Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

OWiG - Was bedeutet das???

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: OWiG - Was bedeutet das???
By Tuneman (80.140.3.1) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 22:31:

Hallo zusammen,

ich habe einen sehr komischen Brief von der Polizei bekommen, namens "Vollzug des Ordnungswidrigkeitengesetzes". Davon hatte ich bisher noch nie gehört...

Hier nochmal kurz worum es geht:

Fahrer = Halter, am 8.5.2002 27kmh zuviel, AB vom 3.6.2002, darauf nicht geantwortet und nichts unternommen. Das Bild ist nicht besonders gut. Ich hatte vor knapp einem Jahr schonmal 29 kmh zuviel (beides außerorts), daher würde ein Fahrverbot drohen.

Nun zurück:
In dem neuen Brief (vom 4.7.) steht: ...nachdem bis heute weder eine Zahlung (wusste ich gar nichts von!) noch eine Mitteilung des Fahrzeugführers erfolgt ist, übersenden wir Ihnen das Beweisfoto mit der Bitte um:
-Überweisung des offenstehenden Betrages von € 60,-
oder
-Mitteilung der Personalien etc.

Außerdem noch ein Hinweis auf mögliche Fahrtenbuchauferlegung, und falls ich nichts von mir hörenlasse, gibt es ab dem 18. 7. polizeiliche Ermittlungen.


1. Soll ich zahlen, und ist das Verfahren dann eingestellt??? Das wäre doch zu einfach, oder?

2. Warum stehen auf den Briefen (AB und neuer Brief) ein teilweise unterschiedliches Aktenzeichen als auf dem Foto-Blatt?

3. Foto wurde von "Truvelo M4 Quadrat" gemacht. Da gab es doch mal einen Thread über Fehlmessungen mit diesem Gerät...

Ihr könnt mir doch bestimmt ein wenig helfen, nicht wahr???

By farendil (217.235.63.53) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 03:01:

bist du der fahrer? wenn nein: ist dieser bei dir zu ermitteln?

By Alberto (62.158.211.236) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 19:43:

Das ist etwas komisch...
1. 60 Euro - das müßte ja ein BuGeBe sein!
2. Nochmals den Fahrer angeben - das heißt ja, sie wissen gar nichts und stochern im Nebel herum.
3. Das ganze sieht, wenn da nicht die Aufforderung zur Zahlung wäre, nach einem Zeugenfrageboden aus.

Jedenfalls würde ich da gar nicht darauf reagieren.

Und, wenn sie an die Tür kommen?

Frage sie, als was sie dich denn - und warum - vernehmen wollen.
Als Betroffenene? oder als zeugen?

In beiden Fällen würde ich erst mal die Aussage ansonsten verweigern.

By Tuneman (80.140.0.12) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 20:29:

Hallo,

@ farendil: ich bin der Fahrer und Halter. Ich bin auch auf dem Foto drauf...

@ Alberto:
zu 1: es ist kein BuGeBe, steht nicht drauf, sondern "Vollzug des Ordnungswidrigkeitengesetzes"
zu 2: richtig, sie wissen nichts, aber das Foto habe ich ja schon mit dem AB bekommen. Wenn man mich kennt, kann man mich erkennen, aber ich halte gerade irgendwas vor den Mund und das Foto ist nicht besonders gut.
zu 3: Es sieht so aus, als ob die bei Zahlung der € 60,- nicht wissen wollen, wer der Fahrer war. Die haben ja "oder" geschrieben. Aber irgendwie wäre das doch sehr eigenartig, oder?

Ich kann ja auch schlecht da anrufen und fragen, ob sie mich bei Bezahlung in Ruhe lassen... Wie wär's wenn jemand dort für mich anruft, weil ich gerade im Ausland bin und erst nach dem 18. 7. zurückkomme. (Die haben ja erwähnt, dass ab dann Ermittlungen durchgeführt werden, falls ich nichts von mir hörenlasse)

Wenn Ihr mir noch ein paar Tipps aus Eurem Erfahrungsschatz geben könntet, wäre ich Euch sehr dankbar.

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 20:37:

@Tuneman

Jeder würde Dir hier gern Tips geben, aber die Betonung liegt auf "Erfahrungsschatz". So, wie Du das schilderst, ist das wahrscheinlich noch bei niemandem aufgetreten. Bußgelder sind Beträge ab €40,00, und die werden per Bußgeldbescheid festgesetzt. Im Bußgeldbescheid sind auch gleich die Nebenfolgen vermerkt (Fahrverbot etc) und dagegen kann dann ein Rechtsmittel eingelegt werden.

Bist Du sicher, daß Dich da nicht jemand ärgern will?

By Tuneman (80.140.0.12) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 20:39:

...ich bin's nochmal...

wie es der Zufall so will, hat mit mein Vater eben noch was gegeben. Ratet mal was...

Einen AB! Allerdings mit einem anderen Wagen, der auch auf mich zugelassen ist (es gibt mehrere Firmenfahrzeuge). Und das beste ist, dass ich nicht gefahren bin. Ich war an dem Tag in Berlin, also weit weg.
Daher eine kurze Zwischenfrage:
Wie stelle ich es jetzt am besten an, dass die drei Monate vergehen, und dass sie nur gegen mich ermitteln.
Soll ich den AB ausfüllen und sagen, ich wäre es gewesen, dann dem BuGeBe widersprechen (Anwalt kontaktieren) und dann klarstellen, dass ich es nicht wahr?

Übrigens der AB kommt auch aus einer ganz anderen Gegend als Fall A (wenn ich es mal so nennen darf ;-) )

Schönen Abend noch...

By Tuneman (80.140.0.12) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 20:42:

@ greatblackbird:
was meinst Du mit "ärgern"? Ich kenne keinen Polizisten persönlich, und wüsste auch nicht, jemals einen geärgert zu haben.

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 20:58:

@Tuneman

Das hat mal ein Kumpel zum Scherz mit meinem Bruder so gemacht: Einen A-Bogen genommen, ihn eingescannt, etwas verändert und ihm in die Post gelegt. Das meinte ich mit ärgern.

Soll ich den AB ausfüllen und sagen, ich wäre es gewesen, dann dem BuGeBe widersprechen (Anwalt kontaktieren) und dann klarstellen, dass ich es nicht wahr?

Genau so. Einen Anwalt brauchst Du vielleicht gar nicht. Gegen den BG erstmal Einspruch einlegen und angeben, daß Du nach Rücksprache mit Deinem Anwalt weitere Angaben zur Sache in Aussicht stellst. Die Verjährung für den Fahrer muß erst erreicht sein, bevor Du sagst, daß Du es doch nicht warst.

Sehe ich es richtig, daß wir hier jetzt von zwei verschiedenen Fällen sprechen?

By Tuneman (80.140.3.211) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 22:37:

@ Greatblackbird: jo, korrekt, das war Fall B.

Ich habe eben im Internet mal den Bussgeldkatalog durchstöbert...
Innerorts 26-30 zu schnell = € 60,-
Somit käme die Überweisung wohl einem Geständnis gleich...

Ich werde morgen mal beim ADAC anrufen, die haben ja auch eine Rechtsabteilung. Sonst lasse ich meine Mutter bei denen anrufen, um nachzufragen warum die € 60,- haben wollen.

Bis denne...

By farendil (217.85.228.118) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 22:49:

@tunemann: also je mehr du erzählst um so merkwürdiger wird es.

poste doch mal bitte den KOMPLETTEN text des schreibens mit überschriften, betreffzeilen etc.
(die namen und zeit sowie örtlichkeit kannstr du natürlich gerne anonymisieren - das interessiert nciht)

By Tuneman (80.140.3.211) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 23:04:

@ farendil:

hier ist der Text:


4.7.2002

Vollzug des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG)
Aktenzeichen: xxxx
Anhörung vom: 3. 6. 2002


Sehr geehrter Herr Tuneman,

nachdem in der o. a. Angelegenheit bis heute weder eine Zahlung noch eine Mitteilung des/der Fahrzeugführers/Fahrzeugführerin erfolgt ist, übersenden wir Ihnen das als Anlage beigefügte Beweisfoto mit der Bitte um

--> Überweisung des offenstehenden Betrages von 60,- EURO auf das Konto ....... Wir bitten Sie, bei der Überweisung unbedingt das o. g. Aktenzeichen anzugeben

oder

--> Mitteilung der vllständigen Personalien des/der Fahrzeugführers/Fahrzeugführerin. Diese Angaben sind freiwillig.

Wir weisen darauf hin, dass Ihnen als Halter/in gemäß §31a StVZO die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden kann, wenn Sie die verantwortliche Person nicht benennen.

Sollten wir bis zum 18. 7. 2002 nichts von Ihnen hören, werden entsprechende polizeiliche Ermittlungen durchgeführt.

mfg
Im Auftrag
xxx


so, das war der ganze Brief... Es ist weder ein AB, noch Befragungsbogen (auf der Rückseite ist auch nichts zum Ausfüllen), noch ist es ein BuGeBe. Allerdings würden die € 60 exakt die Strafe laut Bussgeldkatalog ausmachen. Aber von Punkten (gäbe ja auch drei) ist hier gar nicht die Rede...

By Alberto (62.158.211.72) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 10:26:

Kann das sein, daß im ursprünglichen AB ein Verwarnungsgeld von € 37,50 stand - und nun nur noch Mahngebühren dazugekommen sind, weil man den Ursprungsbetrag nicht bezahlt hat?

Das geht aber eigentlich auch nicht, denn man bräuchte dazu ein Eingeständnis des Fahrers. Halterhaftung geht nicht, weil es "Fließeneder Verkehr" war.


Eine sehr komische Sache ist das...
Ich würde nun vorschlagen, daß ein naher Verwandter des wahren Täters mal zur PD geht und mal nachfragt, wie und warum eine solche Forderung entstanden ist.

Ich kann mir gut vorstellen, daß die Sache im Sander verlaufen müßte.

By Tuneman (80.140.8.3) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 18:26:

Hallo

ich war eben beim Anwalt. Dem kam die ganze Sache sehr spanisch vor, sowas hat er bisher noch nie gesehen...

Er meinte, dass die entweder zwei Formulare verwechselt haben oder nicht an ein Fotot von mir herankommen und deshalb etwas schwimmen.

Die Zahlung ist absolut eigenartig, da bisher weder von einem Verwarnungsgeld die Rede war, noch gab es bisher einen BuGeBe (danach käme aber eigentlich kein normaler Brief mit Zahlungserinnerung!!!).
Ein Foto bekommen die evtl. deshalb nicht, weil ich einen ausländischen Reisepass habe, der der Meldebehörede ja nicht vorliegt. Allerdings könnte die Behörde über eine Kopie evtl. sogar Foto von meine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Ich weiß leider nicht mehr, ob ich damals zwei Fotots abgegeben habe. Kopiert haben sie es auf jeden Fall.

Zahlen soll ich erstmal nicht, da wie gesagt kein zwingender Grund vorliegt, allerdings würde die Bezahlung nicht ein Eingeständnis meinerseits bedeuten.

Von meinen Eltern und Nachbarn ist eigentlich auch keine Hilfe zu erwarten, da die mich gar nicht kennen (... die Nachbarn!!!!) und ich auch fast nie da bin.

Wenn's gut geht, wird es hoffentlich eingestellt. Aber soweit ist es ja noch lange nicht. (Erst am 3. September)

Er wußte aber noch etwas interesantes zur routinemäßigen Passbild Überprüfung:
Laut Urteil einer bayerischen Instanz ist diese ja unzulässig, aber von der gleichen Instanz gab es auch ein Urteil, dass Erkenntnisse trotz Unzulässigkeit verwendet werden dürfen... :-0

Tschüß

By Alberto (62.158.212.21) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 18:58:

Na - da lag ich ja gar nicht so falsch mit meinen eigenen Vermutungen.

Glückwunsch!
Da scheinst du wohl eher rauszukommen

By farendil (217.85.235.15) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 23:42:

@tunemann: also sowas hab ich noch nie gehört! wie schon gesaht: solange es kein einschreiben ist: gar nicht reagieren!


ansonsten waere ich dir sehr dankbar, wenn du mir das schreiben (auch ohne deine personalien) rein interessehalber mal einscannen wuerdest und mir per mail schickst.

By Ghostrider (217.228.237.212) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 00:46:

Ich frage mich, wann jemand auf die Idee kommt, diese drucktechnisch äußerst einfachen Formulare (BGB, Verwarnung) zu kopieren (geht mit jedem Laserdrucker), Überweisungsträger hinten dran (Konto in CH *g*), dann an eine Straße gestellt, mal gucken, wer wann mit welchem Auto zu schnell fährt (V kann man ja schätzen), die Autonummer ist schnell "entschlüsselt", die Summe in den Toleranzbereich (Preiselastizität beachten) legen, unter 30 Euro z. B., dann am Fließband diese falschen Verwarnungsbescheide verschicken, alle braven Bürger zahlen brav und freuen sich, daß sie keine Punkte bekommen haben...kein Problem in Zeiten der Überwachungs- und Blitz-Paranoia...keine Punkte..ufff...schnell löhnen...

So kommt mir das auch hier vor: da wird was verschickt, keiner weiß genau, was das soll... Bürger, drück die Kohle ab, warum & wieso - was geht's dich an...ordentliche Bürger zahlen, stellen keine Fragen...

By Tuneman (80.140.5.6) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 00:54:

@ farendil:
mache ich in Kürze. Ist das Deine E-Mail Adresse, die ich erhalte, wenn ich auf Deinen Namen klicke?


@ Ghostrider: das ist leider kein Fake, woher kommen sonst die Radarfotos, und den Blitz habe ich auch gesehen... Aber eigenartigerweise gibt es heute immer noch wichtige Dokumente, die man sehr einfach fälschen kann. (Z. B. mache Studentenausweise etc.)

By Ghostrider (217.228.231.74) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 08:20:

@ Tuneman: natürlich ist es kein Fake...

By Alberto (62.158.212.43) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 09:20:

Ich würde auch dringend darum bitten, daß du z.B. dem farendil genauestens den weiteren Verlauf schilderst.

Ich habe nämlich die befürchtung, daß hier ein kleiner "Betrugsversuch" seitens der behörde stattfindet.

So ein Vorgang ist einfach nicht möglich!

Deshalb: Da müssen wir uns wehren, bzw., wenn wir genügend Beweise haben, auch mal angreifen.

By Tuneman (80.140.0.35) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 10:41:

Hallo,

gestern kam wieder ein Briefchen zur Sache.

Eigentlich kommt die Post immer an meinem Hauptwohnsitz. Da bin ich aber fast nie, und gestern habe ich dann am Nebenwohnsitz einen Brief des Polizeiposten bekommen. Wie die darauf wohl gekommen sind? Bei Parkverstößen am Nebenwohnsitz geht die Post auch zum Hauptwohnsitz...

Es geht um die Vernehmung zur Sache sowie Einsicht des Frontfotos.
Der Termin soll am 9. August sein, also übermorgen.
Da werde ich natürlich nicht hingehen...
Anstatt den Brief einfach zu ignorieren, wäre es doch vielleicht besser, wenn z. B. meine Mutter dort anruft, und sagt, ich wäre erst Ende des Monats aus dem Urlaub zurück. Die Verjährungsfrist hat nämlich mit dem AB am 3.6.2002 begonnen.

Was haltet Ihr davon? Habt Ihr evtl. andere Vorschläge?

Gruß
Tuneman

By Tuneman (80.140.7.231) on Freitag, den 9. August, 2002 - 00:29:

...wenn es keine besseren Vorschläge gibt, versuche ich es mal auf die Art...

By farendil (217.85.224.76) on Montag, den 12. August, 2002 - 18:14:

@tunemann: hab noch keine mail erhalten...


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page