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Wohin geht der Führerschein?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Wohin geht der Führerschein?
By Karl (193.23.163.162) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 11:38:

Wenn man den Führerschein abgeben muss, muss
man ihn ja bei der örtlichen Polizeiwache oder
beim Ordnungsamt abgeben. Behalten die den dann
oder verschicken sie ihn weiter ? Bekommt man
ihn am selben Tag wieder, an dem auch das
Fahrverbot endet oder gibt es da Verzögerungen.
Darf man dann trotzdem wider fahren?

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 13:27:

Der Führerschein muß am Ende immer bei dem Ordnungsamt landen, das auch den Bußgeldbescheid ausgestellt hat.
Auch das Fahrverbot wird erst dann vollstreckt, wenn der FS bei der zuständigen Bußgeldstelle eingeht.
Die Abgabe auf der Polizeiwache wird nicht überall anerkannt für den Fristbeginn. Die Polizei muß denn FS in jedem Fall weiterschicken.
Der FS muß dir so rechtzeitig wieder zugehen, daß du ihn spätestens mit Ablauf des Fahrverbotes wieder hast. Sollte er nicht rechtzeitig da sein, darfst du trotzdem Fahren.
Im schlimmsten Fall wärs halt Fahren ohne Führerschein (10€).

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 15:00:

Im Prinzip ja. aber.... sagen sie bei Radio Eriwan

Was nicole sagt stimmt, solange du nicht Widerspruch eingelegt hast -und ggf später wieder zurückgezogen hast. In diesem Fall nämlich musst du die Fleppe bei der STaatsanwaltschaft abgeben. Von der bekommst du ihn dann auch zurück. Ganz einfach, die Fleppe bekommt die Behörde, die "Herr des Verfahrens" ist.
Viele Bullenstationen bieten aber auch den "Parkservice für Fleppen", sofern die nicht widerspruchbehaftet ist, diese fassen die Bullchen nicht an.

By Leo (193.194.7.85) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 15:33:

Aus der (bayrischen) Praxis:

Habe die Pappe dort hinschicken müssen, wo der BGB herkam. Das tat ich Freitags in der Annahme, er wäre Montags erst dort und ab dann gilt ja erst das Fahrverbot. Kurz darauf bekam ich ein Schreiben in welchem der Empfang bestätigt wurde. In diesem stand auch, daß der FS erst Montags eingegangen sei und erst ab dann das Fahrverbot beginnt. Soweit so gut.

Zurück kam der FS in einem Einschreiben ZWEI Tage vor Ablauf der Frist mit einem weiteren Schreiben, in dem nochmals auf die Frist hingewiesen wurde.

Und das sagt meine Schwägerin bei der Polizei:
Ich wohne in Hessen und der FS ging nach Bayern. Die Polizei Hessen hat KEINE Möglichkeit herauszufinden, ob ich einen FS besitze oder nicht. Im Fahndungscomputer, den alle uneingeschränkt nutzen können, wird sowas nämlich nicht vermerkt. Aber Achtung. Bei einem Unfall oder ähnlichem wird's kritisch, also riskiert nicht zu viel !!!

Leo

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 16:29:

@leo
..die Hessen kannst vergessen... ;-)
Im Fahndungscomputer stehen die nicht drin, die geparkten Fleppen, aber zumindest hier in Bayern wo ich wohne (Grenznähe) kann jeder Asphaltförster vom Auto aus den aktuellen Status deiner Fleppe bei ner Datenbank abfragen -und die machen das auch jedesmal bei einer Kontrolle, geht sogar ganz fix.
Bei uns im Ort gibt es einige z.B. Handwerker, die nehmen ihre Pappe garnicht mit, wenn sie regional unterwegs sind Gelegentlich sagt dann so ein g´standnes Mannsbild dem Grünen wenn er danach fragt: Frag doch dein schlaues Kastl da, da stehts doch drin, brauch ich den doch nicht mitzunehmen hier im Arbeitsg´wandt

By Greatblackbird (213.7.142.248) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 18:15:

@nicole

Sollte er nicht rechtzeitig da sein, darfst du trotzdem Fahren.

Soweit ich weiß, ist die Bußgeldstelle bei verspäteter Rücksendung schadenersatzpflichtig.

@alfa

In diesem Fall nämlich musst du die Fleppe bei der STaatsanwaltschaft abgeben.

Wenn der Einspruch zurückgezogen wird, geht die Zuständigkeit wieder an die Bußgeldstelle zurück. Dort muß dann auch der Führerschein hin.

@Leo

Habe die Pappe dort hinschicken müssen, wo der BGB herkam.

In Bayern werden die Ordnungswidrigkeiten zentral verwaltet. Der FS muß dann immer zu derselben Stelle geschickt werden.

Im Fahndungscomputer, den alle uneingeschränkt nutzen können, wird sowas nämlich nicht vermerkt.

Im Fahndungscomputer nicht. In der zentralen Führerscheindatei in Flensburg schon. Darauf kann auch zentral zugegriffen werden.

By Leo (193.194.7.85) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 09:21:

@Greatblackbird

Im Fahndungscomputer nicht. In der zentralen Führerscheindatei in Flensburg schon. Darauf kann auch zentral zugegriffen werden.

Das ist Humbug. alfa hat das richtig geschildert. Nur Bayern hat eine solche Datenbank. Steht übrigens auch in dem Buch "Nie mehr Strafe zahlen", welches von Polizisten geschrieben wurde.

Ich möchte hier nicht zum Fahren ohne FS aufrufen, doch Fakten sind Fakten.
Leo

By klausk (80.142.93.112) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 10:30:

Hallo,
in Berlin habe ich den Führerschein zusammen mit dem Ticket bei der nächsten Polizeiwache abgegeben und auch dort wieder abholt. Das Ticket kam auch aus Berlin, auf der Wache gab es noch eine Quittung, auf der das Abgabedatum stand. Die Frist begann am Abgabetag, obwohl es schon ca. 19h war :-).

Grüße
Klaus

By Greatblackbird (172.179.54.244) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 17:33:

@Leo

Das ist Humbug.

Ich spreche nicht von der Verkehrssünderkartei! Das KBA in Flensburg führt seit dem 1.1.1999 ein zentrales Fahrerlaubnisregister. Dort werden alle in Deutschland neu erteilten Fahrerlaubnisse mit Inhaberdaten erfasst, ebenso die Probezeit bei Fahranfängern.

Nur Bayern hat eine solche Datenbank.

Bist Du sicher, daß die nicht auf diese deutschlandweite Datenbank zurückgreifen?

Steht übrigens auch in dem Buch "Nie mehr Strafe zahlen"

Vielleicht solltest Du die mal ein Update von dem Buch besorgen.


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