Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Bruno (213.7.7.40) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 20:10: |
Bin am 12.02.02 mit dem Auto von meinem Onkel geblitzt worden. Mein Onkel hat im Mai gegen die Strafverfügung Widerspruch eingelegt und meinen Namen als Fahrer angegeben.
Ich habe dann eine neue Strafverfügung, ausgestellt am 21.05.02, am 31.05.02 erhalten. Ich dachte es gilt die gleiche Verjährung wie in Deutschland, nämlich 3 Monate und hab dagegen Widerspruch eingelegt. Jetzt bekam ich wieder ein Schreiben das angeblich eine Verjährung von 6 Monaten gilt. Stimmt das??? Wer kann mir helfen
By farendil (217.235.49.117) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 09:12: |
andere länder, andere sitten...
wenn dein onkel die aussage verweigert hätte, so wäret ihr drum herum gekommen.
nun kannst du nur hoffen, daß du nicht zu identifizieren bist, weil foto zu schlecht/von hinten...
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