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Messung ohne Foto

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Messung ohne Foto
By Guido (217.83.202.137) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 20:28:

Bin heute an einer mobilen Kontrolle vorbei gefahren. Habe vorher einen LKW überholt, so dass ich ca. 40 km/hzu viel hatte.
Den Wagen vor mir hat man heraus gewunken.
Frage: Wie sieht das bei den mobilen Messungen o.Foto aus? Ist man nur dran, wenn man angehalten wurde, da ohne Foto kein Beweis?
Wer kann helfen?

By farendil (217.225.246.9) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 20:52:

@guido: wenn es kein bildmaterial von dir gibt mußt du angehalten werden....

By andy2 (193.158.141.122) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 22:44:

-also war es eine Lasermessung, da muß erst der eine VT das Meßergebniss gesehen haben, ehe der nächste gemessen werden darf.

By Goose (80.135.119.181) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 22:53:

da muß erst der eine VT das Meßergebniss gesehen haben, ehe der nächste gemessen werden darf.
Aus den entsprechenden Verfügungen für NRW zur Lasermessung ergibt sich kein Zwang für das Vorzeigen. Man sollte dem Betroffenen die Möglichkeit geben, sich vom Ergebnis zu überzeugen, wenn der Messbetrieb hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Einen Anspruch darauf hat man jedoch nicht (wie es in den anderen 15 Bundesländern geregelt ist, weiß ich nicht)

Gruß
Goose

By andy2 (193.158.141.121) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 23:14:

In Sachsen hat man den Anspruch. In Sachsen-Anhalt nicht, da muß nichtmal Meßstelle und Anhaltestelle am gleichen Ort sein, die messen ja sogar auf der BAB(laut TV-Bericht)!


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