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FAHRVERBOT---kann man das verschieben oder durch Geld umgehen??? Bitte um Antwort.

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: FAHRVERBOT---kann man das verschieben oder durch Geld umgehen??? Bitte um Antwort.
By ANONYMUS (62.180.162.27) on Freitag, den 2. August, 2002 - 11:17:

Bin außerorts mit 55 drüber geblitzt worden. 150 eur + 1 monat fahrverbot. kann man das einsetzen des fahrverbots selbst bestimmen oder ab wann gilt das? vielen dank.

By nicole (213.182.141.213) on Freitag, den 2. August, 2002 - 11:36:

wenn du innerhalb der letzten zwei jahre kein anderes fv hattest, hast du nach rechtskraft des Bugebe vier monate zeit, in denen du selbst bestimmten kannst, wann du deinen fs abgibst.

By ANONYMUS (62.180.162.103) on Freitag, den 2. August, 2002 - 11:55:

@nicole

erstmal danke für deine antwort. heisst das, ich kann bei 1 monat fahrverbot gleich die ersten 4 wochen nach zugang des bescheids auswählen oder zB erst den monat darauf etc.? danke.

By ANONYMUS (62.180.163.69) on Freitag, den 2. August, 2002 - 15:17:

WER KANN MIR DAS BEANTWORTEN??? BITTE NUR WISSENDE, ok?

Heisst das, ich kann bei 1 monat fahrverbot gleich die ersten 4 wochen nach zugang des bescheids auswählen oder zB erst den monat darauf etc.? danke.

By Rennfahrer (80.140.47.88) on Freitag, den 2. August, 2002 - 15:47:

soviel ich weiss kannst du, wenn du deinen Schein 4wochen abgeben musst, dir aussuchen, wann du ihn innerhalb dieser Frist (4monate) abgibst.

By Greatblackbird (213.7.142.172) on Freitag, den 2. August, 2002 - 19:14:

@ANONYMUS

ich kann bei 1 monat fahrverbot gleich die ersten 4 wochen nach zugang des bescheids auswählen

Der Bescheid muß erst rechtskräftig sein und die Behörde muß der 4-Monats-Frist zugestimmt haben. Du solltest der Behörde schreiben, daß Du erstmal gegen den Bescheid Einspruch einlegst, diesen aber zurücknimmst, wenn die Frist gewährt wird. Mit Rücknahme des Einspruchs wird der BG rechtskräftig. Das Fahrverbot gilt aber erst bei Eingang des Führerscheins bei der Behörde.

By nicole (62.158.220.189) on Samstag, den 3. August, 2002 - 20:04:

wenn du das fv noch hinauszögern willst, dann einspruch einlegen, damit der bugebe nicht rechtskräftig werden kann.
auf die vier-monats-frist hast du ein RECHT, falls eben innerhalb der letzten zwei jahre kein anderes fv vollstreckt wurde, d.h., das müssen sie dir zugestehen, ansonsten ist das rechtsfehlerhaft.
das fv kann vollstreckt werden, sobald dein bugebe rechtskräftig ist,
entweder ab zwei wochen nach der zustellung oder
vorher wenn du schriftlich auf die einlegung von rechtsmittel verzichtest (bugebe wird dann mit eingang des verzichtes rechtskräftig. )
das fv wird dann vollstreckt sobald dein fs bei der behörde eingeht


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