16:04:

Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich gemäß § 31 Abs. 2 OWiG grundsätzlich nach der Höhe der Bußgeldandrohung. Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG.

Daraus werde ich jetzt nicht schlau! Nach meinem Rechtsverständnis müßte hier eine Verjährungsfrist von 3 Monaten greifen, da bisher ja noch kein BGB erlassen wurde oder Klage erhoben wurde. ODER?

By traffic (172.185.119.111) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 16:19:

Die Ausstellung des AB gegen dich unterbricht die Verjährung bei dir. Für deinen Bruder dagegen ist bereits alles durch. Bei dir ist es nur noch Formsache.

By Hasi999 (80.128.32.166) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 16:38:

Mein Anhörungsbogen ist auf den 24.4.02 datiert. Demnach dürfte die Verjährung am 24.August einsetzen, sofern derweil nix anderes kommt, oder?

Nochwas: Mein Bruder sieht mir sehr sehr ähnlich! Demnach muß ich wohl beweisen dass ich eben zu dieser Zeit NICHT mit dem Auto unterwegs war, oder? Sonst krieg ich ja nen BGB!

By traffic (172.185.205.143) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 17:13:

Trotzdem muß bewiesen werden, daß DU gefahren bist. Wenn du nachweisen kannst, daß du es nicht sein konntest, oder dein Bruder (erst nach Ablauf der 6 Monate) die Tat zugibt, bist auch du raus. Aber wahrscheinlich geben sie von selbst auf.

By Hasi999 (80.128.32.166) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 17:32:

Ich will es hoffen! Muß jedoch sagen dass der "Nette Polizist" meine Aussagen (nämlich keine ;-) ) zu diesem Vorfall mit bösen Drohungen kommentiert hat, "Sie kommen vor Gericht, da werden sie dann schon aussagen!" *g*. Scheint also ein Eifriger zu sein!


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