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Autobahn;51km/h zuviel;Foto nicht erkennbar!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Autobahn;51km/h zuviel;Foto nicht erkennbar!
By Patricia Wolf (217.194.228.66) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 14:07:

Hallo Einbisschenschnellfahrer,

wenn man ca 51kmh(mit Abzug) zu viel drauf hat und das Foto nicht erkennbar ist, habe ich das Recht zu sagen, leider das Auto war ausgeliehen und ich weiss es nicht wer damit gefahren ist?
Ich habe einmal schriftlich etwas bekommen, wo nicht erkennbar ist;das habe ich beantwortet, das ich es nicht weiss...
Ich musste einmal anrufen, da wurde gesagt: ich habe Zeit bis Montag mir überlegen, wer damit gefahren hat, sonst kann auch kostenpflichtige Fahrtenbucht verordnet werden.
Der Mann sagte, das er vielleicht zum Besuch kommt, um mich mit dem FotoMorf zu vergleichen.
Ist das Üblich?
Für schnelle Antworten wäre ich Dankbar, natürlich auch für Langsame ;-)

Ciao

Patti

By Fahrer (80.128.226.168) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 14:17:

Hallo Patti ,

das beste ist denen zu sagen,dass man nicht selber gefahren ist und an dem TAg das Auto an einen anderen (andersgeschlechtlichen) Bekannten
verliehen hat.Er bekommt dann den Anhörungsbogen mit dem unscharfen Foto.Er selber ist nicht gefahren und sondern hat sich auf einer längeren Fahrt mit mehreren Personen abgewechselt.
Er weiss nicht mehr wer genau zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug gerade gelenkt hat - er wars nicht und auf dem Foto ist für ihn niemand zu erkennen.

Zu blöd!

Fahrtenbuch ? Geht nicht weil Du ja bei der Aufklärung mitgewirkt hast.Und auch Dein Bekannter.Aber wie sollst Du auf einem unscharfen Foto jemanden erkennen?

Mist - so ein Pech für die Behörde!

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 14:26:

@ Patricia

Das mit "auf dem Foto bin ich nicht erkennbar", wäre ich sehr vorsichtig, da die Originale meist von erheblich besserer Qualität sind, als die Kopien im AB. Ist denn Dein Gesicht auf dem Dir vorliegenden Foto zum großen Teil verdeckt, oder ist es einfach nur unscharf?

By Patti (217.194.228.66) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 14:36:

Es ist nichts vor dem Fahrergesicht, einfach doll unscharf!
Gruss
P

By Fahrer (80.128.227.138) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 15:02:

@EinBetroffener


Deswegen ja der Trick mit dem Bekannten ....

By Patti (217.194.228.66) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 15:04:

Wieder Patti,
eine kleine Ergänzung:
Habe ein bissle das Foto nachgeschaut:
Wegen der Sonnenblende und Rückspiegel sieht man ca. 1/3 Stirn von oben und die Hare nicht!
Gruss
P

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 15:11:

Wenn das Foto WIRKLICH so unscharf sein sollte, dass man weder Männlein noch Weiblein unterscheiden kann, sollte Patti ganz einfach die Aussage verweigern. - Dumm wäre es nur, wenn der Erm.-Beamte mit einem guten Foto vor ihrer Tüt steht. Darüber hinaus hat sie ja schon (schriftlich) mitgeteilt, dass sie es nicht weiss. Und die Drohung mit dem Fahrtenbuch scheint ein klein wenig die Ausweglosigkeit der Behörde zu unterstreichen.

By Fahrer (62.134.80.98) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 17:06:

bei Aussageverweigerung wird sehr wahrscheinlich eine Fahrtenbuchauflage erlassen.

By Greatblackbird (213.7.140.1) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 19:17:

@Fahrer

Erlassen vielleicht, aber dagegen kann man vorgehen.

By Patti (217.225.212.136) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 20:55:

Wie??

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 21:29:

@Patti

Am besten benutzt Du dazu mal die Suchfunktion, darüber wurde schon häufig diskutiert.

Nur kurz: Es gibt ein paar Regeln, die die Behörde einhalten muß, ansonsten ist eine FB-Auflage nicht haltbar. Dazu gehört u.a., daß der Fahrzeughalter nachweislich innerhalb von 2 Wochen nach dem Verstoß angehört werden muß. Da ein Anhörungsbogen aber per einfachem Brief geschickt wird, ist es der Behörde nicht möglich, nachzuweisen, daß der Halter ihn auch innerhalb dieser Zeit erhalten hat.

By farendil (217.85.226.236) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 12:40:

@gb: das gilt aber nur, wenn dem betroffenen kein foto gezeigt wird. mit fotot, ällt die 14 tage regelung flach, da es dann ncihtg mehr auf das erinnerungsvermögen sondern auf das erkennungsvermögen ankommt.

ist aber das foto wirklich sauschlecht, daß dort jederzeit einstein statt einem selber gesessen haben könnte, so sieht es wieder anders aus...

@patti: das foto, war es auf einem thermoprint ausdruck oder einfach so auf normales papier (anhörungsbogen) gedruckt?

By Greatblackbird (213.7.142.8) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 14:29:

@farendil

Ja, das weiß ich auch. Es sollte lediglich eine Kurzformulierung sein, Einzelheiten stehen im Forenspeicher. Patti hat aber geschrieben, daß das Foto schlecht ist....

By Alberto (62.224.96.48) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 14:54:

Eine simple "Aussageverweigerung" gehört zum "Grundrecht"

Ein Betroffener darf sie immer - ohne irgendwelche Folgen - anwenden.

Daher kann es deswegen auch niemals ein Fahrtenbuch geben!

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 15:20:

@Alberto

Die Praxis sieht leider anders aus. Wenn der Halter bei der Aufklärung nicht mitwirkt (auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist), wird eine Fahrtenbuchauflage damit gern begründet.

Steht das mit dem "Grundrecht" denn irgendwo?

By Alberto (62.224.96.48) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 15:31:

Ich sagte nicht: Halter - sondern Betroffener.

Dazu gehört aber auch.... möglicher betroffener!

Bei einer GmbH sind alle Angestellten mögliche Fahrer eines Firmenfahrzeuges.

Da man sie zunächst nicht eindeutig als Zeugen ausweisen kann (= niemals der Fahrer) - muß man sie als "mögliche potentielle Betroffene" behandeln - und ihnen zunächst ein "Aussageverweigerungsrecht" einräumen - das wiederum darf dann niemals nachteilig zu Lasten des Betroffenen ausgelegt werden.
(Also auch keine Fahrtenbuchauflage)

WIR HABEN KEINE MITWIRKUNGSPFLICHT BEI DER AUFKLÄRUNG VON TATEN, DIE WIR MÖGLICHERWEISE SELBST BEGANGEN HABEN!!!!

Da wir aber im Vorwege nicht wissen können, ob wir selbst da in etwas hineingeraten - dürfen wir den Mund halten!

Ist das nun verständlich?

By Patti (217.225.214.37) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 21:06:

@farendil
Das Foto war meiner Meinung nach auf normales Papier gedruckt.
Das war ein extra Blatt neben dem Formular, wo dieses Sachverhalt geschrieben wurde.
Oben stand Beweisfoto zum Sachverhalt, Aktenzeichen...

By Patti (217.225.214.37) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 21:20:

@alle
Ihr seid aber geil informiert!!!!
Oder etwa Erfahrung?!?! ;-))
Noch-Eine-Frage: Was wäre, wenn ich sagen würde,
das auto war ausgeliehen an Freunden meiner Schwester und sie(Schwester) war auch dabei.
Ich habe sie gefragt, aber sie wissen es nicht wer genau an der Stelle gefahren ist.
Und!!!
Mein Schwester lebt in Ungarn (bin selber Ungarin). Sie war nur zum besuch da, für zwei Wochen.
Kann das deutsche Behörde, Polizei... ihr etwas antun????

By Landy (80.131.84.126) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 22:23:

@ Patti

Deiner Schwester können sie nichts antun, weil sicher kein Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Ungarn besteht.

ABER...

Es ist immer ne sehr komische Sache mit einem aus dem Ausland. Da werden die Behörden hellhörig, glauben, dass man sie verarschen will und setzen alles daran, dich zu verknacken.
Deshalb ist die Idee mit dem Bekannten meiner Meinung nach viel besser.

By Jürgen (217.224.16.243) on Sonntag, den 28. Juli, 2002 - 18:42:

Naja, 51 km zu schnell? Noch nie was von Umweltschutz gehört? Auto verliehen? Ich glaub die Gerichte sollten sich mit wichtigeren wie mit euren pubertären Dummheiten befassen. wer Erwachsen - cu Jürgen

By Patti (217.81.238.143) on Sonntag, den 28. Juli, 2002 - 20:35:

@jürgen
diejenige war allein auf eine leere 3spurige Autobahn an einem Wochenende ganz früh und leider wusste nicht das DIE regelmäßig da postieren...

ca

P

By Patti (217.194.228.66) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 09:41:

@Alle
Ich sollte heute Ordnungsamt anrufen,
kann ich es irgendwie nicht tun?
Ich warte auf eine Rechtsberatung, es ist noch nicht gekommen!

Ca
p

By Ghostrider (217.80.249.143) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 10:02:

@ Patti: du mußt nicht beim Ordnungsamt anrufen. Du mußt auch keiner freundlichen "Vorladung" der Polizei Folge leisten. Du mußt mit denen nicht sprechen, nicht die Tür aufmachen, gar nichts. Allein Vorladungen der Staatsanwaltschaft sind von Relevanz. Leider erwarten die Behörden, daß der brave Bürger auch noch einen Beitrag leistet, wenn gegen ihn ermittelt wird. Und leider tun das auch die meisten...DU aber jetzt nicht mehr, gell *g*

By Patti (217.194.228.66) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 10:36:

@Ghostrider
Verstanden, Danke!

By Billy Bob (24.141.220.190) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 03:34:

Patti
diejenige war allein auf eine leere 3spurige Autobahn an einem Wochenende ganz früh und leider wusste nicht das DIE regelmäßig da postieren...
Fahre auch manchmal auf Deutschlands Autobahnen,aber bei so einer leere kann man die Geschwindigkeitstafeln wirklich nicht Uebersehen,solltes wirklich etwas besser aufpassen.

By Patti (217.194.228.66) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 09:05:

@Billy Bob
Seitdem tuuuu ich extrem! :-)
P


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