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Fahrtenbuch etc.

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrtenbuch etc.
By tete (216.148.246.70) on Samstag, den 13. Juli, 2002 - 20:17:

Hallo alle zusammen!
Folgendes ist einem Bekannten von mir passiert:
Er hat sich einen Leihwagen genommen und diesen verliehen.
Derjenige der damit gefahren ist, wurde geblitzt (weiss nicht wie schnell, schätze ca. 40 zu schnell).
Mein Bekannter erhielt den AB und sagte er wisse nicht, wer den Wagen zu dem Zeitpunkt gefahren ist. Das Verfahren gegen ihn wurde dann eingestellt, nachdem ein "Ermittler" bei ihm war und festgestellt hat, das er nicht der Fahrer gewesen sein kann.
Die Tat ist mittlerweile verjährt (war ende März). Nun hat mein Bekannter ein Schreiben der zuständigen Behörde bekommen, in der steht, das man es in erwägung zieht, ihm ein Fahrtenbuch aufzuerlegen.
Er hat noch die Möglichkeit, dazu stellung zu nehmen.
Jetzt möchte er wissen:
a was soll er schreiben?
b Gilt das Fahrtenbuch für alle Fahrten die er macht? (er ist LKW-Fahrer, fährt also sehr viel)
c wer kontrolliert das Fahrtenbuch?
d was ist, wenn er keins führt, weil er kein auto fährt für ca drei monate?

Danke für eure hilfe
GRuß
tete

By traffic (213.6.122.194) on Samstag, den 13. Juli, 2002 - 23:15:

a) Prinzipiell ist es möglich, da sich seine Bemerkung "er wisse nicht, wer gefahren ist" durch Führen eines Fahrtenbuches beheben läßt. Stattdessen hätte er sagen sollen, er würde die Aussage verweigern (da er sich möglichweise selbst belasten könnte). Allerdings muß bei einer Fahrtenbuchauflage der Anhörungsbogen bereits spätestens 2 Wochen nach der Tat beim Beschuldigten angekommen sein, denn nach Ablauf dieser Zeit braucht man sich an den Fahrer nicht mehr zu erinnern.
b) ja
c) keine Ahnung
d) dann führt er doch ein leeres Fahrtenbuch. Aber er wird doch als LKW-Fahrer bestimmt nicht freiwillig auf alle Fahrten verzichten? Das käme ja einem Berufsverzicht gleich;-)

By Greatblackbird (145.254.146.208) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 04:09:

@traffic

Warum sollte er eine Fahrtenbuchauflage zu befürchten haben? Er hatte den Wagen nur geliehen und dann weiterverliehen, das Fahrzeug ist also nicht auf ihn angemeldet!

By traffic (213.7.132.149) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 13:18:

@gb: Das heißt, der Fahrzeugmieter hat gar nichts zu befürchten und sollte auch gar nioht auf das Schreiben antworten?

By Greatblackbird (145.254.148.23) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 16:22:

@traffic

Nö, ein Fahrtenbuch ist fahrzeugbezogen, und kann dem Halter eines Fahrzeugs auferlegt werden, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Halter ist in dem Fall die Mietwagenfirma, und die ist dem Mitwirkungsersuchen der Behörde nachgekommen, indem sie den Mieter des Fahrzeugs als vermeintlichen Fahrer benannt hat. M.E. bezieht sich das immer auf das in das Verfahren verwickelte Fahrzeug. Alles andere, was eine Fahrtenbuchandrohung betrifft, sind Einschüchterungsversuche und haben für den tatsächlichen Fahrer keinen Bestand.

@tete

Er sollte die Behörde freundlich auf den Irrtum hinweisen, daß er nicht der Fahrzeughalter ist und eine Fahrtenbuchauflage für ihn somit nicht in Betracht käme.


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