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Probezeit - innerorts mit 85 geblitzt

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Probezeit - innerorts mit 85 geblitzt
By Fahrerin (217.226.45.211) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 13:17:

bin gestern nacht laut tacho 85 in ner 50er zone innerorts geblitzt worden und habe noch ein gutes jahr probezeit vor mir. der wagen den ich gefahren bin, ist auf eine bekannte (45) gemeldet, die keine punkte oder ähnliches hat.

was soll ich jetzt machen?
- ist es sinnvoll, wenn sie sagt, sie weiss nicht, wer das auto gefahren hat? muss sie dann fahrtenbuch führen? oder was passiert?
- soll sie es auf sich nehmen und welche strafe würde das für sie bedeuten?
- welche strafe droht mir, wenn ich mich als fahrer stelle?

vielen dank für eure hilfe schonmal im voraus!!!

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 14:01:

@Fahrerin

Sie gibt die Tat auf dem AB brav zu und wartet auf den BG. Kurz VOR Ende der Frist legt sie per Einschreiben Einspruch ein mit der Begründung, sie müsse sich noch darüber mit ihrem Anwalt unterhalten etc. Sinn des Ganzen ist, DICH in die Verjährung zu bekommen - müsste in diesem Fall recht problemlos möglich sein. Für weitere Details such hier im Forum unter den Stichworten Verjährung oder Alberto-Methode.

By Fahrer (80.128.227.140) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 14:09:

+35 innerorts:

100 Euro zzgl 18 Euro Bearbeitung
3 Points in FL
1 Monat Fussgänger
Nachschulung

----allerdings werden noch abzüge gemacht, der Tacho geht auch vor wahrscheinlich wirds nicht ganz so schlimm.
VORSICHT:Es droht Dir auf jeden Fall eine Nachschulung.


...Ein heisser Tip:

Bestrafen können die nur den, der tatsächlich gefahren ist.Die Fahrtenbuchauflage der Behörde ist eine zahnlose Drohung.

Am besten Du meldest Dich nochmal hier,wenn die Freundin den Anhörungsbogen bekommt.

By Fahrer (80.128.231.238) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 14:15:

Der "Umgehungstatbestand" zugeben,verzögern
zurückziehen von der Freundin ist nur was für wirklich abgebrühte.In den meisten Fällen kippt
der "Ersatzmann" um oder verplappert sich bei den
Grünen.Das kann wirklich ins Auge gehen - mit allen strafrechtlichen Konsequenzen.

Aussage verweigern ist einfacher und genauso effektiv!

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 14:21:

@ Fahrer

Welcher Ersatzmann? Hier erhält doch die HALTERIN den AB und trägt sich ein in dem besten Glauben, dass eben sie selbst zur fraglichen Zeit gefahren ist.

By Fahrer (80.128.224.76) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 14:35:

gemeint ist der Halter als "Ersatzmann"

Das ist und bleibt ein Risiko!
Alberto geht bei den meisten regelmässig schief.
Der Fahrzeughalter wird von der Behörde und der Trachtengruppe regelrecht eingeschüchtert.

Meist gibt der dann den echten Fahrer an.
Und jetzt? Richtig - jetzt ist die Sache richtig brenzlig,weil dann die Behörde auch noch wegen
Falschaussage ermittlungen einleiten kann.
Je öfter das passiert - desto brutaler ziehen die Büttel ihre Verfahren durch...

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 14:44:

@ Fahrer

Nun Mal langsam. Hier liegt doch der Idealfall vor: Die Fahrerin und die Halterin sind beide weiblich (hoffentlich auch ca. gleiches Alter). Die Behörde hat ein Foto mit einer weiblichen Person (=Fahrerin) darauf und hat den AB nun an die Halterin versandt. Die kreuzt an "Ja, ich bin das gewesen", der Beamte freut sich und verschickt den AB an die HALTERIN. Den Rest s. o. Das "Schöne" eben hierbei ist, dass der Beamte keinen weiteren Fahrer benannt bekommt - vielmehr wird der Verstoß (von der Halterin) ja direkt ohne wenn und aber zugegeben. - DAS funktioniert!

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 14:58:

Nachtrag

>>der Beamte freut sich und verschickt den AB an die HALTERIN.<< muss natürlich heissen "verschickt den BG..."

By Fahrerin (217.226.45.211) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 15:16:

hm... das problem hierran könnte dann aber evtl folgendes sein: die halterin ist 45, ich bin 18. ähnlichkeit besteht auf keinen fall, es ist klar, dass ich nie im leben sie sein kann. wenn sie denn "100 Euro zzgl 18 Euro Bearbeitung - 3 Points in FL - 1 Monat Fussgänger - Nachschulung" hinnimmt, werden sie dann noch was sagen??? ich meine, die müssten sich doch eigentlich damit zufrieden geben müssen, oder????? und wie siehts aus, wenn sie wirklich mich als fahrerin angibt? die gleiche strafe oder doch sogar führerschein ganz weg???

und, wenn ich euch richtig verstanden habe, habt ihr beiden "einbetroffenener" und "fahrer" da ein paar andere erfahrungen gemacht?!?!? was denn, mal angenommen, meine bekannte sagt, dass sie es nicht war, aber auch nicht weiss, wer es war... sie würde ihr auto ständig verleihen, und könnte sich da jetzt nicht mehr dran erinnern, wer es an dem tag gefahren ist. dann können die sie doch eigentlich gar nicht belangen, oder? höchstens eben fahrtenbuch - aber da meintest du, fahrer, ja, dass das ne zahnlose drohung ist, oder?!?

vielen lieben dank aber für eure hilfe, ich wäre echt aufgeschmissen ohne.

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 15:41:

@ Fahrerin

OK - Sie kann ankreuzen "Gebe den... NICHT zu". Nur das und ohne weitere Angaben. Dann werden sie bei ihr nachhaken und nach Fotovergleich feststellen "die war´s wirklich nicht". Sollte der AB recht rasch verschickt werden (innerhalb von 14 Tagen nach dem Verstoß) könnte es was werden mit dem Fahrtenbuch. Was auch passieren kann: Die werden mit Deinem Foto in der Nachbarschaft Deiner Freundin hausieren gehen in der Hoffnung, dass Dich jemand erkennt. - Bist Du bei den Nachbarn Deiner Freundin bekannt? Wenn ja, dann würde ich so vorgehen, wie ich eingangs beschrieben hatte.

By Fahrerin (217.226.45.211) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 15:47:

nee, da kennt mich kein mensch. und verwandt oder so sind wir auch nicht, so dass die eigentlich gar keine verbindung mit mir feststellen können. ich bin mit ihrem sohn befreundet. also auf mich kommen können sie nicht. was passiert ihr denn dann? wenn sie auf mich nicht kommen, es aber eindeutig ist, dass sie nicht am steuer saß? dann fahrtenbuch oder was? und für wie lange? aber auch nur, wenn es innerhalb von 14 tagen gekommen ist? woran liegt das? was, wenn der ab nach drei wochen oder so erst kommt? oh mann, ist das alles kompliziert, sorry fuer die vielen fragen..:!

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 15:59:

@ Fahrerin

Wenn Du mit Ihrem Sohn befreundet bist - bist Du wirklich sicher, dass Dich dann aus seiner Nachbarschaft KEIN Mensch kennt?

Näheres zum Thema Fahrtenbuch findest Du hier:

http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/_ 5a´^…Œ1HW#!Ë\*rkg.htm

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 15:59:

@ Fahrerin

Wenn Du mit Ihrem Sohn befreundet bist - bist Du wirklich sicher, dass Dich dann aus seiner Nachbarschaft KEIN Mensch kennt?

Näheres zum Thema Fahrtenbuch findest Du hier:

http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/åѳfbC.l³K4rkg.htm

By Fahrer (80.128.227.238) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 16:04:

Macht das so wie EinBetroffener bereits geschildert hat.

Dann abwarten was die Behörde macht.
Die merken dann natürlich recht schnell dass Deine Freundin nicht gefahren ist,weil sie die Passbilder vom Einwohnermeldeamt vergleichen werden.Dann bekommt sie wieder Post/Besuche von den Grünen weil die sie dann als Zeuge vernehmen wollen.Wenn es soweit ist einfach wieder melden

UND BITTE:

NICHTS ABER AUCH GAR NICHTS BEI POLIZEI ODER BEHÖRDE AUSSAGEN.AUF NICHTS REAGIEREN OHNE HIER NACHZUFRAGEN.

Wenn Du alles so machtst wie Dir hier geraten wird dann kommst Du OHNE WEITERES aus der Sache raus!

By BlueScreen (145.254.249.231) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 18:22:

@Fahrerin...

Nichts für ungut, aber wenigstens in der Probezeit sollte man sich an die +20-Regel halten. Danach kann es eigentlich egal sein. Naja, jedenfalls wünsch ich dir viel Erfolg dabei.

Gruss

By Fahrerin (217.226.35.155) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 21:12:

also gut, sie soll dann also erstmal nix machen und dann, wenn sie sich melden, sagen, dass sie nciht weiss, wer ich bin und dann wird das ueber kurz oder lang untern tisch fallen, meint ihr?!?!? wie siehts aus mit fahrtenbuch??? (wenn sie sich innerhalb der zwei wochen melden...)

es hat sich aber auch noch eine andere möglichkeit fuer mich aufgetan. meine mutter, die mir abgesehen von den 30 jahren altersunterschied recht ähnlich sieht, hat angeboten, das auf sich zu nehmen. wenn meine bekannte also aussagt, dass es meine mutter gewesen ist... meint ihr, dass dann noch weiter nachgeforscht wird und sie so auf mich kommen könnten oder kann meine mutter dann einfach alles auf sich nehmen und dann ist gut? sie wird wohl kaum in ne nachschulung kommen, oder? was meint ihr, risiko???


seid ihr denn auch in zwei wochen hier noch zu sprechen????

By Fahrer (80.128.229.69) on Freitag, den 2. August, 2002 - 09:37:

Hallo Fahrerin ,

es ist wie ich schon sagte:
Die Bekannte macht rein gar nichts.
Wartet einfach auf den BuGeBE.
Dann legt sie Einspruch ein und zieht das Verfahren noch etwas in die Länge.
Irgendwann kommen die drauf, dass sie es nicht war.Dann versuchen die Dich zu ermitteln.
Deine Bekannte muss nichts sagen - keiner kann sie dazu zwingen!

Und jetzt- Was soll die Behörde denn nun machen?
Bestrafen können die nur den Fahrer - aber genau den kennen die nicht!Also - die stellen das Verfahren ein.Garantiert.Hab das x mal erfolgreichh durchgezogen.


PS:
Für die Fahrtenbuchauflage muss die Behörde beweisen, dass Deine Bekaannte innerhalb von 14 Tagen über den Verstoss informiert wurde.
Das aber ist denen nur dann möglich, wenn deine Bekannte den AB zurücksendet.Macht sie es nicht -
sondern wirft ihn weg und sagt - nie was bekommen fällt das Fahrtenbuch leider aus!*G*


Klar sind wir in 14 Tagen noch hier - wir sind doch Deine unermüdlichen Anti-Probezeit-Punkteschluck - Schutzengel*G*

By farendil (217.235.51.206) on Freitag, den 2. August, 2002 - 09:39:

jetzt mal ganz ruhig! die halterin verweigert die aussage! komplett und ohne jedes wort!
egal was die der androhen - sie muß nur wissen: die können ihr nichts!

am besten die tür nciht aufmachen und gut ist.

By Fahrer (80.128.224.150) on Freitag, den 2. August, 2002 - 10:43:

@farendil

...sag ich doch

By Fahrerin (80.132.217.80) on Freitag, den 2. August, 2002 - 11:32:

na ja gut, hört sich alles ja echt plausibel an... soll ich meine mutter also ganz aus dem spiel lassen am besten??? also nochmal zusammenfassend:
1. ab kommt
2. meine bekannte reagiert in keiner weise darauf
3. die kommen zu ihr nach hause und wollen, dass sie das geld ueberweist
4a. sie macht die tür nicht auf oder
4. sie tut total ueberrascht und sagt, sie haette nie einen ab bekommen. ausserdem sagt sie, wenn sie das photo sieht, dass sie es nicht war und verweigert die aussage darueber wer es war
5. die gehen nach hause und ich bin gerettet...


richtig so???


oh mann, vielen vielen dank, ohne euch waere ich hier nie durchgekommen... danke schoen!

@ fahrer: gut - darauf werde ich sicherlcih zurückkommen!!!! danke nochmal!

By Fahrer (80.128.226.134) on Freitag, den 2. August, 2002 - 11:52:

Hallo Fahrerin


1)
Ja - das bringt nichts weiter.
Die Mutter soll nur die Bekannte beruhigen*G*

2)Ja - und zwar GAR NICHT
3)Geld wollen die zunächst nicht - die suchen einen der gefahren ist.Kann sein dass die Polizei kommt , kann sein dass die anrufen ,kann sein dass die ein Schreiben schicken.

4) Sie macht die Tür nicht auf , reagiert gar nicht.Wenn die sie doch noch antreffen sollten dann sagt sie einfach folgenden eingeübten Satz:
"Ich mache von meinem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch!"

Egal was die Ihr dann entegnen - und die werden versuchen sie zu einer Aussage zu bewegen weil das Ihre einzige Chance DICH dranzukriegen sie antwortet immer stereotyp das gleiche"Ich mache von meinem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch!"

SONST SAGT SIE GAR NICHTS!!!!

Dann zeihen die ab und es wird entweder ein BuGeBe erlassen oder die stellen das Verfahren gleich ein.Sie war es ja nicht.

WICHTIG:Was auch immer der Feind macht - Du musst auf jeden Fall gleich berichten.
Keine Aktion ohne hier nachzufragen.

Du bist gerettet wenn die Sache gegen Dich verjährt ist - das ist vorraussichtlich am
30.Oktober 2002 - vorausgesetzt die ermitteln nicht in der Zwischenzeit gegen Dich.
Und das hängt einzig und allein davon ab wie gut Deine Bekannte Ihre Sache macht.

Also zeigt es denen - es lohnt sich!

By farendil (217.225.241.126) on Samstag, den 3. August, 2002 - 01:52:

@fahrer: gvenau! gerade die aussage: cihwar es ncith - ist dumm. ie amchen sie zur zeugin und versuchen sie zur aussage zu bringen...

By Roberto (217.233.245.165) on Samstag, den 3. August, 2002 - 12:20:

@farendil:
Auch wenn du hierüber wieder aus dem "Häuschen" kommen solltest, bitte mache mir und den anderen Forumsteilnehmern kein Quiz beim Durchlesen deiner Postings.
Rechtschreibfehler sind normal; erst recht zu nachtschlafender Uhrzeit.
An das "ncith" habe ich mich schon daran gewöhnt, aber hier oben ist wohl ein bißchen viel "schief" gelaufen.
Man muß wirklich den "3-Zeiler" mindestens 3 mal lesen.
Meine Bitte: Benutze doch auch die Vorschau !
Dies ist wirklich nicht böse gemeint, sondern lediglich eine Bitte.
Ach, ja, schönen Urlaub wünscht dir
Roberto

By Fahrerein (217.82.30.106) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 10:56:

alles klar, wenn ich euch nicht hätte... ich meld mich dann spätestens wieder, sobald der ab da ist. vielen dank nochmal! aber fahrer, wie kommst du auf ende oktober als tag der verjährung??? ist das auch wieder so ne klausel, die man kennen muss ;) ?

By Greatblackbird (145.254.149.25) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 14:16:

@Fahrerin

Die Verjährung tritt ein, wenn der tatsächlich Fahrer nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Verstoß angehört wurde bzw. ihm mitgeteilt wurde, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Das geschieht für gewöhnlich durch einen Anhörungsbogen, der die Verjährung unterbricht und wieder für 3 Monate zum laufen bringt. Spätestens 6 Monate nach der Tat muß aber der Bußgeldbescheid gegen den Fahrer erlassen worden sein, ansonsten ist endgültig Verjährung eingetreten.

By Fahrer (80.128.232.56) on Montag, den 5. August, 2002 - 10:27:

genau GB!

...und die 3 Monate sind eben am 30.ten Oktober
rum - voraussgestzt die Bekannte zieht das richtig durch.(*G* Bedienungsanleitung hat sie jetzt ja!)
Dannach kannst Du aufatmen und feiern.

Ach ja - eine Bitte - sicher auch im Namen der andren Mitposter.Jeder der hier im Forum zu einer
Lösung beiträgt und mitpostet freut sich natürlich sehr darüber, wenn er von Dir weiteren Bericht erhält.Also bis bald!

By Fahrerin (80.132.209.42) on Montag, den 5. August, 2002 - 18:08:

na klar sag ich euch bescheid, wies gelaufen ist... wenn denn dann mal was kommt. jetzt ist ja schon fast ne woche um, hoffe mal, dass die noch eine brauchen... :) okay, bis dann denn... !!!!

By Fahrerin (217.82.29.158) on Freitag, den 9. August, 2002 - 22:45:

Also, ich bins nochmal... Bis jetzt ist immernoch nix gekommen und ich fahre morgen in den Urlaub fuer drei Wochen. Meine Bekannte fährt nächsten Samstag. Was passiert, wenn sie sich dann (weil sie ja nicht da ist) nicht bei denen meldet? Irgendeine Strafe? Und das mit dem Fahrtenbuch ist dann jetzt wohl auch so gut wie hinfällig geworden, oder?

Na ja gut, ich meld mich dann, wenn ich wieder aus dem Urlaub zurück bin!!!

Bis dann...

By farendil (217.225.243.136) on Montag, den 12. August, 2002 - 13:05:

@fahrerin: es ist immer dumm, wenn sich eine person nicht bei der behörde meldet, die als schuldige(r) gefressen werden soll.
es ist dann immer möglich, daß die behörde weiter nachforscht...

@roberto: sorry - du hast ja recht. vielleicht eine kleine entschuldigung:
war gerade beim einpacke der sache, da ich keine dreiviertelstunde später schon gen süden unterwegs war.
das posten im forum war nur noch eine lockerungsübung nach enem stressigen tag und einer anschliessenden party...

By Roberto (217.233.224.163) on Dienstag, den 13. August, 2002 - 10:40:

@farendil:
1. Kenntnis erhalten und angenommen.
2. Hoffentlich war die Party gut.
3. Wenn du hier weiterhin alle Fragen der Forumsteilnehmer so schnell beantwortest, bist du bald wieder "urlaubsreif".
4. Müßtest du eigentlich nicht nach draußen gehen und Deiche bauen ? *ggg*

Roberto


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