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Innerorts 26 zu schnell, was tun?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Innerorts 26 zu schnell, was tun?
By FabiW (80.131.82.243) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 21:02:

Hallo zusammen.

Mich hat es nun auch erwischt. Ich war abzüglich Toleranz 26km/h innerorts zu schnell. Geblitzt wurde ich mit einer Lichtschranke ESO LS 4.0. Ich bin nicht der Halter, sondern meine Mutter, an sie kam aber der Anhörungsbogen. Tattag war der 18.6.02.
Ich bin noch in der Probezeit, die allerdings in einem Monat vorbei wäre, was kann ich tun, ich bitte dringendst um Hilfe, da ich keine Kohle für Nachschulung etc. habe.
Wenn ich keine Chance habe, da raus zu kommen, was erwartet mich dann in der Nachschulung?

By Koral (217.228.10.214) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 10:24:

@FabiW

Ich bin z. Z. auch ein Betroffener und lese viel im radarforum. Leider habe ich noch keinen Partner für die Albertomethode gefunden. Ich würde Dir aber die Albertomethode als einzige wirkliche Lösung empfehlen. Klicke bitte im radarforum Suchen an, gebe in "Suchen nach" das Wort "Albertomethode" ein, Klicke Suchen, Klicke "3. Geschwindigkeitsverstoß: Autobahn_zuschnell_leider", drucke Dir die Seiten aus und lies.

Die ersten Schritte bei Dir wären:

1. Deine Mutter füllt den Anhörungbogen aus und gibt als Fahrzeugführer eine dritte Person an, die Dir ähnlich sieht (z. B. Deinen Bruder, wenn Du einen hast). Ähnlichkeit ist nur erforderlich, wenn im AB (Anhörungbogen) ein Foto beiliegt. Die dritte Person muß natürlich mitspielen. Deine Mutter schickt den AB innerhalb von 8 Tagen ausgefüllt zurück.

2. Die dritte Person erhält irgendwann nun auch einen AB. Wenn die Person Dir ähnelt, sollte sie für die Tatzeit ein Alibi habe (z. B. war auf Arbeit). Die dritte Person füllt den AB mit seinen Personalien aus, kreuzt an "Ich gebe die Tat zu" und schickt den AB ab.

3. Normalerweise erhält die dritte Person darauhin den BGB (Bußgeldbescheid). Sie erhebt gegen den BGB ohne Begründung fristgemäß Einspruch (Frist nicht versäumen!) und schickt den BGB 2 Tage vor Ablauf der Frist per Einschreiben mit Rückschein ab.

Wie es weitergeht, könnte ich Dir sagen. Aber wenn Du im Forum nachliest, kommst Du auch selber drauf. Ziel ist es, Daß Du als Verdächtiger 3 Monate lang bei den Behörden überhaupt nicht in Erscheinung trittst. Danach ist die Sache verjährt. Ziel ist es auch, daß die dritte Person natürlich auch keine Strafe abfaßt. Aber bevor Du anfängst, meine Empfehlung: Im Forum lesen, lesen, lesen...

Viel Erfolg wünscht
Koral

By Chris (144.41.241.55) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 11:04:

eine dritte person ist überhaupt nicht möglich und kann u.U. zu Problemen führen.
deine mutter soll den verstoß zugeben, wenn eine andere person genannt wird, überprüfen diie mit sicherheit das phot und kommen schnell dahinter, daß es der sohn war.

By farendil (217.225.245.89) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 13:13:

@chris: stimmt nicht! oft werden a-bögen vershcickt und die plausibilität erst beim eintreffen desselben verglichen.

die variante, daß offensichtlich nicht in frage kommende personen (alter und geschlecht) als täter von der behörde aktzeptiert werden, sit selbst bei der haltereigenschaft gering.

By Meinungsbildner (80.133.177.37) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 15:56:

Leute...das ist doch Schwachsinn !! Die Verjährungsfrist beginnt nach jeder schriftlichen behördlichen Aktivität, sprich BGB oder dergleichen wieder von vorn. Außerdem...wenn die dritte Person den Verstoß zugibt, hat sie ein Problem. Selbst wenn sie dann nachträglich Widerspruch einlegt, wird dieser sicherlich abgelehnt werden und das ganze geht vor den Kadi !

Mein Tip: Fordere ganz unverbindich das Foto (auch als Kopie des Originals) an ! Als Begründung gibst du an, das du sehen möchtest, wer gefahren ist (bzw. deíne Mutter). Außerdem hast du ein Recht darauf, schließlich wird es immer als Beweismittel angegeben. Hab ich auch schon gemacht, ist nie was gekommen danach. Fast ein Drittel aller Fotos sind rechtlich nicht verwertbar, da nicht scharf genug. Meist ist nur das Nummernschild und so erkennbar, bei dem Fahrergesicht hört die Schärfe meist schnell auf. Doch die Jungs vom RP versuchen es halt mal...

Noch ein Tip: Fahr halt mal anständig !!! Gerade als Greenhorn im Straßenverkehr hast du es doch häufig nicht ganz im Griff, sach ich mal so...ich ja auch normal, woher auch...fährste mit 26 drüber nen Kind tot, biste im Arsch, um es mal auf Deutsch zu sagen !!! Und zu recht, wie ich meine...!

Gruß
Meinungsbildner

By Ghostrider (217.228.226.24) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 15:59:

@ Farendil: .....gaaaaanz ruhig...

By FabiW (217.81.152.169) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 16:26:

Danke erstmal für Koral für die detailiert beschriebene Vorgehensweise, ich bin auch schon kräftig am lesen.

Ist es auch möglich, meinen Vater als Fahrer anzugeben, weil ich nicht weiß, ob im Freundeskreis jemand so was auf sich nimmt, weil er ja laut Bussgeldrechner 3 Punkte kassieren würde. Ich meine auch, mich geduckt zu haben, deshalb wird man nicht allzuviel von mir erkennen können.

@ Meinungsbildner

Laut mehreren Aussagen im Forum scheint diese Methode ja zu funktionieren, ich werde es auf jeden Fall versuchen, wenn ich jemanden finde, der das für mich macht.

Ich weiß, ich bin zu schnell gefahren, aber an dieser Stelle ist es sehr unwahrscheinlich, ein Kind anzutreffen, kein Gehweg oder Ähnliches in der Nähe.

By farendil (217.225.240.170) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 17:50:

@meinungsbildner: bitte bilde erst mal deine meinung auf den stand der derzeitigen rechtslage in der bundesrepublik deutschland, bevor du hier versuchst, anderen was zu erzählen.
sonst kann es wie hier passieren, daß du völligen blödsinn losläßt.


@ghostrider: danke für den hinweis... :-)


@fabiw: grundsätzlich funktionierts, nur eine bitte: mache dich gründlich mit dem vorgang und vor allem dem wie und warum vertraut. dann klappts schon!

By Chris (144.41.241.55) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 17:56:

@farendil: sorry, ich habe mich VERSCHRIEBEN. ich wollte schreiben "...ist überhaupt nicht NÖTIG..."

es ist doch unverdächtiger, wenn der halter die sache abwickelt, als eine dritte person ins spiel zu bringen. das macht doch eher stutzig.

gruesse

By GottfriedArnold (80.143.27.192) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 17:58:

Hallo,

Ich habe vor einigen Jahren ein ähnliches Problem gehabt.
Meine Frau fuhr den Wagen, der auf mich zugelassen war und umgekehrt.
Ich wurde geblitzt.
Das Schreiben ging an den Halter.

Also dementierte ich im Namen des Halters, gefahren zu sein. Da der ausgeprägte Bart nicht zu dem weiblichen Vornamen paßte, mußten auch die dümmsten Bullen erkennen, dass etwas nicht stimmte. Die Herausgabe des Namens verweigerte ich mit dem Rechtsanspruch Familienangehörige nicht belasten zu müssen.

Dann kam noch etwas "Heiße Luft", Strafandrohungen mit "Fahrtenbuch-Pflicht" etc.
Dann haben sie den Schwanz eingekniffen und nichts mehr . . .

Aber, dass ist ein paar Jahre her. Ob Mütter heute Ihre Kinder verraten müssen ?

By Ghostrider (217.228.226.24) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 18:08:

@ Gottfried: heute würde das nicht mehr funktionieren, weil die Paßfotos über das Einwohnermeldeamt abgeglichen werden. Und wenn du die schon mit der Nase darauf setzt, daß ein Familienangehöriger gefahren ist, hätten sie dich ruck-zuck gehabt.

So einfach, wie du schreibst, klappt das nicht mehr. History.

By Alberto (62.158.211.236) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 19:34:

@Meinungsbildner!

Sag mal, wo kommt denn dein Wissensstand her?

Vielleicht aus
"BILD-dir-deine-Meinung?"

Also - ich sag es ungern, - aber du machst mir richtig Angst!

By Koral (217.228.2.35) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 19:49:

@FabiW

Also FabiW, Deine Mutter kann mich als Fahrer angeben. Mir fehlt es nicht an der nötigen Energie. Außerdem bin ich in der Rechtschutzversicherung. Natürlich will ich Deine Punkte nicht kassieren. Das muß ich nach der Albertomethode auch nicht, denn ich sehe bestimmt nicht so aus, wie das Blitzfoto es zeigt. Und ich habe sicher auch ein Alibi für die Tatzeit. Ich nehme an, daß im AB noch kein Foto beilag. Das ist günstig, weil sich Deine Mutter dann ruhigen Gewissen irren kann. Andernfalls könnte es als Irreführung der Behörden angesehen werden, wenn sie mich als Fahrer angibt. Ob Du Dich geduckt hast oder nicht, spielt doch keine Rolle. Du bist sowieso raus durch die Verjährung. Die läuft seit dem 18.6.02 und wurde bisher nicht unterbrochen, weil Deine Mutter den AB bekam und nicht Du. Wenn Deine Mutter die Sache an mich weiterleitet, läuft Deine Verjährung weiter und weiter. Ich weiß nur noch nicht, wie wir uns bekannt machen können, ohne daß die Öffentlichkeit unsere Klarnamen erfährt. Mein Angebot erfolgt nicht ganz ohne Eigennutz. Erstens will ich beweisen, daß das klappt. Zweitens finde ich vielleicht dadurch einen, der auch für mich einspringt (das soll keine Bedingung sein!). Bitte achte darauf, keine persönlichen Daten in der Öffentlichkeit preisgeben!

Gruß Koral

By Gempi (213.23.70.78) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 20:39:

Oh Leute, spätestens jetzt würde ich das Ganze aber privat machen, ich weiss ja nicht wie das im rechtsdeutsch heisst, aber das ist ja schon fast Anbahnung zur Vertuschung zur Planung einer Falschaussage.

@farendil: Neue Idee für's Forum. Interessierte stellen ein kurzes Profil mit Einschätzung der eigenen Abgebrühtheit, Passfoto, und Referenzen (verjährte Verstösse) ins Netz, und man kann sich seinen Alberto-Partner online suchen. Anonymer und schwerer zurückzuverfolgen kann's ja nun gar nicht mehr werden. Interesse?

P.S. Dieser Vorschlag war nur zu 60% ernst gemeint.

By Koral (217.228.2.35) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 21:10:

@ Meinungsbildner

Noch ein Tip: Fahr halt mal anständig !!! Gerade als Greenhorn im Straßenverkehr hast du es doch häufig nicht ganz im Griff, sach ich mal so...ich ja auch normal, woher auch...fährste mit 26 drüber nen Kind tot, biste im Arsch, um es mal auf Deutsch zu sagen !!! Und zu recht, wie ich meine...!


Willst Du den Kleinen beleidigen, nur weil er jung ist? Ich bin 62 Jahre alt und für mich ist es ein Unding, mich immer an die Geschwindigkeitsschilder zu halten. Ich habe in meinem Leben trotzdem noch keinen Unfall gebaut. Soll man doch vor Kindergärten, Schulen und Unfallschwerpunkten blitzen und das bitte vorher ankündigen, wenn man angeblich den Schutz der Kinder im Auge hat. Aber das tut man nicht, weil man da nicht genug abkassieren kann. Denn jeder normale Kraftfahrer fährt dort sowieso langsam.

Ich fuhr in einem langen zweispurigen Baustellenabschnitt auf der Autobahn. Die Geschwindigkeit war mit einem 60er Schild begrenzt. Es war um mich herum kein Verkehr, auch kein Baustellenbetrieb, denn es war Sonnabend. 300 m vor mir fuhr ein LKW. An den wollte ich heranfahren. Dabei hatte ich sehr schnell eine Geschwindigkeit von 109 km/h (abzügl. Toleranz 105 km/h) erreicht. Ebenso schnell hatte ich, als ich den LKW erreichte, wieder abgebremst. Ausgerechnet in der Beschleunigungsphase wurde ich geblitzt.

Ich hatte mit meiner Fahrweise niemanden geschadet oder in Gefahr gebracht, nicht einmal mich selbst. Daß ich dafür ein Bußgeld von 118,00 EUR, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot erhalten soll, ist das gerecht?

Gruß Koral

By farendil (217.85.228.118) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 22:39:

@alle: hier muß ich wirklich mal alle zu etwas mehr zurückhaltung mahnen!

so langsam kommen wir bei sowas wirklich an die grenze der legalität - ganz abgesehen von dne betroffenen selber.

wer sich auf sowas einläßt kann RICHTIG stress bekommen. schließlich ist es dann eine vorsätzliche falsche beschuldigung.

ich wünsche nun fast jedem, daß er aus der maschinerie herauskommt, aber wer hier eine "tauschbörse" dieser art einrichten will kann i falle des erwischtwerdens mit mehr als der strafe rechnen, der er entgehen will.

By Meinungsbildner (217.226.192.211) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 22:42:

@Koral: LOL...wenn die ihre Radarfallen immer ankündigen würden, hätte es ja keinen Sinn mehr. Die wollen eben solche unverantwortlichen Fahrer wie dich inflagranti erwischen. Gerade in Baustellen passieren häufig die folgenschwersten Unfälle, weil dort einfach andere Straßenverhältnisse sind: Geringere Breite der Fahrspuren, keine Begrenzung zum Gegenverkehr und so weiter... Die Begrenzung von 60km/h macht Sinn, da sich fast nie einer dran hält ! Das wird schon mit einkalkuliert. Ich bin selber schon mal mit 80 in eine 60iger Baustelle in eine Radarfalle gefahren -- die hat bei dem Tempo noch garnicht ausgelöst.

Zum Thema Fahranfänger: Ist doch allseits bekannt - die meisten Unfälle werden von jungen Leuten zwischen 18 und 25 verursacht...müssen wir noch über die Gründe diskutieren ??

Ich halte mich ja auch nicht immer an die vorgegebene Geschwindigkeit, doch besonders unerfahrene Fahrer können Gefahren noch nicht richtig einschätzen und sollten deshalb eher sinnig fahren - meine Meinung !

Apropo 62 Jahre alt: Ich bin absolut dafür, das ab 60 regelmässig einen Physio-Test durchgeführt werden muß, Sehtest/Hörtest/Reaktionstest und so...wer einen Mindestwert nicht erreicht, kriegt die Pappe gelocht, da Gefahr für die Allgemeinheit. Hab erst letztens wieder so eine Scheintote gesehen, die mit 5 km/h völlig orientierungslos durch die City gerollt ist, scheinbar völlig blind, hinter ihr ca. 25 genervte Autofahrer, die wie wild gehupt haben - hat sie aber nicht drauf reagiert, wahrscheinlich hat sie es nicht gehört ;-))

By FabiW (217.230.29.19) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 22:49:

@Koral

Ich danke dir für dein Angebot, ich finde eda sehr nobel von dir. Ich habe eben mit meiner Schwester telefoniert, die mal beim Ordnungsamt gearbeitet hat.
Sie hat mir empfohlen, das Foto anzufordern und zu hoffen, dass die Qualität so schlecht ist, dass der Fahrer nicht zu identifizieren ist.

Als ich sie auf die Alberto-Methode ansprach, und ihr alles genau erklärte, fand sie das "eine sehr gute Idee", wenn das so funktioniert.

Es klingt allerdings schon etwas unglaubwürdig, wenn ich dich nun als Fahrer angebe, obwohl du in einer völlig anderen Gegend wohnst, ich könnte mir vorstellen, dass die Behörden misstrauischer werden, als wenn mein Vater als Fahrer angegeben wird.

Meine Eltern sind am überlegen, es nun mit Alberto zu versuchen, weil sie ja "rechtschaffene Bürger" sind, ist es meiner Mutter zuwieder, so eine Falschaussage zu machen, aber ich gehe davon aus, dass sie auf anraten meiner Schwester sich zu dieser Möglichkeit hin entscheidet.

Ich werde euch alle auf dem laufenden halten, wie die Methode bei mir klappt. Morgen werde ich noch einen befreundeten Anwalt befragen und wenn der auch der Ansicht ist, dass diese Sache eine gute ist, werde ich es auf jeden Fall so durchziehen, wie ihr es vorgeschlagen habt.

Vielen Dank bis hierhin, bis bald

By FAbiW (217.230.29.19) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 22:55:

Noch eine Frage:

Ist das so richtig, meinen Vater anzugeben, oder ist das eher schlecht?

By Koral (80.133.30.155) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 01:47:

@ Meinungsbildner

Ich muß mich verteidigen: In meinem Fall war die Begrenzung zum Gegenverkehr vorhanden. Um mich herum kein Verkehr, auch nicht auf der Gegenseite. Selten, aber es war so. Das Foto, das ich bekommen habe, würde es Dir zeigen. Ich hatte beide wenn auch schmalere Fahrspuren für mich alleine. Es war nicht unverantwortlich von mir, schneller zu fahren. Es konnte nichts passieren. Zu den Scheintoten zähle ich mich nicht, das muß ich zurückweisen. Daß ich zu den Lebendigen gehöre, zeigt sich doch gerade darin, daß ich die Geschwindigkeit den Gegebenheiten optimal anpasse. Was soll denn Dein Hinweis? Erst beleidigst Du den Jungen und jetzt mich Alten. Das werden sicher auch die anderen so empfinden.

By Koral (80.133.30.155) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 02:53:

@ farendil

hier muß ich wirklich mal alle zu etwas mehr zurückhaltung mahnen!

Entschuldige, ich habe verstanden. Das war etwas zu übermütig von mir. (Aber eigentlich schade).

@ FabiW

Das hoffe ich in meinem Fall auch, daß mein Originalbild nicht aussagekräftig genug ist. Die Kopie, die ich erhalten habe, ist sehr undeutlich. Ein Fahrtenbuch wegen fehlender Identifikation wäre für mich auch ein Erfolg. Siehe "Akteneinsicht wird verweigert - wie geht es weiter?"

Ist das so richtig, meinen Vater anzugeben, oder ist das eher schlecht?

Ich würde sagen, klar ist das richtig! Hauptsache, der Verdacht wird von Dir abgelenkt. Aber das Bild anfordern macht dann keinen Sinn. Dein Vater bekommt den AB und gibt die Tat zu. Dazu braucht er kein Bild. Das stört doch nur. Erst beim Bußgeldbescheid, den Dein Vater abwarten muß, wird Einspruch erhoben und noch später wird die Begründung nachgereicht. Dein Vater hat sich noch einmal seinen Terminkalender angesehen und festgestellt, daß er an dem Tag ja ganz woanders war. Wenn die Behörde dann nach 3 Monaten auf Dich kommt, ist es für sie zu spät und Du hast gewonnen.

Gruß Koral

By farendil (217.235.53.152) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 09:29:

bitte denkt bei den agaben daran daß sie plausibel sein müssen!

ansonsten ruhig noch mal die suchfunktion zum thema bemühen....

By FabiW (80.131.88.212) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 12:19:

@Koral

Ich meinte das, weil mein Vater 40 Jahre älter ist als ich und ob das nicht auffällt, wenn das Alter vom wirklichen Fahrer so stark von dem angegebenen Fahrer abweicht.
Würden das die Behörden nicht durchschauen und andere Maßnahmen zu Identifizierung einleiten?

@ farendil

Eine gute Geschichte hab ich mir schon ausgedacht. Hört sich ganz gut an.

By Meinungsbildner (217.226.199.205) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 16:19:

@Koral: Scheinbar fühlst du dich ja gleich angesprochen. Ich habe dich nicht direkt kritisiert, deine Altersangabe hat mich lediglich auf den Gedanken gebracht. Und diesen habe ich dann kundgetan, dazu ist so ein Forum schließlich da.

Ich habe mich übrigens noch mal erkundigt: Es ist so, wie ich sachte, wenn sich die Behörde in irgend einer Weise schriftlich rührt, setzt das die Verjährungsfrist wieder auf Null quasi. Macht meines Erachtens nach ja auch Sinn...sonst könnte ja jeder den schwarzen Peter solange weiterschieben, bis die drei Monate rum sind. A sacht B wars, B sacht ne war ich nicht, C sacht er wars, dann doch wieder nicht, jetzt soll es D sein...und nach drei Monaten sacht dann A: Ätsch, die Zeit ist rum, jetzt könnt ihr mir nix mehr !!

@FabiW guter Tip von mir: Hör auf deine Schwester und schau dir mal das Foto an...wie ich schon sachte. Alles andere ist absoluter Unfug, meiner Meinung nach.

By farendil (217.225.246.23) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 17:56:

@meinungsbildner: Es ist so, wie ich sachte, wenn sich die Behörde in irgend einer Weise schriftlich rührt
du ahst deine meinung leider noch nicht weit genug upgedatet - deine aussage ist so falsch!

Macht meines Erachtens nach ja auch Sinn
wenn du versuchst gesetze mit logig und sinn zu erklären bist du völlig falshc gewickelt - wie man an deinem konkreten beispiel sieht!


ich bitte dich hiermit nochmals in aller feundlichkeit:
bitte verbreite nur tatsachenbehauptungen die auch der wahrheit entsprechen! mach dich bitte im zweifelsfalle schlau!

@fabiw: du hast es nichicht verstanden....
muß ich es singen???
bitte mach dich noch mal schlau (es gibt eine suchfunktion!!)

By Meinungsbildner (217.84.181.207) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 18:46:

@farendil: Mmhh...hab noch mal nachgedacht. Die Methode kann dann angewendet werden, wenn jemand mit einem Fahrzeug fährt, dessen Halter er aber nicht ist. Der Halter bekommt den Bescheid, gibt eine dritte Person an. Die gibt es erst zu, später widerruft sie die Aussage. Der Clou dabei: Der eigentliche Fahrer bekommt die ganze Zeit keinen Bescheid, "weiß davon quasi nix" ! Bekommt er dann irgendwann nach den 3 Monaten den Becheid, sacht er:" Pech gehabt, ist zu lange her - verjährt".

Hab ich das jetzt richtig verstanden ? Wenn ja, dann könnte es, ich gebs zu, vielleicht doch funktionieren.

By farendil (217.225.246.23) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 19:10:

@meinungsbildner: nicht nur so! Es funktioniert auch wenn der fahrer der halter sit solange er drei monate herumbekommt.

sobald sie den alibi-fahrer "gefressen" haben läuft die sache.

By Koral (217.81.27.84) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 19:35:

@ FabiW

Ich meinte das, weil mein Vater 40 Jahre älter ist als ich und ob das nicht auffällt, wenn das Alter vom wirklichen Fahrer so stark von dem angegebenen Fahrer abweicht.
Würden das die Behörden nicht durchschauen und andere Maßnahmen zu Identifizierung einleiten?


Das weiß ich nicht. Bei Gericht sagt man: Das Geständnis ist die Perle des Beweises. Warum sollte der Beamte Deinen Vater schonen. Er hat einen Täter und der muß bestraft werden. Der Beamte ist nicht verpflichtet, mißtrauisch zu sein. So würde ich die Beamtenseele einschätzen.

Und wenn er doch mißtrauisch ist, müßte er wieder Deine Mutter anschreiben und fragen: sagen Sie mal, ist das wirklich Ihr Mann? Darauf sagt Deine Mutter erst einmal eine ganze Weile gar nichts. Warum sollte sie auch. Sie hat ihre Pflicht erfüllt und den AB ordunggemäß ausgefüllt und sogar mitgeholfen, den Fahrer zu ermitteln, wozu sie gar nicht verpflichtet war. Vielleicht schickt man ihr auch das Foto, damit sie es überprüfen soll. Das macht sie in aller Ruhe, sie hat Zeit. Und die Zeit läuft für Dich.

Natürlich könnte auch die Polizei erscheinen und mal nachsehen und Fragen stellen. Ich würde sagen: Was wollen sie denn überhaupt, ich habe alles der Behörde mitgeteilt. Polizei: Aber das Bild stimmt doch nicht. Antwort: Zeigen Sie mal, ich kann auf dem Bild nichts erkennen. Also Deine Mutter ist überhaupt nicht verpflichtet, Ihren Sohn oder irgendwen aus der Familie ans Messer zu liefern. Sie verweigert ab jetzt jegliche weitere Aussage. Wenn Du dabei im Zimmer bist, ist das natürlich schlecht. Die sehen Dich und sagen sich, das kann er gewesen sein. Wir erkennen ihn wieder. Ende. Darum würde ich gar nicht erst aufmachen und zu einer Ladung auch nicht erscheinen. Nur zur gerichtlichen Ladung ist man verpflichtet zu erscheinen. Und die Zeit läuft und läuft für Dich.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, daß die Paßbilder vom Einwohnermeldeamt mit dem Blitzfoto verglichen werden. Ob man das macht, weiß ich nicht, wo man doch das Geständnis hat. Und wer wird verglichen? Dein Vater? Ist doch uninteressant, wo man sowieso annimmt, daß er nicht der Täter ist. Wer könnte aber dann der Täter sein? Hat er etwa einen Sohn? Also ich weiß nicht, ob man sich die Arbeit macht. Darum würde ich die Albertomethode auf jeden Fall versuchen. Es bleibt Dir doch gar nichts anderes übrig. Entweder Alberto oder zahlen. Vielleicht kann ein anderer noch was dazu sagen.

@ Meinungsbildner: Ich habe gelesen, daß die Albertomethode schon Erfolg hatte. Darum ist es ärgerlich, was Du bisher vom Stapel gelassen hast. Vielleicht solltest Du Dich hier lieber raushalten, wenn Du so schwer begreifst. Tut mir leid, ich will Dich nicht beleidigen, aber ich mußte das sagen.

Gruß Koral

By Landy (80.131.89.236) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 08:57:

@Koral

Ok, danke für die Information. Morgen wird dann also der AB ordnungsgemäß abgeschickt (ganz am Ende der Frist natürlich) mit meinem Vater als Fahrer.

Ich habe meiner Mutter auch eingeimpft, sie soll die Türe nicht öffnen, wenn die Polizei draußen steht. Wie es mit unseren Nachbarn aussieht, naja, da schweige und hoffe ich mal, dass keiner zuhause ist wenn die Polizei uns einen Besuch abstattet.

Ich melde mich, sobald sich in dieser Sache wieder was tut.

Danke für die Hilfe.

By Koral (217.228.3.68) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 23:37:

Ich hoffe, daß auch die Profis Deine Sache mitbegleiten. Wenn sie sich nicht melden, scheinen sie ja einverstanden zu sein. Ich bin auch nur ein Laie wie Du. Noch 'ne Frage: Wieso steht da als Absender Landy? Ich denke, Du bist FabiW.

Koral

By Vollgasheinz (195.93.64.12) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 10:51:

Hi @ll,
also ich finde eure Diskussionen super.Mein Dad ist Richter für Verkehrsrecht und würde mich am liebsten nicht mehr an meinen PC lassen,weil eure Ideen so kreativ sind,und er viel daraus lernen kann,wie die Leute lügen können.Dieses Zitat ist nicht von mir.Wünsche euch weiterhin viel Freude am Fahren...

By Meinungsbildner (80.133.167.41) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 12:02:

@Vollgasheinz: Hehe...recht so !

@Koral: Was soll ich noch sagen, deine letzte Aussage disqualifiziert dich eindeutig, denke ich.
Nachdem du mir die ganze Zeit vorgeworfen hast, ich würde andere Leute beleidigen, obwohl ich nur meine Meinung gesagt habe, beleidigst du mich nun ganz deutlich...ich kann nur hoffen, das dich die Beamten bei einer deiner nächsten "kontrollierten" Geschwindigkeitsüberschreitungen richtig dran kriegen ! Wäre dann einer weniger unterwegs, der andere Verkehrsteilnehmer mutwillig gefährdet.

Habe ich dich jetzt beleidigt ;-)) ???

Meinungsbildner

By Koral (217.81.24.146) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 20:46:

@ Meinungsbildner

Greenhorn und Scheintoter sind echte Beleidungen. Was ich von Dir gesagt habe, entspricht der Wahrheit. Vielen Dank für Deine "netten" Wünsche. Ich dachte, ich hätte Dir erklärt, daß ich nicht die Absicht habe, andere Verkehrsteilnehmer mutwillig zu gefährden. Bei meiner Geschwindigkeitüberschreitung, die ich geschildert hatte, war kein anderer Verkehrsteilnehmer da und es konnte auch keiner unversehens hinzukommen. Ich gebe zu, ich habe einen Fehler gemacht. Ich war zu arglos. Mit etwas Anstrengung, hätte ich vielleicht die Radarfalle erkannt.

@ FabiW

In diesem Sinne werde ich morgen für 14 Tage in den Urlaub fahren und mich, wie jeder andere, durch den Verkehr kämpfen. Übrigens, den Marco Polo Reiseplaner mit Starenkästen habe ich bei radarfalle.de gekauft. So bin ich schon mal in den Ortschaften vor Radarfallen geschützt. Wenn ich zurückkomme, nehme ich hier den Faden wieder auf.

Gruß Koral

By Greatblackbird (145.254.144.52) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 15:42:

@Vollgasheinz

Mein Dad ist Richter für Verkehrsrecht

Na super! Hätte er nicht mal Lust, hier im Forum zu posten? Dann hätten wir fast von jeder Seite jemanden hier.

By FAbiW (80.131.91.95) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 23:06:

@Koral

Schönen Urlaub wünsche ich. Bis bald

By FabiW (217.81.150.189) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 18:49:

Hi zusammen

Letzte Woche bekam mein Vater auch einen Anhörungsbogen. Er hat ihn gestern, eine Woche, nachdem er eingetroffen ist, zurückgeschickt. Natürlich hat er die Tat zugegeben und alle Personalien angegeben. Bis dahin bin ich ja noch auf dem richtigen Weg, oder wie seht ihr das?

Jetzt warten wir erstmal, bis mein Vater den Bußgeldbescheid bekommt, dann melde ich mich wieder.

Noch eine Frage aber: Kommt jetzt garantiert der BuGeBe oder kann auch irgendetwas anderes passieren, falls die Polizei spitzbekommt, was wir für ein Ding drehen wollen und erkennen, dass das auf dem Bild nicht mein Vater ist???

By Koral (80.133.28.106) on Montag, den 5. August, 2002 - 14:50:

Eine Garantie gibt es nicht. Du muß abwarten! Wie Du selbst sagtest, hast Du Dich beim Blitzen geduckt. Vielleicht ist wirklich nicht viel zu erkennen. Wenn der BuGeBe kommt, hast Du schon halb gewonnen. In dem Fall aber genau den Zeitplan kontrollieren. Zwei (oder drei) Werktage vor Ablauf der Einspruchsfrist ohne Begründung Einspuch einlegen (Einschreibebrief mit Rückschein). Danach Zeit schinden, Einschalten eines Anwaltes vorgeben usw. Ich drück Dir die Daumen. Ich habe in meinem Fall nicht so viel Chancen, weil ich keinen Alibitäter gefunden hatte. Siehe Thread: Akteneinsicht wird verweigert - wie geht es weiter?

Gruß Koral


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