Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Mein vollkommen bescheuerter Bruder ....

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Mein vollkommen bescheuerter Bruder ....
By chloroquin (141.44.170.112) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 16:13:

Hallo an Alle !

Erstmal muss ich bemerken, daß dieses Forum einfach phänomenal ist.
O.k., zu meiner Sache:

Mein Bruder hat sich mein Auto ausgeliehen und ist natürlich prompt an einem Starrenkasten vorbeigefahren, der ihn mit einem Lichtsignal begrüsste.
Er wusste leider nicht mehr genau, wieviel er gefahren ist.
Jetzt kommt aber das schlimme:
Er hat keinen Führerschein, denn er ist erst 17 !
Er hat in Amerika zwar einen gemacht, aber der gilt nicht in der BRD.

Dieser Volltrottel hat, nachdem er geblitzt worde ist, einen Stein gegen den Fokus der Kamera geworfen, in der Hoffnung, daß das Foto nichts wird. Das Glas zersplitterte dabei !!!

Es ist das zweite Mal, daß ich ihm erlaube das Auto zu fahren, er ist ein sehr guter Fahrer, aber in diesem Moment anscheinend Hirnlos.

Können die darauf kommen, daß er die Kamera zerstörte ?
Er wurde angeblich nicht gesehen, also keine Zeugen !
An dem Tag hat es sehr gestürmt. Könnte ein fliegender Gegenstand oder so, diesen Schaden verursacht haben ?
Es geht mir nicht so sehr um die Geschw.überschreitung, vielmehr um den sehr sehr teuren Starrenkasten !!!!!

Bitte helft, wenn ihr helfen könnt.

P.s.: Kriegen die raus, daß er -also jemand ohne Führerschein- gefahren ist ?

By farendil (217.235.46.193) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 16:17:

mensch, mensch.....
warte erst mal ab, was passiert. sollte jemand vor der tür stehen, verweigerst du die aussage - komplett!

wenn du besuch hattest oder ein schreiben kommt, so melde dich doch bitte noch einmal hier.

By Daniel (217.3.210.92) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 20:43:

Also ganz dumm sind die ja nicht, der letzte auf dem Film ist halt erst mal in der engeren Auswahl.
Beweisen können Sie die Beschädigung aber nur mit einem Zeugen - hoffen wir, daß es wirklich keinen gibt.
Auf einige Verhöre und sehr hartnäckige Ermittlungen solltest du dich aber einstellen, die finden so etwas überhaupt nicht lustig.

Zumindest wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss werden die deinen Bruder wohl dran bekommen, denn mit Alberto dürfte in diesem Fall Essig sein :-(

Solltest du einen AB bekommen, wäre das ein ziemliches Glück, dann gib die Tat (zu schnell gefahren) sofort zu!
Nach dem BuGeBe hast du eine reelle Chance die Geschichte mit diversen Verzögerungen in die Verjährung zu bringen und nach 3 Monaten vor Gericht freigesprochen zu werden, da du es ja nicht warst.

Poste auf jeden Fall hier, bevor du irgend etwas unternimmst!

By Multa (172.176.29.140) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 21:56:

Tolle Geschichte! Kannst ja mal zu RTL2 gehen :-)!
Spaß beiseite! Das war eine echt dumme Aktion! Auch wenn er mit 17 echt gut fährt, so kann man das nicht so einfach hinnehmen! Würde dies jeder 17 oder 16jährige machen, dann gäbe es ein Chaos auf den Straßen! Und dann noch der arme Starenkasten, der nun wirklich nichts dafür konnte!

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 22:32:

@Daniel

Nach dem BuGeBe hast du eine reelle Chance die Geschichte mit diversen Verzögerungen in die Verjährung zu bringen und nach 3 Monaten vor Gericht freigesprochen zu werden, da du es
ja nicht warst.


Es geht hier nicht mehr um eine OWi, sondern um eine Straftat. Da beträgt die Verjährung m.W. 5 Jahre.

Wer sagt eigentlich, daß der Führerschein hier ungültig ist? Nur weil der Bruder noch keine 18 ist?

By Landy (217.81.149.127) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 22:47:

Ich habe auch aus meinem Bekanntenkreis mitbekommen, dass eine gesamte Juniorentennismannschaft (6 Leute also) ihren Führerschein während einer Turnierreise in Florida gemacht haben, ohne davor eine Fahrstunde gehabt zu haben.
Die durften auch gleich in der BRD damit fahren.

Eine davon (mittlerweile 25, studiert in den USA) hat immer noch keinen deutschen Führerschein, immer wenn sie angehalten wird, sagt man ihr, sie muss den deutschen aber auch machen. Sie sagt dann immer freundlich: "ich weiß!" und fährt fröhlich weiter...

Deshalb denke ich mal, dass chloroquins Bruder auch offiziell hier fahren darf.

By Daniel (217.3.210.92) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 22:53:

@Greatblachbird

Es ging darum daß er (mit sehr viel Glück) nur einen AB wegen der Geschwindigkeit bekommt!

Ohne Zeugen ist die Beschädigung schwer zu beweisen.

By Greatblackbird (217.3.12.15) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 23:20:

@Daniel

Trotzdem kann es sein, daß sie nach der Verjährung darauf kommen, daß chloroquin bzw. sein Bruder den Kasten beschädigt haben könnte. Dann bleibt es weiterhin eine Straftat.

By Daniel (217.3.210.92) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 23:28:

Ich vermute allerdings, daß Sie entweder einen Riesen-Zirkus veranstalten um den Täter zu ermitteln - siehe mein erstes Posting

oder

die Sachbeschädigung nicht weiter verfolgen, weil es keinen Beweis für einen Täter gibt.

Letzteres wäre der Glücksfall. Und nach 3 Monaten ist erst recht nichts mehr zu beweisen.

By Alberto (62.158.210.120) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 09:03:

Also.... mal ganz ruhig - und abwarten!

Farendil hat es schon gesagt: Sollte jemand kommen - bitte komplett die Aussage verweigern!

1. Der Halter ist niemals der Täter.... er ist nicht auf dem Foto - und somit hätte er auch kein Motiv, den Stein zu werfen.

2. Der Täter ist ein Verwandter - gegen den man niemals aussagen muß!

3. Sie werden vermutlich einen Zusammenhang nicht feststellen können, denn das gerät arbeitet vermutlich weiter - und sie merken den Schaden erst, wenn sie den Film wechseln. das heißt aber, - daß jeder, der da drauf ist, auch den Stein geworfen haben kann.

Nun ist es wichtig, daß der Halter - sollte NUR ein Anhörungsbogen kommen - möglichst die Tat auf sich nimmt, damit sie nicht weiter ermitteln.
Ansonsten könnten sie im Umfeld - den Bruder ermitteln - und das wird dann bitter - für beide.

In diesem Falle also - keine verjährung anstreben - sondern die Punkte schlucken!

Kommt aber die Polizei direkt an die Tür: Aussage verweigern!!!! Unbedingt!

Und noch eines.... der Bruder, der gefahren ist, darf niemals in den nächsten Wochen die Tür aufmachen!!!

By HarryB (203.198.120.209) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 09:23:

Naja, alle weiteren Bilder zeigen deutlich die zerdepperte Glasscheibe - also bleibt fuer den dringenden Verdacht eigentlich erst mal der letzte Kandidat mit intakter Scheibe. Der wird nun aufgesucht....

Mal abgesehen davon scheint das mit dem bescheuerten Bruder irgendwie beidseitig zu sein, denn chloroquin leiht seinem fuehrerscheinlosen Bruder offensichtlich des oefteren das Fahrzeug. Da muss er sich - so die Angelegenheit ans Licht kommt - nicht wundern, wenn auch er wieder zum Fussgaenger wird....

By farendil (217.235.45.133) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 10:04:

@daniel: Nach dem BuGeBe hast du eine reelle Chance die Geschichte mit diversen Verzögerungen in die Verjährung zu bringen
bist du wahnsinnig???
wenn die owi gegen chlor... verjährt ist, und die dummerweise mitbekommen, WER gefahren ist, so ist der bruder sofort wegen fahren ohne fs dran!
die tat muß sofort (plausibel) zugegeben werden und dann auch so schnell als möglich rechtskräftig werden.


@alberto: völlig richtig!

By Daniel (217.86.47.98) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 23:41:

@farendil
Mach mal langsam !

Wenn er den Gerichtstermin erfolgreich mehrfach verschiebt (Urlaub, Geschäftsreise, Anwalt krank)
und nach 3 Monaten vor den Richter kommt, ist die Story längst gelaufen.
Auf dem Bild ist er nicht, und wer drauf ist spielt keine Rolle mehr.

By farendil (217.235.61.24) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 00:36:

@daniel: fahren ohne führerschein und sachbeschädigung sind beides straftaten - die verjähren nicht nich 3 monaten!

By Polizist (217.3.255.226) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 13:04:

@chloroquin: Wenn du weißt das dein Bruder keine gültige Fahrerlaubnis hat und du ihm trotzdem dein Auto gibst, bist du wegen "Ermächtigen als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis" dran. Das ist auch ne Straftat.
Demnächst muss ich als Zeuge zu einer soclhen Gerichtsverhandlung. Dann kann ich dir mal berichten, was sowas üblicherweise kostet.

By farendil (217.225.247.130) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 13:33:

@polizist: ja, wenn er ihm das auto gibt. nimmer sich der bruder das einfach, so ist das was anderes...

By Polizist (217.4.1.134) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 22:05:

Gagagaga, jetzt geht wieder die Haarespalterei los :)
Lies mal folgendes:

Es ist das zweite Mal, daß ich ihm erlaube das Auto zu fahren

Also in speziell diesem Fall brauchen wir da nicht weiter diskutieren, oder?

By carter (217.227.151.112) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 22:14:

hmmm nun der wird ja wohl luegen, wenns soweit ist :)

By GuterFahrer (80.133.161.199) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 22:30:

@polizist: Ist doch klar, das der Vorsatz (hier: er gab ihm die Kiste freiwillig) zu beweisen wäre. Wenn er aussagt, das er von der Fahrt nix wußte und sein Bruder behauptet, er habe sich die Kiste einfach geliehen, ist der Vorwurf des Vorsatzes nicht haltbar. :-)

By farendil (217.225.247.130) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 22:53:

@polizist: nun gut, das kann man so verstehen.
es ist nämlich so: er darf ihn überall mit seinem auto fahren lassen.
un unserer deutschen judikative bestraft werden kann er nur, wenn dies im bereich der stvo geschieht.

By Daniel (62.153.75.210) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 13:33:

@farendil
> fahren ohne führerschein und sachbeschädigung sind beides straftaten

Das ist mir auch klar, aber vom Fahren ohne FS wissen die ja nichts.
Und wenn die Sachbeschädigung nicht von vorneherein verfolgt wird, wird nach 3 Monaten auch keiner mehr damit anfangen.

By andy2 (193.158.141.118) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 14:04:

Leute, es kann ja auch nur ein VG sein!!! Dann ist eh uninteressent wer der Fahrer war... und Scheibe: Kann ja auch ein Starkastenfeind gewesen sein, bei uns waren vor kurzen an allen Starkästen die Scheiben mit Farbe besprüht, und das war bestimmt nicht der letzte "geblitzte" .

By chloroquin (141.44.14.2) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 18:51:

Hallo !

So, es hat sich etwas getan.
Vor kurzem fuhr ich an dem Starrenkasten vorbei und den haben die tatsächlich ausser Betrieb genommen ! Die habe da so einen gelben Plastiksack drübergestülpt, damit´s nicht reinregnet oder so.

Na, ja, auf jedenfall kam der AB und zu meinem Glück ist mein Bruder auf dem Foto nur schwer zu erkennen !
Ich habe jetzt noch ein paar Tage Zeit, den AB zurückzuschicken. Ich werde die Straftat natürlich zugeben, er ist nur 17 drüber (abzgl. Toleranz). Das Geld ist es mir wert, daß sie nicht wegen dem Starrenkasten gegen mich ermitteln.

Übrigens war in der örtlichen Presse ein Foto von dem kaputten Ding. Überschrift: "Aus Angst vor Bestrafung"
Das macht mir natürlich keinen Mut zu hoffen, daß sie wegen dem Kasten nicht doch noch ihre "Spürhunde" losschicken.

Was gibt es denn hier für Meinungen ?

was soll ich machen wenn die kommen ?
Vielleicht stimmt es, daß sie vermuten, daß ich es war, oder ?

******Schlaflose Nächte ********

By Gempi (213.23.37.135) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 21:18:

An deiner Stelle würde ich erstmal aufhören rumzuposten, weil garantiert auch jemand aus deiner Gegend hier mitliest, und so kommt eins zum anderen, mich würde es nicht wundern. Überhaupt kann ich mich nur wundern mit welchem Gottvertrauen in die Anonymität des Internets hier Details zu Verfahren gepostet werden, wo jedes halbwegs intakte Behördengehirn 1 und 1 zusammenzählen kann, und sich seine Pappenheimer hier raussucht. Ich kann da nur zur Vorsicht raten. In deinem FAll würde ich jetzt wirklich ganz ganz stille sein, weil ich sicher bin, dass selbst ich mit etwas Mühe rauskriegen würde wann und wo das alles passiert ist, und wer dein Bruder überhaupt ist.

@farendil: Deine Befürchtungen wegen des ReBerG bezüglich evtl. FAQ in allen Ehren, aber was ich in den letzten Tagen so an ReBer hier gelesen hab, DARUM würde ich mir mal Sorgen machen. Aber das nur nebenbei.

By farendil (217.225.246.9) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 21:30:

@gempi: also ich kann hier nur meinungsäußerungen erkennen...
*g*

By Gempi (213.23.37.135) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 21:35:

@farendil:
Und das Recht auf freie Meinungsäusserung, das halten wir mal ganz hoch. Guter Staatsbürger! *gg*

By andy2 (193.158.141.122) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 22:48:

Warum Anhörungsbogen zurückschicken? Das ist ja ein VG, also ist da i.d.R. ein Zahlschein gleich mit dran.

By Daniel (217.3.210.2) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 23:42:

@chloroquin

wenn ein Zahlschein dranhängt, sofort überweisen!
Damit ist die Geschichte mit dem Fahrer erst mal ausgestanden.
Mit Ermittlungen wegen der Sachbeschädigung darfst du zwar weiterhin rechnen, aber wenn die einen Zeugen hätten, wäre Sie schon dagewesen.
Und ohne Zeugen ist das kaum zu beweisen.
Also Ruhe bewarhren, zurücklehen un nicht die Tür öffnen ;-)

By chloroquin (62.226.93.6) on Samstag, den 3. August, 2002 - 00:29:

So, ihr lieben Experten !

Ich kann die letzten Nächte kein Auge zumachen, denn die Polizei war doch tatsächlich bei uns.
Meine Schwester (sie weiß alles) öffnete die Tür und sie wollten aber mich sprechen. Ich war natürlich und glücklicherweise nicht da.
Sie fragten wo ich arbeite und wann ich wiederkomme und all so sachen.
Als meine Schwester fragte, worum es denn bitte ging, sagten sie, daß sie wegen einer Sachbeschädigung ermitteln und mich als Zeugen befragen wollten..:..... !!!!!!

Jetzt ist die Kacke echt am dampfen, was soll ich denn jetzt bloß tun ?
Die sagten, sie schicken mir ne Vorladung zur Zeugenvernehmung !
Was ist mit dem Blitzfoto ? Die erkennen sofort, daß ich nicht der Fahrer bin, oh jemine !
Und dann noch die Sache mit dem beschädigten Kasten !

Please help !

By farendil (217.225.241.126) on Samstag, den 3. August, 2002 - 03:29:

aussage verweigern, nichts machen - gar nichts!
du musst hoffen, daß die die sache mit der geschwindigkeit getrennt betrachten...

By Meinungsbildner (80.133.165.160) on Samstag, den 3. August, 2002 - 10:16:

@chloroquin: Ich würde jetzt wirklich mal die Klappe halten und überhaupt nichts mehr hier posten ! Wie du ja sicher weisst, schwirren hier auch eine ganze Menge Polizisten rum und SO häufig wird es in Deutschland nicht vorkommen, das einer einen Blitzerkasten zerschlägt und es dann auch noch in der Zeitung steht.

Wenn du noch Fragen hast (was ich sehr gut verstehen könnte) kannst du ja farendil bitten, ob er dich nicht via Mail weiter berät...und ihn bitten, ob er nicht das Thread hier rausnehmen kann...was vermutlich schon zu spät ist.

Viel Glück !

By chloroquin (195.8.227.239) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 09:57:

@Meinungsbildner:

Du hast vermutlich recht. Ich sollte mich da jetzt schön zurückhalten. Danke Dir !

By chloroquin (195.8.227.239) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 12:19:

@farendil

Danke natürlich auch Dir !
Ich werde vermutlich nicht mehr hier posten, egal wie die Sache ausgeht !

By lacher (217.82.130.23) on Montag, den 5. August, 2002 - 04:21:

1. wie kann man so bescheuert sein..Auto>>an Bruder>>unverantwortlich.
2. er ist nur geblitzt worden - was meinste, wenn er jemanden zum Krüppel gefahren hätte.
3. die OWi verjährt nicht grundsätzlich nach 3 Mon. - mit jedem Schriftverkehr wird sie in den vorherigen Stand versetzt.
4. warum solchen Leuten noch Tipps geben?Beim nächsten Mal überfährt er das Kind von Dir (Tippgeber). Dann....??? genau!!!
Also spar schonmal...

By chloroquin (217.80.198.120) on Montag, den 5. August, 2002 - 09:29:

@lacher

Er hat einen Führerschein. Der ist aber hier nicht gültig, weil er den in den Staaten gemacht hat und ihn sich bis heute nicht anerkennen hat lassen. Hätte er dieses getan, dann hätte er, als er geblitzt worden ist, einen gültigen, amtlich anerkannten Führerschein.
Das er 17 ist und schon jetzt gut fahren kann, ist der Polizei in dem Fall dann auch egal.

Kein gültiger Führerschein ist halt Fahren ohne Führerschein, kapito ?

Versuch mal mit Deinem abgelaufenen Reisepass am Frankfurter Flughafen in eine Maschine nach New Zealand einzusteigen. Die vom BGS schicken Dich mit einem Lächeln wieder zurück nach Hause, trotz Flugticket !

Ungültiger Reisepass ist halt verreisen ohne Reisepass, kapito ?

Willkommen in Deutschland !

By HarryB (203.198.120.149) on Montag, den 5. August, 2002 - 09:49:

@chloroquin:

Versuch mal mit Deinem abgelaufenen Reisepass am Frankfurter Flughafen in eine Maschine nach New Zealand einzusteigen. Die vom BGS schicken Dich mit einem Lächeln wieder zurück nach Hause, trotz Flugticket !

Das ist so nicht ganz richtig, weil dem BGS ist das eigentlich relativ egal. Wenn sehr viel los ist am Frankfurter Airport, dann schauen die nicht mal in den Reisepass, sondern winken Dich einfach durch. Du musst ja nicht mal den Pass vorzeigen, der Personalausweis genuegt vollauf.

Viel mehr ist es Angelegenheit der Airline, den Pass und die Gueltigkeit zu kontrollieren, weil die Dich naemlich, falls Du mit ungueltigem Pass in Neu Seeland einfliegst, auf ihre Kosten wieder zurueck fliegen muessen. Ergo checken die schon beim Einchecken in den Flieger....

Nun lass aber mal Deinen Bruder mit seinem FS aus den Staaten ein Auto bei einer Mietwagenfirma mieten, den wird er nicht bekommen - eben weil er keinen gueltigen Fuehrerschein besitzt. Du als Eigentuemer des Autos hast Dich davon zu ueberzeugen, dass Dein Bruder - oder wem auch immer Du das Fahrzeug ueberlaesst - im Besitz einer gueltigen Fahrerlaubnis ist. Tust Du das nicht, und ueberlaesst trotzdem das Fahrzeug, werden Dir die Behoerden mit der kalten Hand an den Arsch fassen, wenn ich das mal so ausdruecken darf.....

Insofern ist lacher's Beitrag so falsch nicht.

By Goose (217.81.243.242) on Montag, den 5. August, 2002 - 10:07:

Weiterhin sollte man bedenken, wie die Fahrschule und Fahrprüfung in einigen Bundesstaaten der USA aussieht und daß dein Bruder dort wohl nur Automatikfahrzeuge geführt hat. Bei seiner nun in den Staaten angesammelten geballten Fahrpraxis, die er ja auch schon auf einigen Fahrten in deinem Auto verfestigen konnte, stellt er ja nun sicher auch keine Gefahr mehr dar, oder ?

Und um deine Formulierung Kein gültiger Führerschein ist halt Fahren ohne Führerschein, kapito ? aufzugreifen:
Stein in Linse von Starenkasten ist halt Sachbeschädigung, also Straftat, Kapito?
(Bei Unsicherheiten empfehle ich die Lektüre des § 303 StGB, schlicht formuliert, leicht verständlich, da dürften keine Fragen offen bleiben. Wenn du dann die einschlägigen Gesetzestexte vor dir hast, schnapp dir doch bitte direkt den § 2 StVG, dann sind hier alle unklarheiten beseitigt)

Gruß
Goose

By lacher (217.82.133.1) on Montag, den 5. August, 2002 - 13:12:

Da Du immer auf die Gültigkeit des FS herumreitest: der Bruder hatte mit Sicherheit nicht f. 1/2 Jahr den Wohnsitz in den Staaten,oder? Das ist schon ein etwas kompizierter Bereich. Aber wie goose schon schreibt. Lies mal die entsprechenden Gesetze (das sind so Sachen..an die man sich in etwa halten sollte).Du hast schon ein interessantes Thema aufgegriffen.Ich hoffe, Du hast wenigstens etwas von dem k(!)apiert, was einige hier geschrieben haben. C(!)apito??...Scherz

By Zw3rcH (217.86.49.93) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 03:11:

lol die Geschichte is echt cool! Dein Bruder scheint ja ein sehr temperamentvolles kerlchen zu sein... wenn die ganze sache vorbei ist (und sie deinen Bruder wahrscheinlich drangekriegt haben) möcht ich mal wissen wie das ganze ausgegangen ist... Naja... ich wünsch dir jedenfalls viel Glück...

PS: vielleicht hat dein Bruder ja Glück, dass er noch 17 ist... mit 17 wird vor Gericht möglicherweise noch nicht so hart bestraft wie mit 18 Jahren. Das sollte man meiner Meinung nach auch nicht vergessen.

By lacher (80.134.125.142) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 13:35:

oder bist Du sogar der eigene Bruder??? ;-)

Sollte nun langen!!

By petze (62.226.92.182) on Freitag, den 9. August, 2002 - 15:13:

@chloroquin

Hey, kann das sein, daß das in Siegburg passiert ist ?
Hab da mal was in der Zeitung darüber gelesen.

Pass gut auf Dich auf !!! ;-)


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page