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53 km/h zu viel !!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 53 km/h zu viel !!
By JimmyRay (80.131.90.140) on Montag, den 5. August, 2002 - 19:26:

Hi,
bin im Mai mit "unglücklich" mit 53 km/h zu viel geblitzt worden!!
Normalerweise waren auf diese Landstrasse 80 erlaubt,bei meinem Uberholvorgang an einem LKW wurde mir das Schild verdeckt das eine Baustelle kommt, nach 10 metern kam gleich da SChild mit 40 km/h und nach 1 Sek. hats mich schon erwischt!!SCHEISSE !!!

Jetzt hab ich den Brief bekommen...könnte doch sagen das es meine Bruder in Spanien war??..oder muss ich zum Fotobeweis antreten!?
ÄRGERLICH noch..das meine anderen 5Punkte in 1 Woche abgelaufen wären??!
also was könntet ihr mir vorschlage...kein Bock auf 4 Zusatzpunkte!!!
Danke

By paule (217.1.122.24) on Montag, den 5. August, 2002 - 21:19:

Die neuen Punkte werden erst in Flensburg eingetragen wenn der Bussgeldbescheid rechtkräftig wird,leider hast du Glück mit deinen anderen Punkten,denn du kannst es ja noch ein bischen rauszögern.Das mit deinem Bruder kann klappen ,kann aber auch nach hinten losgehen,zb.Fahrtenbuch führen.
Im übrigen glaube ich dir die Geschichte nicht,da vor dem 40er Schild garantiert noch eins mit 60 war und so langsam warst du bestimmt nicht das beim überholen beide Schilder verdeckt waren.Du wolltest ganz einfach den LKW noch vor der Baustelle überholen,gibs einfach zu.Wenn man schon zu schnell fährt sollte man auch Mann's genug sein das man für die Folgen einsteht.

By Grobi (217.85.42.119) on Montag, den 5. August, 2002 - 21:22:

Hallo Jimmy,
Du hast 2 Möglichkeiten:

1.) Die Strafe akzeptieren und nur die Punkte löschen lassen. -> Die Rechtskraft um eine Woche zu verzögern dürfte kein großes Problem sein.

2.) Schadlos rauskommen. -> Suche hier im Forum nach der "Alberto-Methode"! Ist aber nur was für Fortgeschrittene ;-)

Grobi

By Grobi (217.85.42.119) on Montag, den 5. August, 2002 - 21:23:

@paule: Danke für den tollen Beitrag...

By JimmyRay (217.230.20.45) on Montag, den 5. August, 2002 - 21:33:

Hi,
errstmal danke für eure Hilfe!!
also die Geschichte is nicht gelogen..normalerweise fahre ich die Strecke jedes Wochenende zu meiner Uni.Doch ich hatte ein paar Wochen Pause..so das ich garnicht wusste das da eine baustelle ist..deswegen der Blitzer..wie gesagt normal wird da 80 gefahren!!!

ALSO NOCHMAL !! WENN ICH JETZT NOCH 2 WOCHEN WARTE...WERDEN MIR DIE ANDEREN ALTEN 5 PUNKTE NICHT MEHR ZUGERECHNET ?! DAS HEISST ICH KOMME AUF 0 WIEDER RUNTER ??

By Hubert (80.130.120.107) on Montag, den 5. August, 2002 - 21:56:

Wenn im letzten Jahr keine neuen Punkte hinzugekommen sind, dann schon. Ansonsten gilt: vom Tag des letzten BuGeldBescheids bis zur Tat muss mehr als ein Jahr vergangen sein. Ein Rauszögern würde Dir also nichts bringen. Du kannst dann nur auf eine Verjährung und somit auf eine Einstellung des Verfahrens (z.B. Alberto-Methode) hoffen!!

By JimmyRay (217.230.20.45) on Montag, den 5. August, 2002 - 23:07:

ok...aber wieso 1 Jahr ??
ich dachte immer 2 Jahre!!??
meine letzen Punkte :
DATUM DES VERSTOSSES: 15.4.00 20.5.00
DATUM DER RECHTSKRAFT: 28.5.00 25.8.00
BUSSGELDBESCHEID ERGANGEN 15.7.00 9.8.00


was zählt jetzt genau ?!??

By Grobi (217.85.41.67) on Montag, den 5. August, 2002 - 23:23:

@hubert: Sorry, aber das ist Quatsch!!
Bei www.KBA.de ist das beschrieben. Wenn innerhalb der Tilgungsfrist keine neuen Eintragungen hinzukommen Die Eintragung erfolgt aber erst, wenn der BuGeBe rechtskräftig geworden ist, aber nicht früher; ergo: Punkte getilgt!

@Jimmy: Wenn deine Punkte "normale" 2-Jahrespunkte sind, mußt du die Rechtskraft des neuen Verstoßes über den 09.08.02 hinauszögern!
Hast du einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten?

Es sieht GUT für dich aus!!

Grobi

By JimmyRay (217.230.20.45) on Montag, den 5. August, 2002 - 23:29:

yo,
ich hab den Anhörungsbrief am 20.7. bekommen..war bis gestern im Urlaub...könnte jetzt bis 9.8. rauszögern...und die restlichen am 25.8 auch noch rauszögern...könnte ja sagen das ich im Urlaub bin!!??

danke @Grobi

By Hubert (80.130.120.107) on Montag, den 5. August, 2002 - 23:39:

@Grobi und JimmyRay
Also ich kann mich ja irren, aber ich meine das es folgendermassen ist:

Wenn innerhalb eines Jahres bereits ein Punkteverstoss vorgelegen hat, dann wird hier ein anderes (haerteres) Strafmass angesetzt. Man kann zum Beispiel viel früher mit einem Fahrverbot rechnen. Ausschlaggebend ist hier der Zeitraum zwischen Rechtskraft des ersten BuGe und dem Tattag des zweiten. Ein verzögern macht also keinen Sinn. Etwas anderes meinte ich oben nicht !!!

Ja Punkte von Ordnungswidrigkieten verfallen nach zwei Jahren. Ausschlaggebend ist hier der Abstand zwischen der jeweiligen Rechtskraft. Ich meine in diesem Fall also nicht der 9.8 sondern der 25.8. Hier bin ich mir aber nicht so sicher. Bitte selber nochmal informieren!!

By JimmyRay (217.230.20.45) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 00:13:

hmmm....jetzt versteh ich nur noch Bahnhof???
wie gesagt meine letzten Punkte liegen jetzt fast genau 2 Jahre her??..und das waren auch meine letzten..und die waren im August 2000!!!!
ich weiss nich was es mit dem 1nem Jahr auf sich hat ?!?
Datum der Rechtskraft=an dem Tag wo ich meinen Führerschein abgegeben habe!!DAS ZÄHLT DOCH ODER !??
Letzten Punkte:
...d.h. am 9.8.2000 Bussgeld gezahlt
am 25.8.2000 Führerschein abgegeben

damit wäre ich theoretisch am 25.8.2002 all meine Punkte los...wenn ich es bis dahin verzögere!??oder nicht??

By Grobi (80.146.165.98) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 09:10:

@Jimmy: Sorry, habe dein Posting nicht genau genug gelesen. Du mußt die Rechtskraft bis zum 25.08.02 und nicht bis zum 09.08. hinauszögern!

@Hubert: Was du beschreibst ist die Auferlegung eines Fahrverbotes wegen "beharrlicher Pflichtverletzung". Wenn du innerhalb eines Jahres zweimal mit +26 erwischt wirst, darfst du 1 Monat zu Fuß gehen. Dort bringt hinauszögern nichts, es zählt der Tattag.

In Jimmys Fall geht es um die Löschung der Punkte und da gilt die Frist von Rechtskraft zu Rechtskraft. Am 25.08.02 sind Jimmys Punkte gelöscht!!

Grobi

By JimmyRay (80.131.83.174) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 09:57:

@Grobi und Hubert...
vielen danke für eure Hilfe...jetzt kann ich schon ein wenig beruhigender schlafen!! :)

RESÜMEE!!?:
Also meinen Führerschein so spät wie möglich abgeben (nach 25.8)und aufjedenfall den Anhörungsbrief bis dahin nich unterschreiben und zurücksenden und bis 25.8 nix überweisen?!?

das ist der Trick bei der Sache..

By Grobi (80.146.165.98) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 10:31:

@Jimmy: Du mußt dafür sorgen, daß der BuGeBe nicht vor dem 25.08. rechtskräftig wird, d.h. nach Erhalt des BuGeBe innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen und z.B. Eichprotokoll anfordern! WICHTIG: Du MUSST Einspruch einlegen! Selbst wenn du nichts überweist, wird das Ding nach 2 Wochen auf jeden Fall rechtskräftig!!

Grobi

By JimmyRay (80.131.86.49) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 11:28:

@Grobi: ok...noch einige wichtige Details..die 1.Brief hab ich ja vor ca.2 Wochen bekommen(ohne Überweisungsschein)...den lass ich jetzt mal ablaufen...dann müssten mir doch die Punkte vom 9.8.00(siehe oben)am Freitag gestrichen werden!?!
>>für die Punkte vom 25.8.00>>muss ich also auf den 2.Anhörungsbrief warten...oder kommt dann gleich ne Mahnung mit Überweisungsschein??
>>>falls der Üb.Sch. kommt>>anrufen und Einspruch einlegen?!?
das wäre es dann.

By Grobi (80.146.165.98) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 11:59:

@Jimmy: Du Mußt auf den Bußgeldbescheid warten! Dann Einspruch einlegen. Punkte vom 09.08. gibt es nicht, war mein Fehler.

Du darfst den BUSSGELDBESCHEID nicht vor dem 25.08.02 rechtskräftig werden lassen; deshalb unbedingt FRISTGERECHT Einspruch einlegen!!

Grobi

By JimmyRay (80.131.79.252) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 12:32:

@Grobi:
ok danke vielmals...hoff das alles wieder gut wird!!
cu
übrigens sehr gutes Forum hier....mit hilfreichen Antworten!!!

By JimmyRay (217.81.146.150) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 16:16:

@grobi und alle:

bei mir tanzten gestern die grünen Männchen auf...
mit Foto...sie haben es neben meinem Kopf gehalten und konnten mich aber nicht richtig erkennen...deswegen sagte ich es wäre mein Cousin!
der ist grad irgendwo in England und kommt erst nach 1nem Monat wieder...
Sie fragten nach, Fahrzeughalter und Fahrer...ich sagte>>mein cousin...
was jetzt nun?? Sie meinten es kommt dann ein Bussgeld..ok..sagte ich..und tschüss..

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 16:45:

Warum hast Du eigentlich überhaupt etwas gesagt? Du wirst doch bestimmt wissen, dass hier im Forum mehr als nur einmal gepredigt wird: "KEINE AUSSAGE!" Und glaub mir - das nicht OHNE Grund!

By JimmyRay (217.230.31.147) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 20:32:

und jetzt !???????
mir gehts eigentlich um meine vorletzten Punkte !!
die vom 9.8.00 das die wenigstens gestrichen werden!!!
bis zum 25.8. hätte ich es glaub ich eh nicht mehr rauszögern können, wenn schon nach 3 Wochen nach dm Brief bei mir die Bullen auftanzten!!
ausserdem haben die schon mit dem Bild "gezweifelt" und richtig Ärger wollt ich dann auch nicht!!
Und wenn ich das Bussgeld bekomme>>kann ich ja Einspruch einlegen?!??
Kommt es dann >>wie schon oft gelesen zu einer Gerichtsverhandlung??
wer kann mir jetzt noch letzte Tips geben ??!
danke

By Grobi (217.85.42.117) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 23:09:

Hi Jimmy!
Keine Panik, du MUSST die Rechtskraft des Bußgeldbescheids bis zum 25.08.02 rauszögern!!

Das ist aber kein großes Problem, wenn der BuGeBe an dich kommt, einfach ohne Begründung Einspruch einlegen!! Den Einspruch kannst du spätestens in einer evtl. Gerichtsverhandlung ohne Folgen zurücknehmen!!

WENN DER BESCHEID KOMMT,AM LETZTEN TAG DER EINSPRUCHFRIST (2 WOCHEN) EINSPRUCH EINLEGEN UND NATüRLICH NICHTS ZAHLEN!!!!

Wenn der Bußgeldbescheid kommt, melde dich!
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, keine Bange

Grobi

By JimmyRay (217.230.31.147) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 00:29:

@Grobi:
ok...danke schon mal...
meld mich auf jedenfall noch mal!!

By kba (212.185.76.2) on Samstag, den 10. August, 2002 - 15:20:

@jimmy
falls es noch nicht deutlich rausgekommen sein sollte:
ALLE deine Punkte verfallen am 25.8.! Du musst deswegen die Rechtskraft des BuGeBe unbedingt hinter dieses Datum bringen. Punkte verfallen "unterwegs" nur, wenn die Rechtskraft des dazugehörigen Vorfalls fünf! Jahre zurückliegt. Sonst wird immer alles zwei Jahre nach Rechtskraft des letzten Eintrages gelöscht (bis auf Straftaten, aber das liegt hier wohl nicht vor).


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