Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Verständnisfrage: 2-Monatsfrist Probezeit

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Verständnisfrage: 2-Monatsfrist Probezeit
By Der Markus (212.202.220.250) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 11:23:

Grüß Gott!

Zum Sachverhalt:
Ich wurde am 30.4.2002 mit 21 innerorts geblitzt.
AB ist schon da (27.6.02).Habe bereits Nachschulung hintermir (teurer Spaß). Ich bin nicht Halter des Wagens.

Nun meine Fragen:

-Da ich bereits meine Nachschulung hintermir habe passiert doch nix bei einem Punkt, oder?(abgesehen 2 Monate nach erhalt des schreibens)
- 2 Monate und 2 Wochen und dann kann man mir nix mehr anhaben?... das könnte doch klappen, oder?
- Soll ich zugeben oder ersmal meinen "Vater" eintragen?

Vielen Dank im Vorraus,
Mit freundlichen Grüßen

Markus

By Der Markus (212.202.220.250) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 11:55:

Vielleicht noch ein Paar Informationen:

Also Fahrzeughalter ist mein Vater,
der Anhörungsbogen ging an meinen Vater,
Ich wohne hier und man kennt mich...

Also wenn ihr meint dass sich daß mit der "verjährung" nicht lohnt dann schreibt das....

By farendil (217.235.59.68) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 11:51:

also zunächst mal passier in der probezeit nix ausser der empfehlung innerhalb von 3 monaten an einer verkehrspsycholog beratung teilzunehmen.

begehst du dannach in der probezeit nich einen verstoß, so ist dein lappen definitiv richtig weg!


zugeben würde ich es prinzipiell erst mal garnicht.
entweder deinen vater eintragen und hoffen, daß die das mit dem altersunterschied nicht schnallen oder aber daß mit der "verjährung" probieren..

By Der Markus (212.202.221.133) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 16:08:

Schönen Dank aber ich versteh das hier nicht:

"begehst du dannach in der probezeit nich einen verstoß, so ist dein lappen definitiv richtig weg!"
denn auf der seite: http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/probe.php
steht:
Weitere Verstöße innerhalb der Probezeit:
Wer nach Teilnahme an der Nachschulung innerhalb der Probezeit wieder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, wird von der Verkehrsbehörde gebeten, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Beratung ist freiwillig, wird aber wärmstens empfohlen, da sie zweierlei Vorteile mit sich bringt: Erstens wird ein Punkterabatt von 2 Punkten gewährt und zweitens bleiben Verstöße, die der Kandidat innerhalb der 2-Monats-Frist begangen hat, unberücksichtigt und führen nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis.
D.h, wenn ich es richtig verstehe könnte mir nur 2 monate nach erhalt dieses schreibens etwas passieren... oder seh ich das falsch?

By devil (217.227.111.4) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 19:11:

weiterlesen, Junge!!!

* Entzug der Fahrerlaubnis:
Nimmt der auffällig gewordene Führerscheinneuling nicht an der Nachschulung teil, oder begeht er innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information zur verkehrspsychologischen Beratung einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, so wird im die Fahrerlaubnis entzogen. Er muß dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung der beantragten Klasse wiederholen.

By der Markus (212.202.221.12) on Sonntag, den 30. Juni, 2002 - 19:23:

Also nochmal: Mein Führerschein ist nur dann weg, wenn ich 2 monate nach dem erhalt des schreibens, daß ich zum Psychoklempner muss, wieder geblitz werde?????

Das wäre ja nicht schlimm, denn 2 Monate... das werd ich schon schaffen, da nicht wieder geblitzt zu werden und nen Punkt zu riskieren..

By devil (217.83.191.241) on Sonntag, den 30. Juni, 2002 - 19:40:

Nee, das kommt aber echt etwas verwirrend raus...

ich habe das so verstanden, dass nach Ablauf der 2 monatigen Frist, in der Du die Beratung mitmachen KANNST, ein weiterer A-Verstoß zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. Und das gilt dann bis zum Ende Deiner Probezeit.

War wohl nicht geschickt, diesen Text hineinzukopieren ;-)

By farendil (217.225.252.83) on Sonntag, den 30. Juni, 2002 - 21:05:

@devil: richtig erkannt!
mensch, mensch, so scher kann das doch ncith sein...

By der Markus (212.202.220.147) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 12:45:

@farendil: das steht aber nicht da! da steht doch ganz deutlich: "begeht er INNERHALB von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information".....
dann muss der text auf der seite umformuliert werden.... den für mich ist es nach der aussage klar, daß ich INNERHALB der 2 monatsfrist(siehe topic)kein mißt bauen darf.
ich werde mich mal auf anderen seiten nochmals schlau machen. wenn ich was finde sage ich bescheid

By der Markus (212.202.220.147) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 12:53:

ok an alle: der text muss wirklich umverfasst werden!
Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einer zweiten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (nicht vorgeschrieben), mit der man außerdem noch 2 Flensburger Punkte abbaut. Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit ist dann der Führerschein weg. quelle www.fahrtipps.de

By der Markus (212.202.220.147) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 12:57:

ich hzätte da aber nochmal ne kleine frage:

An dem Anhörungsbogen ist das blitzerfoto "angetackert". Wenn ich diesen wieder wegschicke kann ich das foto abreißen oder muss ich es mitschicken (ich hoffe nämlich das die dann einfach das eintragen was ausgefüllt wurde und nicht sonderlich kompliziert irgendwelche kopien vom foto rauskramen wegen Vergleich)

By Ghostrider (217.228.230.7) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 13:27:

@ der Markus: natürlich kannst du das Foto abreißen!


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page