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Vorladung zur Polizeidirektion - Was tun???

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Vorladung zur Polizeidirektion - Was tun???
By Mwart (193.98.144.2) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 09:02:

Ich bin am 12.05.02 auf der Autobahn A6 in Richtung Heilbronn von einer Verkehrsregelanlage aus geblitzt worden.
Auf dem A-Bogen habe ich darum gebeten, mir Infos zur Messtechnik + Erlaubnis der Messung zukommen zu lassen.
Jetzt habe ich 12 Tage zeit (Brief von Polizei) mich auf dem hiesigen Polizeirevier mit Führerschein und KFZ Zulassung zu melden.
Ich denke da soll bestimmt eine Identifizierung vorgenommen werden (A-Bogen kam ohne Foto).

Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Was sollte ich unbedingt beachten?

Vielen Dank für eure Hilfe.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 09:28:

Ja klar, die nehmen da eine Identifizierung vor.
Die werden deshalb dir das Bild nur auf dem Revier zeigen. Nur eine Anwalt kann es per Akteneinsicht ohne persönliches Erscheinen bekommen.
Musst ja nicht aufs Revier hingehen.

By Mwart (193.98.144.2) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 09:37:

Vielen Dank für die schnelle Info.

Was passiert aber, wenn ich einfach nicht hingehe?
Kommt es dann automatisch zu einer Gerichtsverhandlung?
Macht es vielleicht Sinn, sich einen Bart wachsen zu lassen :)?
Wieso bekomme ich eigentlich das Foto nicht einfach zugeschickt. Dann könnte ich wenigstens gleich sehen, was drauf ist.

By Chris (144.41.3.26) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 09:51:

witzbold,
dann können DIE dich aber nicht belabern. zum, spaß wird man nicht "EINGELADEN", offensichtlich ist die Identifizierugn nicht so einfach und man hofft, dich direkt bekehren zu können.

im übrigen: ziemlich dumme aktion mit dem a-bogen, das kind liegt schon halb im brunnen. hast du etwa auch den verstoß zugegeben?
die polizei ist auch nicht dumm und wer infos zur meßtechnik anfordert, ist sicher nicht "unschuldig". wärst du nicht der fahrer, sondern nur der halter, hättest du alles richtig gemacht.

also: nix machen, nicht hingegen, nicht melden.

um welche übertretung geht es denn?

geht man davon aus, daß das foto nicht so gut ist, kannst du jetzt immer noch einen freund angeben, es sei denn, du hast dumme angaben auf dem a-bogen gemacht.

By Mwart (193.98.144.2) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 13:25:

Hallo Chris,
ich habe den V-Verstoß nicht zugegeben und keine weiteren Angaben zur Sache auf dem A-Bogen gemacht.
Ich habe nur um Auskunft gebeten, um welches Messgerät es sich handelt und ob ein Mess- und Eichungsprotokoll vorliegt, bzw. ob die Messung genehmigt war.
Ansonsten nur Angaben zu meiner Person (bin Fahrzeughalter) und der Satz, dass ich das Fahrzeug mehrheitlich nicht selber nutze.

PS.: Auf dem Anschreiben der Polizei ist eine Frist gesetzt (12 Tage) in der ich begründen soll, falls ich innerhalb dieser Zeit nicht kommen kann.
Ergeben sich daraus für mich eventuelle Konsequenzen (Geldbuße od. ähnliches)?

Die Übertretung beträgt 43 km/h (Variable Geschwindigkeits-Regelanlage).

By traffic (172.178.4.222) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 13:29:

Nein, dieser Einladung brauchst du nicht Folge leisten; deshalb gibt es auch keine Strafe. Warte ab, was nach Fristablauf passsiert. Du und deine Mitbewohner müssen ungebetenen Gästen auch nicht die Tür deines Hauses öffnen; du solltest sie darüber informieren.

By Mwart (217.185.62.209) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 17:35:

Hallo alle miteinander.
Ich hatte heute einen Zettel von der Polizei im Briefkasten (kein formeller Brief) mit der Bitte mich heute auf dem Revier zu melden.
Seit ihr wirklich sicher, dass man da nicht hingehen muss?? Wo kann man so etwas nachlesen?

Vielen Dank

By Mwart (213.6.199.54) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 18:24:

PS.: Ich bin der Fahrzeughalter, ergeben sich vielleicht dadurch andere "Pflichten" zur Polizei zu gehen?

By farendil (217.85.227.10) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 19:19:

@mwart: also entweder du glaubst es, oder du läßt es bleiben!

Wo kann man so etwas nachlesen
wo kansnt du nachlesen, daß dein bäcker keine autos verkauft? - siehst du!
du kannst nur nachlesen, wann du der aufforderung, vorbeizukommen, folge leisten mußt. und das ist eben nur bei einer vorladung duch den staatsanwalt der fall.

By Mwart (217.185.62.217) on Montag, den 5. August, 2002 - 16:22:

Hallo alle miteinander.
Die Polizei war nun schon mehrer male bei mir (immer in meiner Abwesenheit). Nun habe ich schon wieder eine "Einladung" zum Revier im Briefkasten (die dritte). Wie lange kann man eine solche Indendifizierung noch herauszögern und was geschieht als nächstes?

Vielen Dank für eure Hilfe.

By Hubert (134.91.157.45) on Montag, den 5. August, 2002 - 16:46:

Einfach so lange wie möglich rauszögern. Theoretisch verjährt die Tat, wenn nicht innerhalb von drei Monaten ab Tat ein Täter identifiziert werden kann. Durch den Anhörungsbogen fängt diese Zeitspanne (für denjenigen, der mit dem Anhörungsbogen addressiert wurde) erneut zu ticken. Da aber auch ein anderer in Frage kommen könnte, werden sie wohl ziemlich intensiv noch die nächsten zwei Wochen bei Dir versuchen. Wenn die abgelaufen sind, dann können sie zumindest keinen weiteren zur Kasse bitten. Ob Sie danach noch weitermachen, hängt von dem jeweiligen Sachbearbeiter ab. Frag doch einfach, ob Du es mit Deinen Bonusmeilen verrechnen kannst. Wenns bei den Politikern geht, warum dann nicht auch bei Dir ?? ;-)

By Mwart (213.6.131.182) on Montag, den 5. August, 2002 - 19:56:

Hilft mir das Rauszögern denn wirklich was?
Ich bin der Fahrer und Halter des Wagens, wenn die mich partout nicht erreichen können, dann folgt doch mit sicherheit die Gerichtsvorladung!?
Das wirklich doofe ist, die Polizei ist gerade mal eine Straße weiter. Es ist also wirklich kein Aufwand, mich täglich zu besuchen.

Wie wird in solchen Fällen (seitens der Polizei) verfahren. Sie haben ja keinen anderen "Schuldigen" und ich kann auch leider keinen präsentieren.

Grüße

By Hubert (80.130.120.107) on Montag, den 5. August, 2002 - 20:44:

Wo ist jetzt Dein Problem? Zu einer Gerichtsvorladung kann es ja erst kommen, wenn Du einen Bussgeldbescheid nicht anerkennst und Einspruch einlegst. Was letzendlich passiert kann man natürlich im Vorfeld nicht sagen, aber folgende Fälle können eintreten:

1. Die Polizei kommt noch einmal, und identifiziert Dich. Du streitest es zwar weiter ab (Achtung auf Fangfragen), aber sie sind sich sicher, dass Du das bist. => Dir wird vom Sacharbeiter der ausstellenden Stelle (je nachdem wer geblitzt hat: Kreis, Regierungsbezirk, ...) auf die positive Identifikation ein Bussgeldbescheid zugestellt. Erkennst Du dies an und zahlst, kommt es absolut zu keiner Gerichtsverhandlung. Auch kostet das BuGe genau soviel, als wenn Du auf dem ersten AB "ja ich will" angekreuzt hast.

Wenn Du jetzt auf das BuGe innerhalb der 2-Wochen-Frist Einspruch einlegst, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung! (erst dann, wenn Du bezahlst nicht!!!)

2. Die Polizei trifft Dich auch weiter nicht an, aber ein lieber Nachbar sagt, dass Du es waerst. Die Polizei ist sich zwar nicht sicher, aber der Nachbar kam halbwegs glaubwuerdig rueber. Der zuständige Sachbearbeiter versucht es einfach mal. Was sollte ihm schliesslich passieren.

3. Die Polizei trifft Dich weiterhin nicht an. Sie können Dich auch über das Foto beim Einwohnermeldeamt oder über einen Nachbarn nicht bestätigen, dass Du es bist. Dieser Vermerk geht wieder an den Sachbearbeiter. Wenn der in direkter Vergangenheit nicht zu viele Fehlversuche hatte, probiert er es einfach. Vielleicht lässt er es aber auch durchgehen und stellt das Verfahren ein.

Habe letztens eine Statistik über geblitzte Verkehrssünder und die Erfolgsquote bei der Verfolgung gelesen. Würde mal sagen, dass Du auf jeden Fall bessere Chancen hast durchzukommen, als beim Lotto.
Also was kannst Du schon verlieren ? Mehr wie den BuGeBescheid kannst Du vorerst nicht aufgebrummt bekommen, es sei denn Du ziehst das mit der Gerichtverhandlung durch. Dann können noch erhebliche Mehrkosten (evtl. Sachverständigen, ...) auf Dich zukommen. Also warte das BuGe ab !!!

Viel Glück

By Mwart (213.6.132.108) on Montag, den 5. August, 2002 - 21:01:

Vielen Dank, dass war ja in letzter Sekunde. Ich wollte gerade zur Polizei gehen (Vorladung auf 21.00 Uhr) und schauen, was die konkret gegen mich in der Hand haben.
Vielleich ist auf dem Foto garnix zu erkennen :-)
Ist denn dann auf dem BuGe ein Foto drauf?

Vielen Dank.

PS.: Was passiert eigentlich, wenn die mich doch irgendwann antreffen sollten? Halten die mir dann ein Foto unter die "Nase" und nötigen mich zu einer Aussage?

By Hubert (80.130.120.107) on Montag, den 5. August, 2002 - 21:16:

Wenn ein BuGeBescheid kommt, dann ist mit Sicherheit kein Foto drauf. Sie gehen ja dann bereits davon aus, dass Du es bist. Das Foto bekommst Du dann erst zu Gesicht, wenn Du oder ein Anwalt Akteneinsicht beantragen. Ein gutes Zeichen ist allerdings, dass sie so oft schon versucht haben, Dich zu identifizieren!!! Dann ist das Foto entweder grottenschlecht, oder dein Passfoto vom Einwohnermeldeamt ist schon etwas älter. Also durchhalten!!! Einer Vorladung muss Du nur Folge leisten, wenn Sie vom Gericht (Richter oder Staatsanwalt) angeordnet wird. Die kommt dann auch per Einschreiben. Also nie selbst an die Tür gehen. Wahrscheinlich werden Sie dir irgendwann sogar auflaueren. Trotzdem wenn sie Dir ein Foto unter die Nase halten, das bist Du nicht ! Was sie auch gerne machen, ist damit am Telefon zu drohen, die Nachbarn zu befragen. Das zeigt allerdings auch bloss, wie verzweifelt sie sind.

By Mwart (213.6.248.90) on Montag, den 5. August, 2002 - 21:31:

Vielen Dank für die aufmunternden Worte. Es macht einen halt schon erheblich nervös, wenn man bei jedem Klingeln mit grün rechnen muss.
Darf meine Partnerin eigentlich die Aussage verweigern, wenn sie den "Herren" in die Hände fällt?

Die besten Grüße + vielen Dank.

By Hubert (80.130.120.107) on Montag, den 5. August, 2002 - 21:49:

Das kommt darauf an, in was für einem Verhältnis ihr lebt. Wenn sie mit Dir verheiratet ist, auf jeden Fall. Wenn Sie Deine Verlobte ist, theoretisch auch. Wenn aber dann z.B. ein Richter oder Staatsanwalt fragt, wann ihr denn heiraten wollt, und man sagt, dass noch kein Termin feststehe, dann schon (gibt es Gerichtsurteile zu, kein Flachs). Sie kann aber auch nicht gezwungen werden, jemanden zu erkennen !!! Einfach: Tut mir leid, aber denjenigen auf dem Foto kann ich nicht erkennen. Aber auch hier werden Sie versuchen, sie mit Fangfragen zu überlisten bzw. sie einzuschüchtern !!

Früher oder später werden Sie auch in zivil kommen !!! Ganz besonders gerne, auf dem Weg zu oder vom Dienst (Schichtwechsel). Also die Tür nicht selber aufmachen !

Würde Dich bitten, hier den weiteren Verlauf zu posten. Zu welchen Tageszeiten sind sie denn bis jetzt immer gekommen?

By Mwart (213.7.121.243) on Montag, den 5. August, 2002 - 22:08:

Schwer zu sagen (hab sie nie selber angetroffen), einmal waren sie bei meiner Nachbarin (Rentnerin) und wollten wissen wo ich arbeite. Ansonsten am frühen bzw. späten Nachmittag (bis jetzt).
Wie lange können sie dieses Spiel treiben?
Wer muss eigentlich eine solche "Observation" bezahlen (falls es doch irgendwann einen "Täter" geben sollte)

Viele Grüße

By Benzini (212.95.99.115) on Montag, den 5. August, 2002 - 22:16:

@Mwart

Rutscht dir bei jedem Klingeln das Herz in die Hose? Warum so nervös? Am besten nimmst du deinen ganzen Jahresurlaub und tauchst für eine Weile unter. Die BRD hat mit einigen afrikanischen Staaten kein Auslieferungsabkommen. Flegel dich an den Strand und entspann dich.

Oder sei geständig, bezahl deine Strafe, sorry, Buße, und fahr in Zukunft etwas langsamer. Dann kannst du bei jedem Klingeln beruhigt öffnen.
Oder hast du auch noch Probleme mit der GEZ??

Übrigens, einer Vorladung der Polizei muss man keine Folge leisten und die Staatsanwaltschaft ist hier gar nicht zuständig.

By Hubert (80.130.120.107) on Montag, den 5. August, 2002 - 22:47:

Die Observation muss Du bezahlen, aber nur in Deiner Funktion als Steuerzahler. Es wird auch schon mal gedroht, dass weitere Kosten enstehen könnten. Allerdings wiederum nur dem Steuerzahler und nicht Dir persönlich.

Trotzdem immer freundlich bleiben. Die machen auch bloss ihren Job. Schlimm wirds erst, wenn einer daraus eine persönliche Sache macht.

By traffic (172.179.183.14) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 13:05:

@Mwart: Deine Freundin oder eure Nachbarn oder sonst jemand müssen keinerlei Aussage bezüglich des Fahreres auf einem Foto machen, sie müssen das Foto nicht einmal anschauen. Sie sind schließlich nicht dazu da, staatliche Ermittlungsarbeiten zu unterstützen.

By Mwart (193.98.144.2) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 13:52:

@traffic: Nachbarn sind bei mir ein Problem.
Ich habe jede Menge davon (Mehrfamilienhaus) und kenne noch nicht mal alle.

PS.: Ich habe mich heute mit einem Jura-Studenten unterhalten.
Er meinte das „Verstecken“ vor der Polizei bringe mir gar nix, da am Ende eh die Vorladung vom Amtsrichter stehe und ich die ganze Angelegenheit nur unnötig herausziehe. Er denkt, dass bei der Höhe des V-Vergehens nicht mit einer Einstellung zu rechnen ist. Ich solle also lieber zur Polizei gehen, dass Foto anschauen und gegebenenfalls die Aussage verweigern, falls das Bild wirklich schlecht ist.

Wie denkt ihr darüber?

By Rennfahrer (80.140.14.44) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 14:33:

@Mwart


Ich habe mich heute mit einem Jura-Studenten unterhalten.

Sicher, dass er Jura studiert???


Ich solle also lieber zur Polizei gehen, dass Foto anschauen

Was glaubst du, was die Polizei auf dem Revier macht ? Du schaust dir das Bild an, du bist zu erkennen, dann verweigers du aber die Aussage.
Das ist doch den Beamten dann scheissegal, sie haben dich endlich gesehen, machen einen positiven Identifikationsvermerk, dann geht das ganze an die Bussgeldstelle, BuGeBe wird erlassen und dann hat sich die Sache...

By traffic (172.179.183.14) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 14:34:

Daß dieser Jura-Student sein Fach wechseln sollte;-)

Im Ernst: Bei der Polizei kannst Du gar nichts zu Deinen Gunsten erreichen. In der Regel werden sie dich identifizieren, und dann ist die Sache gelaufen. Wenn Sie Dich nicht erreichen, müssen sie die Identifizierung anderweitig vornehmen, und das ist unzuverlässiger (z.B. wenn du auf dem Paßfoto anders aussiehst als heute).
Wenn deine Nachbarn dich nicht kennen, kann das auch ein Vorteil sein.
Und du kannst auch noch vor dem Amtrrichter den Einspruch zurücknehmen, wenn du vermutest, daß er zu deinen Ungunsten entscheiden wird. Und dann kostet es auch nichts extra.

By Hubert (134.91.157.45) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 14:54:

@Mwart
So ein Quatsch.
Ein Amtsrichter kann Dich erst vorladen, wenn Du auf einen BuGeBescheid Einspruch eingelegt hast. Vorher laufen lediglich die Ermittlungen zur Fahrerfeststellung.

Auf keinen Fall hingehen !!! Und lass Dich nicht von Leuten verrückt machen, die keine Ahnung haben. Selbst die Nachbarn sind theoretisch nicht in der Lage dich zweifelsfrei zu identifizieren. Dies kann in der Regel nur ein Verwandter oder ein von Gericht bestellter Gutachter. Allerdings könnte die Polizei von einem Nachbarn die Vermutung bestätigt bekommen, dass Du es sein könntest. Sie versuchen es dann einfach und schicken Dir einen BuGeBe zu. Wie gesagt, wenn es dann zu Gericht geht, sieht die Sache wieder vollkommen neu aus, weil bei einer Verurteilung der Richter Dir eventuelle Kosten für einen Gutachter aufbrummen kann. Solange aber nur Ermittlungen von der Polizei durchgeführt werden, können keine Kosten auf Dich zukommen.

Die meisten Nachbarn waren selber schon mal in so einer Situation. Trotzdem, wenn da mal so ein besonders lieber Nachbar dabei ist, dann kannst Du schlimmstenfalls mit dem gleichen BuGe rechenen, als wenn Du jetzt direkt zur Polizei gehts und sagst: Ich will !!!

Was hast Du also zu verlieren ??

By Michael (213.183.170.26) on Montag, den 12. August, 2002 - 09:36:

ich kanns nicht fassen. wurde am 17/5 geblitzt.
wagen auf firma zugelassen aber unter meiner privatadresse.
auf zeugenfragebogen habe ich nicht reagiert. jetzt erreicht mich diese dämliche anhörung als betroffener (geschrieben am 7/8) an mich persönlcih adressiert und die frist ist unterbrochen. was tun, um die letzten 8 tage noch rumzukriegen?

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Montag, den 12. August, 2002 - 11:37:

>>was tun, um die letzten 8 tage noch rumzukriegen?<<

Die Verjährung ist für Dich unterbrochen und beginnt mit Ausstellung des AB gegen Dich wieder "von vorn" zu laufen.

By Koral (217.228.5.253) on Montag, den 12. August, 2002 - 13:21:

@Mwart

Wieso bekomme ich eigentlich das Foto nicht einfach zugeschickt. Dann könnte ich wenigstens gleich sehen, was drauf ist.
Ich wurde einmal mit einem Starenkasten geblitzt und hatte das fehlende Bild angefordert und bekommen. Meistens liegen aber auch da die Bilder beim AB schon bei.


Ich staune auch, daß die sich soviel Mühe machen, Dich zu identifizieren. Bei mir ging es in einem anderen Fall rats bats ganz schnell. Ich hatte ein völlig undeutliches Foto zugeschickt bekommen und dachte, da kann man ja alles abstreiten. Was mein Anwalt und ich zunächst auch taten (genauer gesagt, wir haben keine Angaben gemacht). Daraufhin hat als erstes die Bußgeldstelle mein Paßbild vom EMA herangezogen und behauptet, daß ich der Fahrer sei. Mein Anwalt hat gar nicht mehr in Erwägung gezogen, dies anzufechten. Man hätte ja auch noch einen Gutachter einschalten und die Übereinstimmung vom Gericht klären lassen können. Ich bin 100% rechtsschutzversichert. Aber mein Anwalt hat es nicht getan. Und schon war ich dran.

By Mwart (193.98.144.2) on Freitag, den 20. September, 2002 - 11:43:

Hallo alle miteinander, es ist nun einige Zeit vergangen und jetzt habe ich eine Frage zur Verjährung (habe keine Post, BuGeBe mehr bekommen).

Am 12.05.02 geblitzt
Am 05.06.02 AB bekommen
Am 13.06.02 auf AB geantwortet
Am 25.06.02 kam die Brief mit der Vorladung aufs Revier.

Wird die Verjährung durch eine Vorladung unterbrochen?
Ab wann zählt die Unterbrechung durch den AB, ab bekommen, oder ab Datum geantwortet?

Vielen Dank + Grüße

By farendil (217.85.231.32) on Freitag, den 20. September, 2002 - 12:03:

@mwart: die vorladung dürfe nix unterbrechen, da du schon als betrofener gehört wurdest.

die einzige verjährungsunterbrechung stellt hier die AUSTELLUNG des anhörungsbogens dar.

By Mwart (193.98.144.2) on Freitag, den 20. September, 2002 - 14:08:

Demnach ist die Verjährung am 19.09.02 eingetreten, oder (drei Monate + 14 Tage Post)?
Was kann jetzt noch kommen?
Gibt es noch eine Frist nach der Frist?

Vielen Dank.

By farendil (217.85.231.32) on Freitag, den 20. September, 2002 - 16:38:

@mwart: du bist raus.
theoretsich zwar noch nicht 100% (es könnten noch andere verjärungsunterbrechende maßnahmen erfolgt sein) aber du kannst schon den sekt kaltstellen.


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