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Brauche dringend Hilfe!! 26kmh außerorts, Auto auf Vater angemeldet,ca.50-100 Meter nach Verkehrschild aus stehendem Mobilwagen geblitzt worden und nur 3 kmh Toleranz

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Brauche dringend Hilfe!! 26kmh außerorts, Auto auf Vater angemeldet,ca.50-100 Meter nach Verkehrschild aus stehendem Mobilwagen geblitzt worden und nur 3 kmh Toleranz
By Benni (80.131.15.57) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 19:15:

Hallo! Ich brauche ganz dringend Hilfe!
Ich bin außerorts mit 26 kmh von einem stehendem mobilen Messwagen an einer Kreuzung geblitzt worden. Die Stelle war nur 50-100 Meter von dem 60er Schild entfernt und ich habe nur 3 kmh Toleranz, müsste die nicht höher sein von einem Messwagen?!?
Mein Vater hat schon abgestritten, dass er es war und jetzt habe ich gerade einen Brief, dass ich beschuldigt werde und man das Bild mit meinem Personalausweisbild vergleichen könne.
Was kann ich jetzt machen???
Ich bin zwar nicht mehr in der Probezeit, aber kann man nicht 2 kmh drücken?!?
Vielen Dank für die Bemühungen!
Ihr könnt mir auch auf BenniMueller1@gmx.net mailen, danke

By BlueScreen (212.144.130.16) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 20:17:

Sowas nenn ich PG (Pech gehabt). Scheinst ja nicht gerade eine tolle Beziehung zu deinem Vater zu haben... :) Nun gut... leider ist es nun mal so geregelt, dass die Geschwindigkeit "60" (wie in deinem Fall) ab dem Verkehrsschild gilt, daher ist m.E. rechtens da zu blitzen. Außerdem, die Toleranz ist bis 100 km/h 3 km/h ab 100 km/h beträgt diese 3%. Du musst wissen, dass dein Tacho auch ne Abweichung hat. Ich z.b. wurde mit 77 erwischt (bei 70), als ich geblitzt wurde, hatte ich knapp 90 drauf. Richtig "beschissen" ist deine Situation, da du mit 25 km/h zuviel nur einen Punkt bekommen hättest statt 3 mit 26 zu viel. Nun ja, bleibt dir ja nichts anderes übrig, als es einzusehen, dass du zu schnell warst und zähneknirschend zu zahlen. Klingt hart und gemein, so isses aber nun mal :) :)

Gruss

By Fahrer (62.224.81.92) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 20:23:

Lieber Benni,

es ist zum Haare raufen!
Warum kommt Ihr alle immer dann wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Dein Vater hätte gar nichts sagen müssen.

Jetzt ist (fast) alles gelaufen.
Wenigstens bekommst Du (nur) Punkte und kein Farverbot.

Jetzt bitte nicht auf den Bogen reagieren und auch keine Aussagen von keinem Deiner Verwanten bei der Polizei und der Behörde.

Mit gaaaanz viel Glück ist das Foto schlecht und die haben nur auf Gut Glück nachgeschaut wer da bei Euch noch gemeldet ist.
Dann besteht die klitzekleine Chance dass die das verfahren einstellen.

Oder hat Dein Vater denen auch noch gleich mitgeteilt,dass Du gefahren bist?

By Benni (195.2.167.36) on Freitag, den 2. August, 2002 - 12:19:

Danke für die Informationen, harte Sache.
Naja, der Brief sollte gestern schon raus, auf dem ich mich als schuldig bekenne, werde ich jetzt gleich machen müssen. Was soll ich dann da hinschreiben, ich bin doch verpflichtet auf den Bogen zu reagieren!?
Mein Vater hat denen nicht mitgeteilt, dass ich gefahren bin.
Wünsche euch noch einen schönen Tag und Gottes Segen!
Vielen Dank nochmal
Benni

By Fahrer (80.128.229.114) on Freitag, den 2. August, 2002 - 12:26:

Lieber Benni

wiso willst Du das machen?

Wirf den Brief weg.
Du bist NICHT verpflichtet der Behörde bei Ihren
Ermittlungen zu helfen.

Lies doch das was ich geschrieben habe nochmal durch - da steht doch was du machen sollst und was Dich vieleicht noch retten kann.

By Benni (195.2.167.36) on Freitag, den 2. August, 2002 - 12:45:

Hey, stimmt, vielen Dank. Wird wahrscheinlich nichts nützen, aber immerhin besteht eine kleine Chance und ich habe weniger Aufwand :-) !
Dankeschön!

By Fahrer (80.128.231.42) on Freitag, den 2. August, 2002 - 12:50:

klar - viel Glück.

Falls Du wieder was vom "Feind" hörst melde Dich
wieder.

By Kuli (62.227.175.128) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 02:42:

Ich hatte mal was ähnliches und mir wurde hier auch geholfen. Es gibt da Regelungen wie weit die Kontrolle hinter einem Beschränkungsschild sein muss, in Würrtemberg sinds 150 m ausser an Gefahrenstellen. Die Meteranzahl wenn es wirklich unter 100 m sind kann Dir hier vielleicht noch helfen was zu retten.

Irgendwo bei Radarfalle findest du die entsprechenden Gesetzestexte.

Ich hab das Teil damals bezahlt da es nicht um Punkte ging.

By Multa (172.185.39.76) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 14:32:

Das dumme ist nur, dass es kein Gesetzestext gibt, der die Mindestentfernung vorschreibt! Es sind lediglich Richtlinien. Und da hier an einer Kreutzung geblitz wurde, kann es sich um einen Unfallschwerpunkt handeln!


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