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In D mit lux. Kennzeichen geblitzt... Rechtshilfeabkommen?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: In D mit lux. Kennzeichen geblitzt... Rechtshilfeabkommen?
By Turbo (195.93.72.8) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 17:11:

Hallo!

Habe mir vor kurzem in einem Luxemburger Autohaus ein neues Auto gekauft das noch nicht auf mich umgemeldet ist.
Nun hat es mich am Wochenende in der Nähe von Berlin mit ca. +50 auf der BAB erwischt.
Leider hab´ ich mit der "Suche"-Funktion nichts passendes gefunden ob denn überhaupt ein Rechtshilfeabkommen zwischen D. und Lux. besteht.
Wird die Sache denn nach Lux. verfolgt?
Es handelt sich ja immerhin um 4 Wochen Fahrverbot was ich mir beim besten Willen nicht erlauben kann!
Soll ich vorsorglich das Autohaus informieren und hoffen das sich nicht eine Sekretärin von denen verplappert oder brauche ich mir keine Sorgen zu machen?

By farendil (217.235.52.182) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 00:50:

bist du in D gemeldet??

By Turbo (212.18.198.35) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 03:08:

Ja, ich wohne in D.
Hab nur den Wagen in Lux. gekauft und eben noch das Kennzeichen von denen drauf.

By farendil (217.235.55.116) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 10:27:

@turbo:die deutschen versuchen sicherlich, den fahrer zu fienden und werden den vorherigen halter anschreiben. so landet die sache beim autohaus und die geben deine daten weiter.

also mußt du mit dem AH reden - denen KANN gar nichts passieren, die müssen nur keine angaben machen bzw. die schreiben aus D gleich in den müll werfen.

By Turbo (195.93.64.12) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 12:21:

Das Autohaus ist ja nach wie vor Halter des Fahrzeugs.
Ich habe denen die Versicherung erstattet und fahre den Wagen noch ne Weile mit Luxemburger Kennzeichen.
Ich selbst wohne wie gesagt in D und habe mit Lux. eigentlich nix am Hut!
Also sind die nicht verpflichtet irgendwelche Angaben zu machen und dann verläuft die Sache im Sand?
Hoffentlich lassen die sich nicht einschüchtern...
Wenn nämlich meine Daten weitergegeben werden sehe ich sicherlich alt aus, da ich ausnahmwsweise mal nicht die Sonnenblende unten hatte und auch nicht meine Sonnenbrille aufhatte.

By farendil (217.235.55.116) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 12:28:

@turbo: die können weder zu irgendwelchen angaben gezwungen werden, noch sind dort irgendwelche owis vollstreckbar.

By Turbo (212.18.198.35) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 00:20:

Vielen Dank!
Das erleichtert mich!
Dann kann ich nur noch hoffen das sie auch wirklich dicht halten und nicht meine Angaben weitergeben.

By BlackGoat (195.37.16.230) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 08:38:

Es wäre wahrscheinlich hilfreich das Autohaus zu kontaktieren und denen zu sagen dass da was passiert ist und sie doch alle diese Sache betreffenden Schreiben an Dich weiterleiten mögen damit Du Dich drum kümmern kannst.
So wird das Gewissen der Leute da entlastet und Du kannst den Kram beruhigt wegwerfen :-) Andernfalls kann es immer zu Situationen kommen dass ne aufgeregte und eingeschüchterte Sekretärin bei der Bussgeldstelle anruft und denen brühwarm alles erzählt.

By Turbo (212.18.198.35) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 00:59:

So ungefähr denke ich mir das nämlich auch!
Das Autohaus ist nicht gerade klein, und ich kann ja schlecht zu jedem MA hinlaufen.
Nachher weiß dann eine Sekretärin nicht bescheid und kramt meine Adresse aus den Verkaufsunterlagen heraus...
Die Variante das sie alles an mich weiterleiten ist vielleicht auch nicht schlecht, aber wenn da mehrere Schreiben eingehen und immer wieder gefragt wird wer gefahren ist, oder die dortige Polizei bei denen aufkräutzt sieht´s auch schlecht aus...


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