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Wie läuft das ab mit der Zustellung von Bußgeld bzw. Fahrverbot? Mache mir gerade ernsthafte Sorgen...

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Wie läuft das ab mit der Zustellung von Bußgeld bzw. Fahrverbot? Mache mir gerade ernsthafte Sorgen...
By Gast (217.80.10.144) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 17:02:

Hallo Leute,

habe heute eine Benachrichtung von der Post in meinem Briefkasten gefunden ("Benachrichtigungsschein - 1 gewöhnliche Briefsendung", keine Einschreiben, kein eigenhändig etc.) und habe die Sorge, dass es sich um die Zustellung eines Anhörungsbogen/Bußgeldbescheides oder gar eines Fahrverbotes handeln könnte (ich war in der letzten Zeit manchmal etwas zu "flott" unterwegs).

Wie läuft sowas in der Regel ab? Bekommt man nicht erstmal einen ganz normalen Brief mit einem Anhörungsbogen (der einfach im Briefkasten eingeworfen wird, egal ob man da ist oder nicht)??

Wäre dankbar, wenn mir jemand mal seine Erfahrung schildern könnte... mache mir ernsthaft sorgen...

Dank Euch im voraus für ne Antwort!

PS:
Hoffentlich ist es nur eine Briefsendung die einfach nur nicht in den Briefkasten passte...

By Fahrer (62.158.222.74) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 17:53:

Meine Erfahrung:

Hol die Sendung ab und dann weisst Du mehr.


Den AB bekommst Du in der Regel mit der normalen Post, den BG meines Wissens nach mit dem Vermerk"persönlich"

Viele Grüsse

By farendil (217.235.61.24) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 17:54:

@gast: bußgeldbescheid bescheid (das fahrvebot gibts nur mit diesem) kommt immer per einschreiben mit postzustellurkunde.

ausserdem wirst du vorher angehört, d.h. vor ort angehalten oder bekommst einen anhörungsbogen (normale post)

By Greatblackbird (145.254.144.52) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 11:37:

@farendil

Neuerdings ist es nicht mehr notwendig, das Einschreiben zu hinterlegen. Der blaue Brief wird ganz normal in den Briefkasten geworfen, egal ob jemand angetroffen wird oder nicht. Der Postbote macht den Vermerk "Zugestellt am..." und gut ist. Grund ist die Änderung der Zustellbedingungen seit dem 01.07.2002.

By Alberto (62.158.213.48) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 17:02:

@GB
Das ist mir zwar neu - aber.... möglich ist es schon. Wenn du recht hast: Danke für den neuen Hinweis!

By nic64 (80.131.63.11) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 17:46:

greatblackbird hat Recht. Ich bekam gleich 2 Schreiben auf diese Art.

By Greatblackbird (145.254.147.192) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 18:16:

@Alberto

Freut mich, wenn ich Dir auch mal was Neues erzählen kann :)

Ich hatte es in einem anderen Thread gepostet: Ich hatte eine Ladung vom Gericht erhalten, ich war zwar zu Hause, konnte aber gerade nicht zur Tür, als es klingelte. Als ich den Briefkasten öffnete, lag das Einschreiben drin. Über die genauen Bedingungen habe ich noch nichts in Erfahrung bringen können. Irgendwie muß sich die Behörde ja absichern können, daß der Adressant das Schreiben auch persönlich erhält, gerade bei einem Bußgeldbescheid, aber das ist so ja nicht mehr möglich. Grund für die Vereinfachung soll sein, daß auch private Zusteller nun Einschreiben zustellen dürfen und diese auch keine Möglichkeit haben, ein Schriftstück durch Niederlegung zuzustellen.


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