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Hilfe ?????

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Hilfe ?????
By Maria (213.7.120.193) on Freitag, den 2. August, 2002 - 15:35:

Wie kann ich als Fahrer, nachdem der Halter einen Zeugenfragebogen erhalten hat, feststellen wie schnell ich zum Tatzeitpunkt gefahren bin??
Das sollte ich ja wissen um die Strafe auszurechnen zu können und um dann das Alberto-Verfahren anwenden zu können.

PS.: unterbricht ein solcher Zeugenfragebogen an den Halter die Verjährungszeit ?

By audifahrer (62.246.87.33) on Freitag, den 2. August, 2002 - 15:41:

.....frag doch mal den Halter....

By audifahrer (62.246.87.33) on Freitag, den 2. August, 2002 - 15:43:

P.S.: der müsste doch auf dem Fragebogen den Tatvorwurf stehen haben !

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Freitag, den 2. August, 2002 - 15:43:

Das müsste eigentlich im Fragebogen drinne stehen. Der ZB unterbricht nicht die Verjährungszeit gegen Dich.

By Maria (213.7.120.193) on Freitag, den 2. August, 2002 - 15:50:

auf dem Zeugenfragebogen steht nur das dem Führer des PKW vorgeworfen wird eine Ordnungswiedrigkeit nach § 24 STVG begangen zu haben. Und das der Halter nicht als Fahrer in Betracht kommt.

also was kann ich machen um die gemessene Geschwindigkeit zu erfahren ??

By audifahrer (62.246.84.29) on Freitag, den 2. August, 2002 - 17:04:

...steht da noch ein Absatz nach dem §24 dahinter ?

By Greatblackbird (213.7.142.172) on Freitag, den 2. August, 2002 - 19:08:

@Einbetroffener

Der ZB unterbricht nicht die Verjährungszeit gegen Dich.

Ein Zeugenfragebogen unterbricht weder die Verjährung gegen den Halter, noch gegen den, an den er adressiert ist. Es muß klar hervorgehen, daß einer Person mitgeteilt wird, daß gegen diese das Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Mit einem ZB ist das aber nicht der Fall.

@audifahrer

Im ZB steht meist nur, daß dem Führer eines Fahrzeuges eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird. Einzelheiten stehen nicht unbedingt darin.

@Maria

Entweder fragt der Halter bei der Behörde nach, oder ihr wartet, ob weiter reagiert wird. Dann lauft ihr allerdings Gefahr, daß jemand mit dem Foto hausieren geht...


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