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Zweimal Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Zweimal Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres
By Marko (193.243.189.118) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 11:17:

Hallo zusammen,
habe zum Thema "Fahrverbot" eine etwas knifflige Frage. Erstmal der Hintergrund (ist ein wenig lang, aber für mich "sehr wichtig"!!!):

Ich bin letztes Jahr im April auf der Autobahn mit bei Tempolimit 100 km/h mit 136 km/h geblitzt worden. Ok so weit so gut, habe meine Punkte bekommen und auch das Bußgeld bezahlt.
Dann 2 Monate später, wurde ich noch mal auf einer Landstrasse bei Tempolimit 100 km/h mit 133 km/h geblitzt.
Aufgrund neuer Gesetzgebung gilt, wer innerhalb eines Jahres zweimal über 25 km/h geblitzt wird, muß 4 Wochen den Führerschein abgeben.
Mein Anwalt aber gab mir den Hinweis, dass der Begriff "innerhalb eines Jahres" dehnbar sei, es gilt das Datum des Bussgeldbescheides und nicht das Datum der Tat. Dies würde bedeuten, dass ich nun "nur" noch mit Bussgeld und Punkten bestraft werden kann.
So nachdem ich es geschafft habe, das Verfahren so lange herauszuzögern (gebe gerne Auskunft, falls jemand dies wissen möchte), behauptet mein Anwalt genau das Gegenteil, sprich um das Fahrverbot komme ich nicht herum.
Daher meine Frage/Bitte:

Wer kennt sich in dieser Angelegenheit aus und kann mir Auskunft bzw. Rat erteilen, ob und ggf. wie ich das Fahrverbot umgehen kann bzw. welche Aussage meines Anwalts die richtige ist?!?

Der Ratschlag, ich soll zu einem anderen Anwalt gehen ist schön und gut, aber leider übernimmt das meine Rechtschutzversicherung nicht, daher versuche ich es auf einem anderen Weg.

Hoffentlich weiß jemand von Euch Rat und Tat für mich

Viele Grüße

By Bluey (80.130.172.74) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 11:32:

Das "Jahr" beginnt ab dem Zeitpunkt, wo der Erstverstoß bzw. der 1. Bußgeldbescheid rechtsgültig wird.
Meines Wissens nach ist für die besagte Regelung entscheidend, wann der 2. Verstoß begangen - NICHT verhandelt!! - wurde. So gesehen kannst Du das nicht durch eine Verzögerungstaktik hinauszögern.
Ich fürchte, daß Du um das FV nicht herum kommst.

Gruß

By farendil (217.225.255.112) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 12:39:

@bluey: genau! rechtskraft 1 bis tat 2.

@marko: hereauszögern? erzähl mal obs da was gibt, was wir nicht wissen... (wobei, bei dem anwalt scheint das mehr als fraglich)

By Fahrer (80.128.227.85) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 14:54:

Schreib doch mal wie genau Du das Verfahren so lange herauszögern konntest - so als Tipp für die Allgemeinheit.


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