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56km/h zu schnell auf der autobahn

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 56km/h zu schnell auf der autobahn
By Lino (217.84.115.123) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 22:56:

Hi Leute ich habe eine kleine frage und zwar wurde ich am 18.06.2002 auf der autobahn geblitzt
habe am 05.07.2002 den anhörbogen mit dem Datum von 04.07.2002 bekommen.Ich bin gefahren und das Auto ist auf mich zugelassen möchte jetzt die alb.... methode anwenden. habe aber nicht alle infos dazu gefunden werde ich aber bestimmt noch, nur wann genau ist für mich der verstoß verjähr danke im vorraus und was habe ich mit 14 punkten zu befürchten

By Markus (62.104.220.74) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 23:02:

lies mal den Thread von dieda durch: autobahn_zu schnell_leider.....steht weit unten
Du brauchst zwar ne Stunde dafür, ist aber lohnenswert, einige Postings kannst du getrost überspringen beim zweiten mal durchlesen

By Lino (217.84.115.123) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 23:19:

Ist das richtig das wenn ich jetzt einen freund angebe und blablabla die tat am 18.09.2002 für mich verjährt ist

By markus (62.104.220.74) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 23:24:

am 04.10 ist es gegen dich verjährt

By lino (217.84.115.123) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 23:36:

aber was tun wenn mein feund denn bußgeldbescheid vor 04.10 bekommt

By Markus (62.159.91.254) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 09:38:

Er bekommt ihn ganz sicher vor dem 4.10.
Er muß dann aber innerhalb der Frist (10 Tage oder 2 Wochen) Einspruch einlegen, damit er nicht die Strafe kassiert.

By lino (217.84.112.112) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 00:22:

ich möchte mich jetzt wirklich nicht blöde anstellen aber könnte mir mal bitte jemand einen link angeben wo ich die komplete anleitung oder an ninoandreas@gmx.net mailen danke

By lino (217.84.112.112) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 00:39:

bringt es was wenn ich den verstoß nicht zugebe und erst mal das foto beantrage um zeit zu schinden

By farendil (217.235.55.58) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 09:42:

@lino: welche anleitung?

By Markus (62.159.91.254) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 10:46:

er meint die A-Methode:
nochmal der HInweis: autobahn_zu schnell_leider

By lino (80.131.182.141) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 23:57:

hab ich gelesen nur am 4.10 ist es bei mir verjährt was tun wenn mei kumpel am 15.08 den bußdeldbescheid bekommt dann legt er am 25.08 wiederspruch ein dann kommmen die doch automatisch wieder zu mir oder lieg ich da falsch

By Chris (144.41.241.55) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 13:41:

lesen kannst du offensichtlich nciht, denn die antwort auf deine frage findest du ca. 100 mal im forum, davon ca. 80 mal von farendil.

dein freund gibt erst DANN an, NICHT gefahren zu sein, wenn deine frist rum ist. vorher zögert er die rechtskraft des BG-bescheides raus.

By farendil (217.235.44.246) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 13:53:

danke chris!

By lino (80.131.188.176) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 16:15:

ok wenn ich es richtig verstanden habe sagt mein kollege wenn er den bescheid bekommen hat ich lege den bescheid einspruch ein ich mus mich erst mit meinem anwalt unterhalten und der ist zur zeit im ulaub und kommt erst am .... wieder heim


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