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Mietwagen, Alberto-Methode, unscharfes Bild - Hilfe!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Mietwagen, Alberto-Methode, unscharfes Bild - Hilfe!
By mwg2001 (80.141.135.51) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 12:25:

Hallo zusammen,

ich bin vor ein paar Wochen mit 38km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt worden. Allerdings mit einem Mietwagen, den eigentlich nur ich fahren dürfte!
Ich habe auch schon einen Bescheid bekommen, allerdings erstmal als Zeuge (Verfahren ist noch nicht gegen mich eingeleitet). Allerdings wenn ich nicht innerhalb von einer Woche antworte werde ich hiermit verwarnt!
Es ist auch ein Foto beigefügt, auf dem fast nichts zu erkennen ist - könnte so gut wie jeder sein, also theoretisch auch wirklich(!!) ein Freund.

Könnt Ihr mit bitte weiterhelfen!!!
Habe schon 10 Punkte auf dem Konto die in 4 Monaten alle gelöscht würden!!!

Danke!!

By mwg2001 (80.141.135.51) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 12:57:

Ist es denn jetzt sinnvoll, das mit einem Freund zu machen oder auf das schlechte Bild zu spekulieren??

Nochmal danke an die Fachkundige Jury

By Fahrer (80.128.228.232) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 12:59:

Alberto - was sonst!

Die Abmachung zwischen Dir und der Mietwagenfirma,
dass nur Du das Auto fahren wirst spielt hier keine Rolle.

By mwg2001 (80.141.135.51) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 13:10:

Erst mal Danke für die promte Antwort!

Das heißt, auf dieser Zeugenaussage meinen Freund angeben, der dann weiterverfolgt wird.
Bedeutet das auch, dass die Frist für mich noch nicht unterbrochen ist, weil ich ja 'nur' ein Zeugenbogen bekommen habe????

Gruss,
M

By Fahrer (80.128.231.106) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 13:18:

Dein Frau/freundin/Mutter öffnet deine post und trägt die adresse deines kumpels ein.Kurzer Vermerk auf den Bogen dass Du Urlaub bist und
sie sich deswegen darum kümmert.

So wird die Verjährung nicht unterbrochen...

By mwg2001 (80.141.131.84) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 13:32:

Bedeutet das dann, dass die Verjährung für mich ab dem Blitz-Datum gilt?? (12.6.) also schon die Hälfte der Verjährungsfrist vorbei ist???

Kann mein Bekannter das dann auch ohne Anwalt solange rauszögern?

Gruss,
M

By mwg2001 (80.141.131.84) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 13:43:

Entstehen mir oder der Freundin die für mich ausfüllt rechtliche Komplikationen wegen Falschaussage???

Danke,
M.

By farendil (217.225.249.86) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 14:31:

@mwq:
1. die zeit bis zur verjährung deiner altpunkte würdest du auch so durch verzögern herumbekommen.

2. die verjährung ist egen dich so noch nicht unterbrochen.

3. Entstehen mir oder der Freundin die für mich ausfüllt rechtliche Komplikationen wegen Falschaussage???
ja aber sicher ist das verboten und kann bestraft werden.
dazu muß man dior aber nachweisen, daß du absichtlich einen anderen angegeben hast...

By Fahrer (80.128.228.50) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 14:32:

Du SOLLST KEINE FALSCHAUSSAGE MACHEN.
Keiner macht das - sowas ist bei Strafe verboten.

Deine Freundin irrt sich einfach.
Sowas ist nicht verboten.

Dein Bekannter braucht keinen Anwalt - und wenn Du alles richtig machst passiert ihm auch nichts.

Lies doch einfach mal aufmerksam das Forum durch.

By mwg2001 (80.141.129.184) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 17:23:

Danke für die guten Tipps bisher;
noch eine kleine Frage:
Soll meine Freundin, bevor sie den Bogen ausfüllt und meinen Bekannten angibt mit mir gesprochen haben oder sollte sie das aus eigenem Ermessen tun??
In beiden Fällen bekomme ich ja das Bild nicht zu Gesicht...

Gruss,
M

By mwg2001 (80.141.133.4) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 19:36:

S T O P P !!!
Ist doch ein Anhörungsbogen!!!!
Das bedeutet, dass meine Verjährung unterbrochen wurde und die neue Frist ab Zustellung gilt. Sonst bleibt alles beim alten oder??????

WICHTIG ! !

By Fahrer (80.128.232.112) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 10:25:

Sie tut es aus eigenem Ermessen, deswegen stellt sich ja nachher raus dass sie sich geirrt hat.

Was das für ein Bogen ist spielt keine Rolle.
Wenn Du genau das machst was hier beschrieben ist
dann kommst Du so oder so über die Verjährung.

By Fahrer (80.128.230.15) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 10:31:

...naja es ist wichtig für den Zeitpunkt der Verjährung:

Also wenn der Bogen an Dich als Beschuldigter gerichtet ist, dann unterbricht er die Verjährung.
Sie beginnt ab Austelldatum des Bogens neu zu laufen.Falls Du nachweisen kannst,dass Du von dem Bogen nichts weisst (die Freundin ist halt einfach zu voreilig )dann hat er keine Auswirkung auf die Frist.Deswegen ja die schriftliche Erklärung der Freundin:"Mein Freund ist in Urlaub (wie lang spielt keine Rolle,ist halt nur ein Tag) und ich fülle den Bogen für Ihn aus.Ich weiss nämlich dass der SOUNDSO gefahren ist.

Ist nicht ganz einfach,ich weiss.
Aber wenn Du das ganz kalt durchziehst geht nichts schief.Auf in den Kampf!

By mwg2001 (80.141.133.26) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 18:11:

Naja, was für ein Bogen das ist ist nicht ganz so klar;
Angekreuzt ist zwar oben Anhörung, aber unten steht "dass ich als Inhaber der amtlichen Zulassung/Halter - hab den Wagen ja gemietet- zunächst als Zeuge gegen Unbekannt bin. Wahrheitsgemässe Aussage ... bla bla ... Verfahren ist damit nicht gegen mich eingeleitet..." (??obwohl oben Anhörung angekreuzt ist - Verjährung??)
"Sollte ich gefahren sein, ist ist das hiermit eine Verwarnung.... falls ich nicht innerhalb einer Woche antworten sollte.."
"Anhörung: Es wird mir gelegenheit gegeben zum umseitigen Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht mir frei ...."
Auf alle Fälle werde ich morgen mal antworten lassen ;-)
Tja was ist das nun?? Und welche Verjährung gilt jetzt? Bin ich nur Zeuge oder "Angehörter"??

Danke für die hilfreichen Infos!!!

By farendil (217.85.236.198) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 18:34:

@mwq: schon wieder so ein bogen! einerseits zeuge und wahrheitspflicht, andererseits a-bogen.

nach dem text würde ich auf zeugenbogen tippen und damit auf nciht verjährunsgunterbrechend.

By mwg2001 (80.141.133.26) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 18:45:

Wenn ich es aber nach den 3 Monaten ab Blitz zugeben würde, dann wäre ich ja der Täter und dann wäre das ja nach Wortlaut doch der ABogen für mich und damit Fristunterbrechend und somit 3 Monate ab ABogen. Bisher habe ich in den Foren gelesen, dass ein Anwalt bei der Rauszögerung wichtig wäre. Kann mein Bekannter die Akteneinsicht auch selbst beantragen - ich glaube nämlich nicht dass er Rechtschutz hat. Oder was kann er als Privatperson noch tun um notfalls die ganzen 3 Monate rauszuzögern? Ist ja ne lange Zeit... oder ist da ein Anwalt unumgänglich?

Danke,
M.

By Fahrer (62.224.84.65) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 19:10:

@mwq2001
Wiso in aller Welt willst Du die Tat nach 3 Monaten zugeben?

Dein Bekannter ist nicht gefahren.Dem kann doch gar nichts passieren.Der sagt nach Ablauf der Frist gegen Dich einfach Bitte schaut Euch das Foto an - ich wars nicht und er belegt diese Aussage durch Alibi oder einen anderen Beweis.

Lies Dir nochmal alles im Forum zu der A-Methode
durch - mir kommt der Verdacht dass Du sie nicht verstanden hast.Sonst wüsstest Du dass man dafür keinen Anwalt braucht.Nochmal das hier ist kein lustiges Spiel bei dem man halt mal was ausprobiert.Du machst es entweder richtig oder gar nicht.Sonst hat es keinen Sinn und schadet nur.

By mwg2001 (80.141.133.26) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 20:24:

Missverständnis!

Das Beispiel oben hat sich auf die Zeit zwischen Fristende als Zeuge (in 1,5 Monaten) und dem Fistende ab ABogen (in 3 Monaten) bezogen, falls mein Bekannter es nicht schafft die 3 Monate ab ABogen zu überbrücken!! Dann werden die doch bestimmt wieder auf mich zukommen, als Halter.
Ich will es natürlich nicht in 1,5 Monaten zugeben. Ist doch klar!

Die Frage ob mein Bekannter einen Anwalt braucht bezog sich auch nur darauf, ob er alleine die Frist für mich verbummeln kann.

Ansonsten ist die Methode doch klar.

Gruss,
M.

By BlueScreen (145.254.255.37) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 20:56:

mwq2001... nichts für ungut, aber ich wäre zumindest im Mietwagen ein wenig "ordentlich" gefahren. Ich fahre auch gelegntlich schneller als erlaubt, aber nicht im Mietwagen. :D

By Fahrer (80.128.229.46) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 16:46:

@BLueScreen

Wiso - gerade im Mietwagen kannst Du sicher sein,
dass Du in der Regel nicht als Fahrer ermittelt werden kannst.

@mwq2001

Einen Anwalt braucht der "Ersaztmann" nicht.
Man sagt der Behörde nur beim Einspruch gegen den BuGeBe - "ich möchte mich nach der anwaltlichen Beratung - Termin ist am(Datum +14Tage)innerhalb von 10 Tagen zum Tatvorwurf äussern.

Da hast Du nochmal knapp einen Monat Zeit für den Täter rausgeholt.Damit ist die Verjährung dann meist schon erreicht.

By bully (62.158.22.178) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 17:20:

Hi zusammen-ich bin neu hier und lese immer "Alberto-Methode". Kann mir einer in 2-3 Sätzen erklären, was das ist und wie das funktioniert ?!

By BlueScreen (145.254.249.231) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 18:16:

@Fahrer:

Du weisst sicherlich, dass es zusätzlich was kostet, wenn noch jemand anderes den Mietwagen fahren darf. Sollte er dies nicht gemacht haben beim Mieten (das andere auch fahren dürfen, kostet natürlich extra), würde dies ja einen Betrugsversuch dastellen, oder täusche ich mich da? Jedenfalls als nen Mietwagen hatte, sagten die zu mir, dass ich nur das Fahrzeug fahren darf, oder ich zahle drauf und andere dürfen damit auch fahren. Daher wäre es m.E. fatal, nen Vertrag abgeschlossen zu haben, wo man nur selber der Fahrer ist, und beim A-Bogen gibt man jemand anderen an. Wäre ja ne Vertragsverletzung, oder bist du da anderer Ansicht? Hatte bisher nur einmal nen Mietwagen, kann nur dass sagen, was ich vermute.

Gruss

By mwg2001 (80.141.128.121) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 20:29:

@ Fahrer
Danke erstmal für die Tips;
sollte der Erstzmann beim Einspruch gleich ein Datum für die Anwaltberatung angeben? oder nicht erstmal abwarten, bringt das nicht mehr Zeit?


@ bluescreen

der Polizei ist es egal, was in dem Mietwagenvertrag steht, die wollen nur den Fahrer ermitteln und von der Agentur den Mieter.
Ausserdem kann der Mieter ja auch total betrunken sein, dann sollte er sich doch wohl fahren lassen, Vertrag hin oder her...
Das einzige Problem das man hierbei bekommen könnte ist eine Nachzahlung an die Mietwagenfirma, weil noch ein zweiter gefahren ist. Die wollen aber nach Angabe des Namens im Normalfall nichts mehr mit dem Blitzen zu tun haben, ist ja nur Zusatzarbeit.

By Fahrer (62.224.81.92) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 20:46:

@mwq2001

gleich mit Datum, das wirkt autenthischer...

@bluescreen

Das ist eine Vertragsverletzung - keine Frage.
ABER: Wenn nichts passiert ist, und Du hast das Fahrzeug wieder unbeschädigt abgegeben - die haben Ihr Geld Interessiert das nicht.

Ideal ist es, wenn Du das KFZ als Firmenkunde
anmietest, was ich regelmässig tue.
Dann darf laut Veretrag jeder Beschäftigte der Firma fahren.

Aber auch so:
In berechtigten Ausnahmefällen kann auch ein andere fahren.

Und wen ein AB kommt wird die Mietwagenfirma ja auch nicht mehr nachträglich über die Antwort des Mieters auf den AB unterrichtet - Datenschutz machts möglich!


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