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Rote Nummernschilder ?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Rote Nummernschilder ?
By speed_trapped (62.153.226.203) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 06:33:

Wie man ja bekanntlich weiß, werden diese Dinge für Überführungen bzw. Probefahrten herausgegeben.
Sollte man doch eigentlich meinen, hier funktioniert die AMeth. wunderbar. Kann sie ja auch, weil Fahrer=Halter ausgeschlossen ist und man den Autohausbesitzer gut kennt und der sich für einen gerne irrt.

Doch wie sieht es nun von der rechtlichen Seite aus, da ja zu den Nummernschildern auch noch eine Art Fahrtenbuch geführt wird. Beim Eintragen könnte man sich ja auch geirrt haben. Oder gibt es dort strengere Regeln?

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 08:59:

Genaue Erfahrung damit habe ich auch nicht, aber eine rote Nummer bekommst du nur als Händler, aber das kann man ja hinbekommen (Gewerbe anmelden, KFZ Zulassungsdienst, KFZ Handel). Aber ich kann mir vorstellen, dass wenn du damit "Unsinn" machst, dir die Behörde die rote Nummer entzieht, denn bei der Erteilung wird die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers/seiner Firma geprüft. Solche Tricks würden also vermutlich nur einige wenige Male funktionieren.
Was aber offensichtlich klappt, macht bei uns im Ort ein kleiner Elektronik-Kram Händler der zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel verdient vor. Der hat also KFZ Zulassungsdienst als Geschäftszweck zusätzlich aufgenommen und nimmt die rote Nummer nur dazu, um seit 4 jahren mit seinem schrottreifen total verkehrsunsicheren 190er rumfahren zu können ohne dass der TÜV ihm was kann. Ein TÜV´ler würde die Hunde losmachen, wenn der den Karren zu Gesicht bekäme.

By farendil (217.235.45.133) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 10:09:

@st: jede fahrt muß in dem buch vermerkt werden. die versicherung richtet sich dannach.

wenn das buch aber nun verloren wurde, muß man es melden....

By speed_trapped (213.7.106.129) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 12:42:

@alfa: Ich will kein rotes Nummernschild, obwohl das sicher eine feine Sache wäre. Aber da hast du höhere Kosten als wenn du die Karre normal zuläßt.

@farendil: Das jede Fahrt vermerkt wird, ist mir klar. Doch wenn man die Nummer zur Überführung bekommt (sagen wir etwa 300 km), dann wird doch sichern nicht jeder Fahrerwechsel nachträglich eingetragen, sondern nur die Gesamtstrecke von A nach B. Wenn man aufgrund dieses Eintrages nun einen "leider" falschen Fahrer benennt (man weiß ja nicht besser). Kann man da irgendwie wegen fehlerhafter Fahrtenbuchführung noch einen extra auf den Deckel bekommen?

By andy2 (193.158.141.124) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 13:55:

Der Fahrer wird namentlich nicht genannt, er muß nur Unterschreiben - und dann kommt es darauf an, ob und wie leserlich die Unterschrift ist. Ohne Eintrag zu fahren ist, glaube ich, evtl. sogar Steuerhinterziehung ect.

By Alberto (62.158.213.11) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 15:00:

Rote Nummern sind echt gut!

Die "billige" Version hat nur eine Haftpflichtversicherung - die ist sogar bezahlbar!

Hineinschreiben kann man im falle eines Falles jeden x-beliebigen Namen (türkisch/Portugiesisch/albanisch).

Es ist nur wichtig, daß man, wenn man selbst damit fährt, immer zwischen jeder Eintragung noch eine Seite frei läßt, um dann rückwirkend immer den richtigen nachzutrgagen.

Außerdem sollte man mit Bleistift schreiben, um nachträglich Datum und Uhrzeit anpassen zu können.

Rote Nummern haben immer TÜV.

Sie sind auch praktisch - als deutsches einziges "Wechselkennzeichen". man kann sie ja abwechselnd auf jedes Auto aufschrauben.

In IBIZA haben viele Jungs aus D ihre Zweitwagen stehen - alle ohne Nummer.

Wenn die kommen, schrauben sie die rote Nummer drauf - und fahren eben 14 tage mit einem Golf Cabrio herum. Ansonsten steht die Karre in der Garage - und frißt kein Brot.

Die brauchen nie zum TÜV - das ist ideal!

Ja, ja - da hat der Staat mal wieder ein gutes "Schlupfloch" übrig gelassen.

By Bunkerspirit (217.230.82.207) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 12:37:

Heißt das also, ich kann mir eine rote Nummer besorgen, sagen wir mal für ein altes Fahrzeug, wo die Lichtanlage nicht geht(da nicht mehr vorhanden) und die Bremsanlage sagen wir mal nicht mehr so gut ist (ok, sehr rep. bedürftigt) und damit rumfahren, sei es um irgendwo reperaturen auszuführen oder einfach so halt?? Und was ist wenn was passiert, weil die Bremsen halt gar nicht mehr Bremsen?
OK, ich würde jetzt nicht auf die Idee zu kommen, mit einem Fahrezeug im öffentlichen Verkehr zu fahren, interresiert mich halt.

By farendil (217.235.61.24) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 14:25:

@bs: theoretsich ja. praktisch gibt es zwei punkte:
1: unfall. wird festgestellt, das der passierte, weil dein fahrzeug nicht verkehrssicher war bist du dran
2: kontrolle: stellt die polizei bei einer kontrolle erheblcihe mängel fest, aknn dir an ort und stelle die weiterfahrt untersagt werden.

By Alberto (62.158.210.29) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 14:55:

Richtig, farendil.... es gibt auch noch einen Grundsaatz: Die Grundfunktionen müssen vorhanden sein. (Licht - Bremse - Reifen - Lenkung)

Krasses beispiel: man dürfe keine rote Nummer auf einen Formel-Rennwagen schrauebn und losfahren.

By Bunkerspirit (80.136.253.97) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 19:12:

@farendil und Alberto
Danke, damit wäre meine Frage geklärt, es ging um einen alten Tracktor, desen Beleuchtungsanlage und Bremsanlage mangelhaft ist, zum einfachso herumfahren nehmen. Dann werden wir wohl weiterhin im eigenen Garten damit rumcrossen. ;-)

By Express (213.20.224.63) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 22:04:

@Bunkerspirit
Ihr habt vielleicht Probleme! Ist es ein Problem bei einem alten Traktor ein paar Kabel zu ziehen um die Beleuchtung wieder in Gang zu bringen? Das gleiche gilt für die Bremsanlage! Ein paar neue Bremsbeläge draufschrauben und schon kann es wieder los gehen! Ist doch bei einem Traktor kein Problem! NEIN dann lieber eine "rote" Nummer besorgen und einfach so losbrettern! Kann ich nicht verstehen!!!


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