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Unterschied Anhörungsbogen - Zeugenbefragung

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Unterschied Anhörungsbogen - Zeugenbefragung
By Flo (217.235.119.124) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 22:38:

Hallo,

bin vor kurzem geblitzt worden. Jetzt hat mein Kumpel einen Wisch bekommen "Zeugenbefragung wegen einer Verkehrordnungswidrigkeit". Ist das gleichzusetzen mit einem Anhörungsbogen?????

Danke im voraus,
Flo

By Flo (217.235.119.124) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 23:16:

Frage hat sich schon erledigt, liegt daran, dass das Auto auf eine GmbH zugelassen ist.

Andere Frage zu Alberto:

1. Nachdem der Kumpel im Bußgeldbescheid die Tat nicht zugibt, kommen die Cops doch zum Fahrzeughalter zurück. In diesem Falle eine GmbH. Kommen die dann nach Ablauf der drei Monate trotzdem vorbei und kann mein Chef dann sagen: "Ich habe mich getäuscht, der XY (ich) ist gefahren?" Und was passiert dann, kann ich dann sagen: "Ätsch, drei Monate vorbei...haha"

2. Kommt es immer zu einer Verhandlung?

3. Es wird hier häufig von Fotovergleich gepsrochen, welcher Photovergleich, gibt es eine Datenbank????

Danke im voraus,
Flo

By Greatblackbird (172.179.5.103) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 10:52:

1. Ein Bußgeldbescheid kann nur gegen natürliche Personen erlassen werden, also nicht gegen eine Firma.

2. Muß es nicht. Kann man erst im Verlauf des Verfahrens abschätzen.

3. Ja, das Einwohnermelderegister.

Am besten gebt ihr einen Fahrer an, der eingeweiht ist, Dir etwas ähnlich sieht und möglichst ein Alibi für die Tatzeit hat. Auf gar keinen Fall das Foto anfordern!


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