Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Uwe Hahn (213.254.33.3) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 20:31: |
-keine Radarkontrolle vorhanden
-kein Videobeweis
-keine Lasermessung
6 Beamte in einem Fahrzeug die angeblich hinter mir herfuhren,behaupten ich sei zu schnell gewesen.Haben mich angehalten und Personalausweis,Führerschein und Fahrzeugpapiere überprüft.Geschindigkeit wurde laut Tacho vom Polizeiauto festgestellt.Die Beamten mussten sich einen Tage später in der Taxizentrale danach erkundigen was ich für ein Auto gefahren habe.
Was könnte das für Folgen für mich haben???
By faraday (217.81.238.157) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 21:15: |
wann war es denn und was hast du unterschrieben,ausgesagt,ausgehändigt bekommen ?
By Uwe Hahn (213.254.33.3) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 21:27: |
es war am 14.7.2002 und ich habe nichts unterschrieben,nichts ausgehändigt bekommen und auch nichts ausgesagt.es war wie eine Verkehrskontrolle:Führerschein,Ausweis,Fahrzeugpapiere,Alkoholkontrolle(Ergebnis 0,0Promille).
By Goose (80.135.104.206) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 22:27: |
Die Folgen hängen von der vorgeworfenen Geschwindigkeit ab. Voraussetzung für eine Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren ist (in NRW) eine Messstrecke von mind. 400 Metern bei gleichbleibendem oder vergrößerndem Abstand. Weiterhin erfolgt ein Abzug von 15 % der von den Kollegen abgelesenen Geschwindigkeit sowie bei nichtgeeichtem Tacho (Regelfall bei normalen Streifenwagen) ein weiterer Abzug von 10 % des Skalenendwertes des verfolgenden Tachos.
Gruß
Goose
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