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Gelasert, jetzt A-Bogen da

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Gelasert, jetzt A-Bogen da
By Volker (217.80.69.85) on Samstag, den 3. August, 2002 - 13:34:

Bin am 12.07. außerorts mit 45 zu schnell gelasert und rausgewunken worden. Habe mit Datum vom 24.07. A-Bogen erhalten. Bedingt durch die Tatsache, dass ich in der Woche ausserhalb arbeite, konnte ich den Bogen nicht zeitgerecht zurückschicken. Ist das egal? Sollte man den Bogen überhaupt zurückschicken und das Messergebnis ggf. anzweifeln? Was passiert dann?Oder habe ich keine Chance, weil die Situation eh zu klar ist??

Danke schon jetzt

By mangeluc (62.225.203.248) on Samstag, den 3. August, 2002 - 15:01:

Wenn du rausgewunken wurdest, sind doch deine Personalien festgestellt worden und im Prinzip ist doch auch schon eine Anhörung erfolgt. Ob du den Bogen zurücksendest oder nicht, ist im Prinzip egal; evtl. könntest du hier "mildende" Umstände anführen (führen in der Regel zu nichts). Es ist halt passiert.

By Zw3rcH (217.86.49.93) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 02:07:

Das heisst, wenn man gelasert worden ist kann man nix mehr machen um die Strafe irgendwie abzuwenden oder so?

By oxxs (194.120.84.9) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 08:00:

Das größte Problem ist, dass wahrscheinlich deine Personalien aufgenommen wurden u du wahrscheinlich sogar was unterschrieben hast.

Quasi wurde der Täter bereits ermittelt, was ja normalerweise der Ansatz einiger Methoden ist (bzw. das Verhindern / Verzögern der Feststellung des Täters).

Vielleicht ist die Art u Weise wie du gelasert wurdest (Abstand Laser - KFZ, Strassenverlauf etc.) nicht korrekt verlaufen und bietet so eine Art "Anfechtungsgrund"...

Aber da musst du mal im Forum suchen bei entsprechenden Beiträgen....
oder warten bis sich die spezialisten melden

By nicole (213.182.141.213) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 08:12:

denn anhörbogen muß du nicht zurückschicken.
die behörde weiß eh schon, daß du gefahren bist und wenn du keine superguten entschuldigungsgründe für die übertretung hast, interessieren deine weitern äußerungen nicht wirklich.
du könntest allerhöchstens die messung anzweifeln, fragt sich nur weshalb? du müsstest nämlich berechtigte zweifel aufwerfen, daß entweder die messung nicht eindeutig deinem fahrzeug zugeordnet werden kann, die gemessene geschwindigkeit nicht stimmen kann, bedienfehler vorliegen, oder ähnliches.
fragt sich nur noch, wie könntest du so was beweisen ? - Gar nicht bzw. sehr schwer und wohl nur mit akteneinsicht überhaupt was machbar. zwar ist niemand unfehlbar, aber..... .

By Zw3rcH (217.0.153.226) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 00:32:

na toll! Trotzdem danke... Na denn: Auf zur Nachschulung! *grml*


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