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Messung der zweiten Spur ungültig ?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Messung der zweiten Spur ungültig ?
By Kenny (62.227.101.74) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 17:06:

Ich bin (als Fahrer und Halter) geblitzt worden. Demnächst wird also der Anhörungsbogen ins Haus flattern. Wenn kein Foto dabei ist, werde ich wohl eines anfordern.
Frage: Soll ich trotzdem das Bussgeld schon bezahlen ?
Denn wenn ichs nicht tue und das Foto abwarte, welches unter Umständen auch noch gültig ist, zahle ich ja am Ende noch viel mehr. (Zahlungsfristverletzung u.ä.)
2. Frage: Meine Tante sitzt in so einem Messwagen und die sagt, das bei einer 2 spurigen Straße nur die Messung der ersten Spur gilt. Kann das jemand bestätigen ? Oder ist das geräteabhängig ? Ich war nämlich auf der zweiten Spur als es passierte.

Danke

By Multa (172.178.56.107) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 17:20:

Tja, da scheint deine Tante wohl sehr wenig Ahnung zu haben! Die Messung wird durch die Messung einer zweiten Spur nicht ungültig! Auch die Bemessung der 2.Spur wird nicht ungültig! Dann müsste man ja zwei oder drei Geräte aufstellen!

By Kenny (62.227.101.74) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 17:33:

Naja sie meint die Dinger messen die erste Fahrspur. Bei der zweiten blitzt es zwar auch, aber diese Bilder sind ungültig weil der Winkel nicht stimmt oder so.

By Multa (172.178.164.229) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 19:30:

Was ist das denn für eine Erklärung!? Der Winkel bleibt doch gleich! Es kann nur Probleme bei einem Spurwechsel geben!

By Heinzi88 (212.37.47.116) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 21:54:

Was verhält es sich denn, wenn 2 Fahrzeuge nebeneinander Fahren, oder fast auf gleicher Höhe sind?

By Multa (172.178.15.13) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 14:03:

Wenn das Gerät die gemessene Geschwinidgkeit nicht eindeutig zuordnen kann, dann wird die Messung annuliert bzw. es wird nicht gemessen!

By frosch (217.4.126.3) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 17:15:

@Kenny
In welcher Gemeinde war das denn ? Ich dachte immer, wenn schon Personal drin sitzt, dann muß es auch qualifiziert sein...das da hört sich eher nach ner mittleren Katastrophe an, aber nicht nach Ahnung vom Messen *kopfschüttel*

By farendil (217.235.61.24) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 18:23:

@multa: immer diese fehler! du wirst den meßbeamten noch was völlig falsches bei deinen schulungen erzählen!
kannst du das verantworten??

Wenn das Gerät die gemessene Geschwinidgkeit nicht eindeutig zuordnen kann
das gerät ordnet überhaupt nciht selber zu!

mensch, wenn du so schlechte arbeit machst, wird dein nächstes gehalt wohl nicht für ein neues dreirad reichen...

By Multa (172.179.172.2) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 18:44:

"Messungen, die nicht eindeutig dem gemessenen Fahrzeug zugeordnet werden können, werden automatisch annuliert."

By farendil (217.235.61.24) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 00:45:

@multa: das gerät ist nicht in der lage ein fahrzeug auszuwählen!

alle anderen behauptungen sind bewußt mißverständlich in den werbeaussagen gewählt oder schlichtweg falsch!

By Kenny (217.86.116.18) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 02:58:

Die 'Informantin' (meine Tante) ist "Messhilfe" in einem Landkreis in Brandenburg. Offenbar blitzen die nur auf einspurigen Straßen und haben wohl deshalb so ein billiges Gerät was nicht mehr kann. Sie bleibt jedenfalls dabei.
Kann mir noch jemand zur ersten Fareg ne Antwort liefern ?
Frage: Soll ich trotzdem das Bussgeld schon bezahlen ?
Denn wenn ichs nicht tue und das Foto abwarte, welches unter Umständen auch noch gültig ist, zahle ich ja am Ende noch viel mehr. (Zahlungsfristverletzung u.ä.)
Danke

By farendil (217.235.52.113) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 10:54:

@kenny: die informatin kannst du als disinformantin bezeichnen!

eine zahlungsfristverletzung gibt es nciht!
ein in deutschland zugelassenes gerät daß nur eine spur überwachen kann ist mir nicht bekannt.

wenn du die sache rechtskräftig werden läßt (zahlung) bekommst du kein foto mehr.

(und sowas darf die geräte bedienen... *aaargh!*)


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