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Bussgeld Autobahn Schweiz

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Bussgeld Autobahn Schweiz
By Ralf Hub (62.153.211.130) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 16:47:

Wurde auf der Autobahn in der Schweiz geblitzt: Überschreitung von 19 km/h ein Bussgeldbescheid von 180 chf = 123,1 €
Wird diese Forderung in BRD verfolgt? Wer kann was dazu sagen?

By farendil (217.225.246.23) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 18:40:

die forderung kann in der brd nicht eingetrieben werden.

By sender (213.7.49.64) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 21:41:

Hallo Ralf !!!
Du hast glück!Wenn Du nicht mehr in die Schweitz
fährst brauchst Du nichts bezahlen,sonst lieber
doch (rote Liste).Zum Glück auch keine Punkte in
Deutschland.

By sender (213.7.53.77) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 22:29:

Danke für die Antwort !!!

By Django (62.8.205.1) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 12:32:

Hallo Ralf,

bei den Schweizern geblitzut ?
Uiii gaaanz böse :op

Ja ja die Schweizer ...
Die vergessen NIE etwas...

Wenn du das nächste mal die Grenze überschreitest oder dich gar die Bullen in der Schwytz anhalten bist du dran!

Und wer nicht zahlen kann kommt schnell in den Knast bei denen...

Aber keine Sorge irgendwas wirst du dabei haben ...(eine Bankkarte meine ich) :-)
Denn bei den Schweizern funktionieren alle sogar vor Ort bei den Bullen kann mit Karte bezahlt werden :-)

tja...
gruß
Django

By Buzze (62.227.62.16) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 17:30:

@ Ralf

war die Polizei mittlerweile schon bei Dir? Wenn ja, dann weißt Du ja, was Dir alles blühen kann.
Wenn nein, dann kommen sie ganz sicher noch.

Es ist auf jeden Fall so, daß ich von allen Geschwindigkeitsersuchen am liebsten die aus der Schweiz mache.
Bisher haben noch ALLE gezahlt, denn keiner wollte bis heute die angedrohten Maßnahmen des ltd. Oberstaatsanwaltes durchziehen.
Und das alles ohne, bzw. nur mit einem Heckfoto.

Ach wäre es doch hier in D nur so leicht.

@ Django

Warum nennst Du die Polizisten so abwertend Bullen? Du wirst doch sicherlich von Ihnen auch nicht mit Arschloch angeredet, oder?

By Chris (144.41.3.26) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 18:02:

@buzze: bin zwar kein Polizist, aber ich finde auch, ein wenig respekt vor dem gegner sollte schon sein.

und jetzt mal: wie kannst du den fahrer ohne, bzw. mit heckfoto ermitteln, was ja voraussetzung für eine Vollstreckung wäre?

sind da die methoden sauber??

ich persönlich würde und werde sowas nicht aufgrund des druckes einer deutschen behörde zahlen. da fehlt die rechtsgrundlage.

gruesse

By traffic (172.179.18.235) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 18:07:

@Buzze: Wichtigtuer. Wegen so einer simplen OWi würde eine deutscher Behörde doch keine Verrenkungen machen.

By Buzze (62.227.62.241) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 16:55:

@ traffic: Vielen Dank für die Blumen. Muß aber leider feststellen, daß du wenig Ahnung, davon aber recht viel, hast.

Und dies begründe ich Dir auch.
1. Wenn das Schweizer Ersuchen nach D kommt, steht hierin NICHTS von einer OWI, sondern von einer STRAFRECHTLICHEN Angelegenheit in Verkehrssachen. Andere Länder, andere Sitten.
Wenn Du das nicht glaubst, einfach in die Schweiz fahren, blitzen lassen und das Eintreffen der Polizei abwarten. Dann kannst Du es Dir schwarz auf weiß vorlegen lassen.

2. Das Ersuchen geht an einen der höchsten Staatsanwälte. Denkst Du, er möchte gegenüber des Auslandes als Looser dastehen, der es noch nicht mal fertig bringt, eine simple Geschwindigkeitsüberschreitung aufzuklären?
Daher gehe ich absolut davon aus, daß der nichtswissende, unter Amnesie leidende Fzg.-Halter auch die angedrohten Folgen einer richterlichen Vernehmung - eidesstattlichen Versicherung durchmachen muß.
Bisher wollte keiner "meiner Kunden" diese unangenehme Tortour durchmachen (ich persönlich würde auch lieber zahlen als sowas) und haben alle gezahlt.

3. Auch noch in Grund lieber zu zahlen: Selbst wenn du kaltschnäuzig genug bist und hier in D damit zunächst mal durchkommst; wie sieht es denn aus, wenn Du mal wieder in die Schweiz fährst?? Wer weiß schon, was in deren Computern gespeichert ist? Vielleicht wirst Du ja zufällig kontrolliert und darfst dann stehenbleiben, bis Du Deine Strafe samt Zins und Zinseszins gezahlt hast. Ich weiß es nicht.


@ chris

selbstverständlich werden hier nur rechtlich einwandfreie Methoden angewandt, da brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen.
Ein Verstoß wird ja auf jeden Fall von einem geeichten Gerät dokumentiert, egal, ob Front- oder Heckfoto.
Du hast nun also einen Verstoß im Ausland begangen und der wird, da es ein Rechtshilfeabkommen gibt, auch hier in D für die schweizer Behörde verfolgt.
Wenn kein Frontfoto gemacht wurde, sondern nur der Hintern Deines Autos zu sehen ist, hindert das überhaupt nicht am Ermitteln. Daher wird der Fzg-Halter ja zunächst auch nur als Zeuge angehört. Als Zeuge brauchst Du Dich a) nicht selbst belasten und b) hast Du ein Auskunftsverweigerungsrecht, wenn ein Angehöriger gefahren ist. Diese Rechte werden selbstverständlich auch in diesem Fall gewahrt. Nur, der STA wird dann mit Sicherheit, aus o.g. Grund, die richterliche Vernehmung mit eidesstattl. Versicherung anstreben.

Dies ist kein Druck einer Behörde, wie Du es ausdrückst, daß sind nun mal die rechtlich zulässigen Methoden.
Und solltest Du dies einmal tatsächlich durchziehen, bleibt immer noch o.g. Punkt 3 (oder nie wieder in die Schweiz fahren)

Gruß
Buzze

By Fahrer (80.128.230.220) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 17:08:

Ich lach mich schlapp.

Du glaubst doch nicht im Ernst dass ein Staatsanwalt eben mal so die Strafprozessornung vergisst und wegen einer Ordnungswidrigkeit eine
richterliche Vernehmung mit eidesstattlicher Erklärung anordnen lassen.
Mit welcher deutschen Rechtsgrundlage sollte das geschehen?Rechtlich zulässig ist das vielleicht in einer Bananenrepublick - nicht aber in Deutschland.Es gibt in Deutschland keine Halterhaftung für den fliessenden Verkehr.
Wenn der Halter nichts sagen will dann sagt er nichts.Punktum.

By traffic (172.185.154.235) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 18:58:

@Buzze: Es gibt aber meiner Erinnerung einen Rechtsgrundsatz, daß man bei einheimischen Bürgern Rechtsfälle, die in einem anderen Land anhängig sind, nicht anders bewertet, wie es im Heimatland üblich ist. Vielleicht wissen da die (angehenden) Juristen Bescheid. Es käme ja z.B. keiner auf die Idee, einen Deutschen, dem in Malaysia die Todesstrafe wegen angeblichen Rauschgifthandels droht, dorthin auszuliefern. Stattdessen würde man ihn hier nach dem hiesigen Recht aburteilen.
Außerdem muß der von dir beschriebene, überehrgeizige Staatsanwalt erst einmal einen Richter finden, der solche abenteuerlichen "Rechtshilfen" genehmigt. Von daher verstehe ich nicht, warum da so viele gekniffen haben sollten. Ein Kläger hätte m.E. gute Chancen.
Zu Punkt 3 gebe ich dir Recht: Mit dem Kennzeichen sollte man sich nicht mehr in der Schweiz blicken lassen, oder zahlen.

By Chris (144.41.3.26) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 19:49:

@ buzze:
ja und wie läuft das dann? der Halter kann sich nicht erinnern, wer gefahren ist. ebenfalls nicht unter eid. wer kann schon überprüfen, was so ein gehirn behalten hat? schluß ist mit den ermittlungen. oder was kommt dann? wahrheitstropfen?

ich lache.

übrigens: auch in der schweiz verjährt sowas, d.h., ein paar jahre (3 oder 5 glaube ich) nicht mehr dort blicken lassen und fertig ist.

By Buzze (62.158.29.11) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 19:52:

@ fahrer und @ traffic

möchte euch jetzt nur noch eines zu diesem Thema sagen, dann sollte es genug sein.
Sicherlich sind die hier von mir beschriebenen Maßnahmen extrem, jedoch korrekt und auch durchführbar.

Insbesondere für den lachenden Fahrer, bevor er sich noch kaputtlacht:

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Der Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten richtet sich nach diesem Gesetz.
(2) Strafrechtliche Angelegenheiten i.S. dieses Gesetzes sind auch Verfahren wegen einer Tat, die nach deutschem Recht als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße oder nach ausländischem Recht mit einer vergleichbaren Sanktion bedroht ist..........

hmmmmmmmmm, also da haben wir wohl doch eine strafrechtliche Angelegenheit, auch wenn es hier in D nur eine OWI ist. Und in strafrechtlichen Angelegenheiten ist meines Erachtens ein wenig mehr möglich als bei einer OWI.

@ traffic
natürlich weiß ich nicht, was jetzt der Grund war, daß die Zeugen nach Belehrung den Fahrer nannten. (meistens sind sie es ja selbst gewesen)
Ich denke aber mal, daß die Mehrheit irgendwann mal wieder in die Schweiz wollen und hierbei ein gutes Gefühl haben wollen.

By traffic (172.185.154.235) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 20:08:

@Buzze: du hast aber etwas wichtiges unterschlagen, nämlich den Nachsatz in §1(2):

Strafrechtliche Angelegenheiten im Sinne dieses Gesetzes sind auch Verfahren wegen einer Tat, die nach deutschem Recht als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße oder die nach ausländischem Recht mit einer vergleichbaren Sanktion bedroht ist,
!!! sofern über deren Festsetzung ein auch für Strafsachen zuständiges Gericht entscheiden kann. !!!

Das trifft auf einen solchen Sachverhalt in D meiner Meinung nach nicht zu.

By Chris (144.41.3.26) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 21:21:

@ buzze:
erklär mir mal bitte folgendes: der fahrer wird von polizei, staatsanwalt und dem Papst befragt und antwortet: ich bin nicht gefahren. auf die frage, wer denn gefahren sei, lautet die antwort: ich verweigere die aussage (um z.b keinen angehörige(n) zu belasten).
was willst du denn dann tun? was kann ein staatsanwalt denn ohne beweise tun?

die antwort interessiert mich.

By Buzze (62.158.29.76) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 21:37:

@ traffic

Du siehst ja, wie weit die Meinungen selbst hier bei einer eigentlichen Lapalie wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung auseinandergehen.
Ich sehe es jetzt wieder völlig anders als Du, also könnten wir schon wieder eine neuerliche Diskussion anfangen. Aber Du hast Deine Meinung und ich meine. Wir beide werden hier wohl nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Lassen wir im Zweifelsfall die Leute entscheiden, die dafür bezahlt werden.


Gruß

By Chris (144.41.241.55) on Freitag, den 9. August, 2002 - 00:12:

@buzze: warum ärgerst du dich?


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