Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Fahrverbot , was solls ?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrverbot , was solls ?
By Mr. Silver (80.134.105.134) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 22:27:

Eine Frage. Wird eigentlich das Fahrverbot von der Polizei kontrolliert oder wäre es Zufall wenn man ohne Führerschein erwischt wird.

Hat schon jemand ab und zu trotz Fahrverbot zum Autoschlüssel gegriffen und ist damit theoretisch Straffällig geworden ?

By Greatblackbird (213.7.141.218) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 22:45:

Du kannst davon ausgehen, daß es kontrolliert wird. Zumindest könnte es sein, daß die für den Wohnsitz zuständige Polizeidienststelle eine Info erhält.

By Tuneman (80.140.4.52) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 23:16:

Mein Vater ist mal mit mir gefahren, als er keinen Führerschein hatte.
Es war Sonntag ca 10h, neblig draußen... Wir hatten kurz bei jemandem angehalten und sind dann weitergefahren. Dabei hat er vergessen das Licht wieder anzumachen.
Prompt kamen wir in eine Polizei-Kontrolle, aber der Polizist konnte gerade keine Verbindung zur Zentrale herstellen!
Glück gehabt???

Er hat es später überprüft. Das gab dann Punkte (noch mehr) für meinen Vater und auch 6 Punkte für meine Mutter, auf die das Auto zugelassen war...

Dummer Zufall?
oder Murphy's Law?!?!

By farendil (217.225.251.214) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 00:22:

@gb: ja meist bekomtm die zuständige pd eine info. was sie damit macht ist sehr, sehr unterschiedlich...


@tunemann: zumindest deine mutter hätte um die strafe herumkommen können - solange man ihr nicht nachweisen kann, daß sie vom fb ihres mannes gewußt hat.

By Alberto (62.158.211.174) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 20:50:

Ja - das war ja auch dämlich!

Wenn man schon schwarz fährt, - dann hat man niemals einen Führerschein dabei - dafür aber die Daten(sämtliche) eines guten etwa gleichaltrigen Kumpels - im Kopf!
Und... das Auto ist selbstverständlich nicht auf einen selbst zugelassen!

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

By Gempi (213.23.37.105) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 21:00:

@Alberto: Ich versuche mir grade vorzustellen, was ich mit diesen Daten dann anfange. Ich vermute mal die paar Euro für Flebbe und Papiere nicht dabei bezahlen , und später den Kumpel zu r Wache zum Vorzeigen schicken, oder wie? Würde natürlich Sinn machen, aber wenn das rauskommt, na dann halt die Frau fest.

By Alberto (62.158.211.174) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 21:01:

Mein Gott - wie soll das rauskommen. Du hast es erfasst.

By Daniel (217.3.210.92) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 22:56:

@Alberto

wird im allgemeinen funktionieren, nur wenn dann gerade der anhaltende Beamte auf der Wache ist hast du die X-Karte gezogen :-))

By farendil (217.235.46.193) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 02:33:

@daniel: na die mängelkarte wegen fehlender appiere kannst du auf jeder wache in D abstempeln lassen - als geht man gar nciht zu dieser wache.

und wenn man erwischt wird - ist die strafe auch nicht höher als beim "normalen" erwischt werden wegen schwarzfahren...

By Alberto (62.158.210.120) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 08:56:

Richtig, farendil.
Außerdem wird ja wohl keiner so blöd sein, direkt vor seiner Haustür mit dem Auto loszufahren!

Ich rede von einmaligen notwendigen Überlandfahrten, die möglicherweise dringend sind.

Da kann man möglicherweise das Risiko gut einschätzen.

Dennoch - damit das klar ist.... ich rate jedem ab, mit FV zu fahren, denn man hat im Falle des Falles ganz schön Ärger!

Allerdings gibt es auch einen Qualitätsunterschied zwischen.... Fahren unter Fahrverbot - und Fahren nach Führerscheinentzug!!

Letzteres ist ganz gefährlich!

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 09:06:

Aber beides ist keine Ordnungswidrigkeit mehr wie das zu schnell fahren, sondern eine Straftat.
Für mich persönlich wäre kein Grund so gewichtig, dass ich das riskieren würde. Aber wenn schon, dann ist Albertos Methode (s.o.) wenigstens durchdacht.

By Alberto (62.158.210.120) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 09:17:

@alfa
Ich weiß, wovon ich rede....

Ich hatte vor vielen Jahren schließlich auch mal Fahrverbote (Für die Gegenseite: Mehr als 10 Jahre (verjährt)sind vorbei!!)

Und... ich bin bestimmt nich freiwillig gefahren!

Aber.... ich hatte damals eine Freundin, die sollte mit meinem damaligen 735i (kurze Hinterachse vom 728er drin - also schnell) - mit mir bis nach Österreich in den Urlaub fahren...

Wir sind genau bis zum Aichelberg (etwa 50 km) gekommen - dann gab es den größten Streit.

Die ist viel zu dicht aufgefahren, hat beim Fahrspurwechsel andere im toten Winkel übersehen usw. usw....

Da regt sich einfach der "Selbsterhaltungstrieb"

Ich bin dann gefahren - bis zur Grenze - da hat sie den Wagen dann über die Grenze gefahren - danach bin ich - mit meinem österreichischen Führerschein - legal weiter gefahren.

Was sollte ich tun?

Im Urlaub haben wir uns endgültig verstritten, so daß ich sicherheitshalber mit dem Zug heimgefahren bin - und ihr einfach das Auto überlasen habe.

Ich mußte befürchten, daß sie mich dafür noch hinhängt.

Ein zweiter Fall:
Mein damaliger geschäftspartner (10 Jahre älter als ich) - trank ganz gerne mal einen, - besonders, wenn wir vom Kunden kamen und einen größeren Auftrag erhielten.

So - nun stehe ich da - als Beifahrer in seinem damals 560er Mercedes.

Das war wieder reiner "Selbstschutz" - daß ich ihm dann das Auto abnötigte - und eben selbst heimfuhr.

Weil - wenn der was getrunken hatt - dann meinte er auch noch, er könne so schnell fahren, wie ich. Das allerdings war dann : Brandgefährlich!

Ich wollte eigentlich nur überleben - und damit habe ich für mich selbst gerechtfertigt, daß ich mich - trotz Fahrverbotes - an das Steuer setzte.

Just for fun - würde ich das nie tun!

By Bluey (217.82.95.162) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 11:20:

@Alberto
Du erwartest doch wohl nicht ernsthaft, daß diese beiden Fälle das Mißachten deines Fahrverbotes rechtfertigen!?

Gruß
Bluey

By farendil (217.235.45.133) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 11:21:

@bluey: rechtlich nicht...

By Bluey (217.82.95.162) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 11:38:

@farendil
Jetzt bin ich aber neugierig, wie Du das denn anders rechtfertigen würdest/wolltest?!

By farendil (217.235.45.133) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 11:56:

@bluey: ich rechtfertige gar nichts. das muß jeder mit sich selber abmachen. die juristische seite mit folgen sowie die gebräuchlichsten methoden eurerseits wurden vorgestellt.

alles andere ist jedem sein bier.

By opfer (217.1.181.67) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 12:03:

Hi Ihr, habe heute Post von den Ortnungshütern bekommen! Wer kann mir weiter helfen! Bin 143km\h ausserhalb geschlossener Ortschaften gefahren (auf der Autobahn) ERLAUBT WAREN 100km\h! Die haben mir 5km\h abgezogen, jetzt bin ich bei 138km\h! Das Auto gehört meinem Stiefvater, Mich kann man auf dem FOTO, was Sie dummerweise mitgeschickt haben, nicht erkennen! Ich wüsste gerne was mich so erwartet bzw. was ich abschütteln kann! :-) Bekomme ich ein Fahrverbot oder Punkte? Es ist mein ERSTES Vergehen?? Hatte sonst immer Glück!

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 12:23:

@alberto
die beiden Fälle waren jedenfalls kein leichtfertiges Darüberhinwegsetzen. Kann mir die Situation schon vorstellen. Wenn du da nicht in der Nähe einen Kumpel hast, der Euch da für ein Tragl Bier als Kutscher aushilft, kann man schon auf solch ´ne Lösung kommen, wohl wissend, was es bedeutet wenn´s schief geht. Eine plausible Begründung einem Richter gegenüber hat man dann allerdings nicht.
Als Optimist sehe ich auch einen Vorteil in Situation 1: Dein Freundin hast du dadurch genauer kennengelernt und dir dadurch später evtl eine teure Scheidung erspaart. ;-)

By Bluey (217.82.90.96) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 12:29:

@farendil
Ruhig mein Freund ;-) Du solltest Dich nicht rechtfertigen. Ich war nur daran interessiert zu erfahren, was es für GUTE persönliche Rechtfertigungsgründe geben könnte. Mehr nicht! Daß jeder selber wissen muß, was er macht und was nicht, weiß ich auch.

Gruß
Bluey

By Alberto (62.224.97.229) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 14:40:

@Bluey

Es gibt rechtlich gar keine Rechtfertigung!

Denn, - wenn man mich erwischt hätte, - und auch hätte verurteilen können (es gibt ja noch so diesen oder jenen Trick) - dann wäre ich eben "dran" gewesen.

Moralisch - und für die "Verkehrssicherheit" war diese Situation jedesmal absolut gerechtfertigt!

1. Ich kann autofahren - hatte ja lediglich ein FV
2. Ich habe der Sicherheit gedient - aller Beteiligten.

Im Falle meine geschäftspartners wäre ich sogar vor Gericht mit dem Argument gekommen, daß ich, der ich nicht getrunken hatte, allemal der bessere Fahrer war, als der andere.

Ich weiß, ich weiß, - ich hätte irgendwo in Düsseldorf - dann das Auto stehen lassen müssen und mit dem Zug heimfahrenm!!

Ha ha, wer macht das wohl?

Und meine damalige Freundin?

Ich bin nicht die Ordnungsbehörde! Aber - die hätte eher keinen Führerschein haben dürfen, als ich.

Diese Fahrt hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Unfall geendet.

Also.... da gibt es noch den persönlichen Notfall!
Ich weiß, das dürfte in diesen Fällen nicht anerkannt werden, - aber.... wenn z.B. mein Nachbar schnell in eine Klinik müßte - und ich setze mich ans Steuer, obwohl ich ein FV habe.... wer würde das ahnden? kein mensch!

Nochmals: Ich rufe nicht dazu auf, schwarz zu fahren.

Aber.... von einem Kapitalverbrechen ist dies noch weit entfernt.

By Bluey (217.225.27.103) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 15:58:

@Alberto

1. Ich kann autofahren - hatte ja lediglich ein FV
Ups... ich wußte ja nicht, daß das nur ein harmloser Verstoß ist ;-)

2. Ich habe der Sicherheit gedient - aller Beteiligten
SOOO kann man das natürlich auch auslegen *g* (nur sehr subjektiv)

Ich weiß, ich weiß, - ich hätte irgendwo in Düsseldorf - dann das Auto stehen lassen müssen und mit dem Zug heimfahrenm!!
Lösung erkannt! *g*

Ha ha, wer macht das wohl?
Und warum wohl nicht?

wenn z.B. mein Nachbar schnell in eine Klinik müßte - und ich setze mich ans Steuer, obwohl ich ein FV habe.... wer würde das ahnden? kein mensch!
Auch wenn Du jetzt einen (in Deinem Sinne) "falschen/schlechten" Eindruck von mir bekommst:
ICH würde das sehr wohl ahnden. Die meisten meiner Kollegen wohl auch. Das ist nämlich kein Grund. Wahrscheinlich nimmst Du Dir anschließend auch noch das Recht, gegen Verkehrsregeln verstoßen zu dürfen, weil Dein Nachbar schnell in die Klinik muß. Weißt Du, was ein Richter bei der Argumentation machen wird?!

Aber.... von einem Kapitalverbrechen ist dies noch weit entfernt
Gut. Wir wollen die Kirche ja auch im Dorf lassen. Aber deutlich mehr als eine kleine Owi ist es schon.

Gruß
Bluey

By Rennfahrer (80.140.46.65) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 16:06:

@BLuey

Wenn die Person aber bereits in Lebensgefahr steht, darf man doch, ähnlich wie Krankenwagen/Polizeiwagen gegen die Verkehrsregeln verstossen oder??
Ist das nicht auch bei einer schwangeren Frau mit Wehen so ??

Mein Fahrlehrer hat mal was erzählt, seine Frau war bewusstlos oder so ähnlich, er hat erkannt, dass sie in Lebensgefahr schwebt (er fuhr damals noch Taxi) und hat dann für eine Strecke, wo man gut und gerne 7-8 Minuten braucht, 3Minuten zum Krankenhaus gebracuth.

Auch wenn man sich über die vermeintliche Lebensgefahr irrt, so wäre das Verhalten doch auch straffrei oder ? Es wäre ja ein nicht zu vermeidender Irrtum, oder ?

By audi1 (62.225.112.236) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 16:25:

@bluey

Auch wenn man sich über die vermeintliche Lebensgefahr irrt, so wäre das Verhalten doch auch straffrei oder ? Es wäre ja ein nicht zu vermeidender Irrtum, oder ?

ist das ironisch gemeint?

wenn nicht, was wäre mit den folgen eines unfalles.?

was dann?

mach das mal einem verkehrsrichter klar!

By Alberto (62.158.210.114) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 16:56:

@audi1 @rennfahrer

So ein Fall ist eine "SUBJEKTIVE NOTLAGE" - und daher trotzdem straffrei! Er befand sich also im subjektiven Notstand - da darf man manches - nur nicht andere, mehr als vermeidbar - schädigen.
Bei einem Unfall ist das etwas anderes: Auch ein Notarztwagen darf keinen Unfall bauen!

Es gibt ja auch im Waffenrecht die Notwehr und den Notstand! das will ich hier aber nicht näher erläutern.


@Bluey

Vielen Dank für dein letztendlich doch noch abmilderndes Urteil.

Natürlich würde mich die Obrigkeit vermutlich verfolgen... aber auch ein Richter würde mich äußerst strafmildernd behandeln. Straffrei - wohl eher nicht.

Das ist immer so eine Sache....
Du sagtest, ich könne dann ja wohl auch zu schnell fahren...

Ja - das könnte ich. Auch, wenn es doch verboten ist. Die dabei zusätzlich auftretenden OWi´s fallen unter die "Tateinheit" - und ... damit gar nicht mehr ins Gewicht.

Denn - die höchste Tat ist ja wohl das Fahren unter FV.

Und da sind wir wieder bei der "Eigenverantwortung"..
Ich sagte: ich kann autofahren! Jawohl - und das ist etwas anderes, als wenn einer mit 17 - ohne Führerschein - und ohne dieses angelernte "Können" draußen herumfährt, nicht wahr?

Nur, weil ich so ein unglückliches FV habe, wg. 31 kmh zu schnell auf einer 3-spurigen breiten leeren Strasse, nachts - und ohne Verkehr.... na, davon verlernt man das Autofahren bestimmt nicht.

Ich verstoße lediglich gegen eine Auflage.

Und.. die Eigenverantwortung? - na die läßt mich ja auch entscheiden, ob ich auf der Autobahn - bei 120 Beschränkung - mit 200 durchfahre oder nicht.

Werde ich erwischt, habe ich 3 Monate FV.
Die Chancen, erwischt zu werden, sind aber verschwindend gering, wenn man sich ein bißchen auskennt - und eben aufpasst. Das weißt du ja schließlich auch.

Ich jedenfalls würde niemals ohne Not - unter FV herumfahren.

Aber damals - der Beinahe-Crash, den meine Freundin verursacht hat - der hat mir gereicht. Das war einfach zu gefährlich.

Und, wenn man dann unter FV steht, dann erlebt man, wie eine solche Beeinträchtigung eigentlich zum "Kotzen" ist. Sie ist eine sehr harte Strafe, weil die Mobilität brutalst eingeschränkt wird... aber viel schlimmer noch ist es, daß man sich neben andere hinsetzen muß, die in ihrer unendlichen Schwäche - mit einem gültigen Führerschein - auf die menschheit losgelassen werden.

Das fing beim taxifahrer an... der ist doch glatt mit 80 kmh - durch die Stadt - über nasse Straßenbahnschienen mit mir gebrettert.

Was soll ich tun? Immer gleich wieder aussteigen?
ich muß doch zum termin!

Alle, die noch nie ein FV hatten, wissen gar nicht, was das wirklich bedeutet. Es ist wirklich grausam.

Schlußwort:
@Bluey, ich weiß, daß du diese Verstöße verfolgen mußt. Und ich akzeptiere es voll.

By Bluey (217.225.27.103) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 17:01:

@Rennfahrer
Ich bin weder Anwalt noch Richter. Es ist auch Aufgabe der Polizei (Die Irrtumslehre im Strafrecht und der zum Teil schwerverständliche und verwirrende Theorienstreit (worauf im folgenden nur kurz eingegangen werden soll) spielen für die polizeiliche Praxis nur eine unbedeutende Rolle. Die oft schwierige Frage zu klären, ob der Täter in einem vorsatzausschließenden Irrtum (§ 16 StGB) oder in einem Verbotsirrtum (§ 17 StGB) gehandelt hat, ist Sache des Gerichts.
Wertende Ausführungen über diesen strittigen Komplex gehören daher nicht in den polizeilichen Ermittlungsvorgang
), die Dinge bis ins Detail rechtl. zu würdigen.

Wenn die Person aber bereits in Lebensgefahr steht, darf man doch, ähnlich wie Krankenwagen/Polizeiwagen gegen die Verkehrsregeln verstossen oder??
Bist Du Arzt? Kannst Du sicher feststellen, wann/ob sich jemand in Lebensgefahr befindet?

Mein Fahrlehrer hat mal was erzählt, seine Frau war bewusstlos oder so ähnlich, er hat erkannt, dass sie in Lebensgefahr schwebt (er fuhr damals noch Taxi)
Hab letztens gelesen, daß ein Taxifahrer eine Schwangere beförderte, bei der plötzlich die Wehen einsetzten. In DIESEM Fall war es vertretbar, die erlaubte Geschw. zu überschreiten.
Ansonsten muß ich mich auch hier fragen, woran er erkannt haben wollte, daß sie in Lebensgefahr schwebte?!

Auch wenn man sich über die vermeintliche Lebensgefahr irrt, so wäre das Verhalten doch auch straffrei oder ? Es wäre ja ein nicht zu vermeidender Irrtum, oder ?
Da machst Du es Dir aber etwas zu einfach.

§ 16 OwiG Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


§ 16 StGB Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.


§ 17 StGB Verbotsirrtum

Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Gilt für Owis entspr.

Ich habe bewußt auf längere Erläuterungen des Umfanges wegen verzichtet. Wenn es Dich trotzdem interessiert, kann ich sie Dir gerne zumailen.

Sicher sein kannst Du jedenfalls nie, daß Du straffrei ausgehst.

Gruß
Bluey

By Alberto (62.158.210.114) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 17:05:

@Bluey
Korrektes Posting!
Genau damit kann man aber argumentieren - und möglicherweise einen milden Richter finden!

Sicher.... kann man sich vor Gericht niemals sein!

By Rennfahrer (80.140.46.65) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 17:07:

@Bluey

Bist Du Arzt? Kannst Du sicher feststellen, wann/ob sich jemand in Lebensgefahr befindet?



Hier geht es mir nur um die laienhafte Beurteilung einer Situtation, bspw. Unfall und seine Folgen.

Deswegen sprach ich ja auch von einem möglichem Irrtum, dabei bin ich immer nur von §17 StGB ausgegangen.

By Bluey (217.225.27.103) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 17:17:

@Alberto

So ein Fall ist eine "SUBJEKTIVE NOTLAGE" - und daher trotzdem straffrei!...
Ist mir zu pauschal.

Die dabei zusätzlich auftretenden OWi´s fallen unter die "Tateinheit" - und ... damit gar nicht mehr ins Gewicht.
Doch doch. Wie ich schon mal irgendwann/irgendwo schrieb, verfährt unsere Behörde so, daß die unter Tateinheit gefaßten Verstöße zu 50% berechnet werden.

Ich verstoße lediglich gegen eine Auflage.
*g* Auch eine Art/Sichtweise, sein "Gewissen" zu beruhigen.

Und.. die Eigenverantwortung? - na die läßt mich ja auch entscheiden, ob ich auf der Autobahn - bei 120 Beschränkung - mit 200 durchfahre oder nicht.
Sorry, aber ich kann leider nicht erkennen, was daran eigenverantwortlich sein soll. Wohl eher gedankenlos und egoistisch (nicht pers. gemeint).

Sie ist eine sehr harte Strafe, weil die Mobilität brutalst eingeschränkt wird...
Es soll ja auch weh tun! Sonst wäre es keine Strafe.

aber viel schlimmer noch ist es, daß man sich neben andere hinsetzen muß, die in ihrer unendlichen Schwäche - mit einem gültigen Führerschein - auf die menschheit losgelassen werden.
*lach* Frau am Steuer ...! Ist mir zu pauschal und subjektiv. Hört sich so an, als könnte außer Dir keiner Auto fahren. Ist doch Deine Entscheidung, neben wem Du Dich setzt.

Taxifahrer: 80 km/h i.g.O. sind doch völlig o.k., oder? ;-)))

Was soll ich tun? Immer gleich wieder aussteigen? ich muß doch zum termin!
Und das Recht sprach: Oh Du Sünder, der sich über geltendes Recht hinwegsetzte, füge Dich in Dein Schicksal und ertrage wacker Deine Strafe! ;-))

FV: Ich hatte noch keins, aber mal einen Bänderriß und konnte mit dem Gips auch ca. 4 Wo. lang nicht fahren. War schrecklich.

Schlußwort:
Und ich nehme es hin, daß wir nicht alle erwischen. Das verstehe ich z.B. unter "Katz-und-Maus-Spiel".
Aber: man sieht sich immer 2mal und irgendwann bekommen wir (fast) jeden *gg*

Gruß

Bluey

By Bluey (217.225.27.103) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 17:19:

@Alberto
Den Richter kannst Du Dir leider nicht aussuchen.

Gruß
Bluey

By Alberto (62.158.210.114) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 17:39:

Na prima... Bluey.

Genau so habe ich es mir gedacht...

Eines meiner Lieblingsthemen war schon dabei:

FRAU AM STEUER!

Ihr Polizisten tut mir in dieser Beziehung wirklich - ernsthaft - leid!

Ihr müßt - glaube ich - jeweils den niedrigeren Dienstrang mit dem Auto fahren lassen, - richtig?

Und genau da sehe ich die ganze Misere.... ein Einsatz mit Blaulicht - es ist Winter - der Wagen hat meistens Automatic - ... und die nervöse junge Kollegin ist am Steuer.

Das allein wäre für mich schon ein Kündigungsgrund!

Ich fahre nicht mal mit einer Taxifahrerin!
Nun könnt ihr mich zerfleischen - oder Macho nennen. Das ist mir wurscht.

Ich habe meine Prinzipien... und die heißen:

Man kann im Leben nicht alles richtig machen. Aber man kann versuchen, Fehler möglichst gering zu halten. Das allein bringt einen per saldo in einen Vorteil.

Ehe ich mich neben eine Frau setze, muß diese schon vor mir bewiesen haben, daß sie es auch kann.

Ich will nicht bestreiten, daß es solche Frauen auch gibt. Aber - sie sind eben in der Minderheit.

Und... es sind nicht nur die Frauen... es gibt auch furchtbar schlechte männliche Autofahrer.

Mit "schlecht" meine ich... gefährlich. (nicht im Sinne der StVO - sondern im Sinne der Fahrdynamik, der Übersicht - der Physik)

Als "Schnellfahrer" hat man besonders große Angst, nebendran zu sitzen. das dürfte anderen genauso gehen.

Und... wenn du auch schon mal ein paar Wochen "Zwangsbeifahrer" warst... na dann weißt du ja, welche Leute da draußen herumfahren.

By Bluey (217.225.27.103) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 17:59:

@Alberto

Ihr müßt - glaube ich - jeweils den niedrigeren Dienstrang mit dem Auto fahren lassen, - richtig?
Zum Glück liegst Du damit TOTAL falsch *lach*. Wer fährt, ist völlig egal. Ist meistens eine Sache der Absprache.

Und... wenn du auch schon mal ein paar Wochen "Zwangsbeifahrer" warst... na dann weißt du ja, welche Leute da draußen herumfahren.
DAS weiß ich auch so. Schließlich erlebe ich es fast tagtäglich *g*.


BTW: Frauen sind (meiner Meinung nach! und was ich bisher im Dienst so erlebt habe) nicht die "besseren" Autofahrer. Sie fallen mind. genauso häufig auf wie Männer. Ich würde sogar behaupten, daß die Fehlerquote zu Ungunsten der Frauen spricht (Abbiegen/Rückwärtsfahren/Vorfahrt etc.). Die Männer hingegen sind wesentlich risikofreudiger, fahren die höheren (unzulässigen) Geschwindigkeiten, sind aggressiver, verursachen oftmals wesentlich schwerere Unfälle etc.


Gruß
Bluey

By Nachtkutscher (62.180.6.221) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 22:05:

>

§ 16 OwiG Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum ...
<

Gefahr für die Ehre???

Hmm, ein dehnbarer Begriff, aus dem sich doch ´was machen ließe: "Ich mußte schneller fahren, sonst hätte mich dieser popelige Corsa überholt!"

;-)

By alexander (80.145.89.154) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 22:17:

@Nachtkutscher:

...und die Begründung steht ja auch da: zu schnell zu fahren war ein geeignetes mittel um das rechtsgut der ehre aufrecht zu halten *gg*

Grüßle Alexander

By Nachtkutscher (62.180.6.221) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 22:20:

Na sag ich doch! ;-)

Nennen wir das in Zukunft die "Nachtkutscher-Methode" - okay?

;-)


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page