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Hilfe, vielleicht die rettung ?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Hilfe, vielleicht die rettung ?
By opinion (217.227.245.189) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 17:15:

Also, ich wurde am 21.06.02 um 10:45Uhr innerorts mit ~30kmh zuviel geblitzt.

Ich weiss nicht ob das von vorteil ist aber, zu dieser zeit hätte ich noch 80Kilometer weit weg auf meiner schule sein müssen. ( habe sportsachen vergessen -> lehrer andhabt das so: schüler wird als ANWESEND eingetragen aber in der Halle nicht geduldet )

Kann ich der polizei das als argument entgegenbringen ?

wenn die auf meiner schule bzw arbeitsstelle nachfragen werden die sagen: am 21.06.02 um 10:45uhr war er in der berufsschule.

danke für die hilfe.
mfg
chris

By opinion (217.227.245.189) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 18:31:

keiner ne idee wie ich mich noch retten könnte ?
mfg
chris

By krujtzschoff (217.81.127.164) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 18:56:

Lese dir mal alles schön durch hier und es wird dir ganz bestimmt ein Licht aufgehen.

mfg krujtzschoff

By Chris (144.41.3.25) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 19:05:

@opinion:
wenn die dein foto vergleichen,. werden die sagen: billiger trick.

bis du halter?
ist der ab-bogen schon da?
...

By opinion (217.227.245.189) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 22:33:

ich bin nicht halter ...
was is dieser ab bogen ?

also wird das nicht klappen mit dem "alibi"

By krujtzschoff (217.81.113.238) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 11:01:

@opinion

Es darf nicht dazu kommen das sie das Foto mit dir vergleichen. Deshalb mal in die Suchfunktion Albertho-Methode eingeben oder die Verjährung erreichen. Sowas in der Richtung. Halter Vater oder Mutter? AB ist der Ahörungsbogen in dem drin steht das Sie am XX.XX.XXXX um XX.XX mit 30 km/h zuschnell geblitzt wurden. Die Zeit bist dein AB kommt kannst du damit verbringen dir einen guten Freund zu suchen der dir ein bisschen ähnlich sieht spricht Haare sollte so in etwa hinkommen. Mach bloß nicht den Fehler und sage Fotos sind schlecht das klappt nur selten. Meine Freundin hat sich mit dieser Tatik gerade auf dem Po gepackt. Die wollte nämlich nicht auf das Fachwissen hier einlassen :-)! dein Alibi ist Müll da dein Lehrer bestimmt sagt das es Vorkommen kann das du vielleicht irgendwelche Dinge für die Schule besorgen warst. Oder habt ihr beim Sport eine Videokamera mit Datum und uhrzeit an? Wenn ja lass mal den Sportlehrer überprüfen ;-). Mach dir kein Kopf mit ein bisschen Glück und sich an das halten was hier im Forum steht könnte es klappen.

mfg krujtzschoff

PS: Bist du noch in der Probezeit?

By krujtzschoff (217.81.113.238) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 11:04:

Ich habe es gefunden! Trotzdem beim nächsten Mal selber suchen! Liess dir das von Alberto durch! Jetzt noch ein wenig geändert auf deinem Sachverhalt und die Sache nimmt ihren Lauf.

http://www.radarforum.de/messages/7/4137.html?1025078410

By opinion (217.227.245.189) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 15:26:

Na gut, also mein Alibi kann ich also vergessen.

was ich sagen könnte ist:
hab den wagen einem freund geliehen ( sieht mir ähnlich und würde das auch für mich machen ) er mußte irgendwas abholen, ich konnte nicht fahren weil ich 2 aspirin oder sowas geschluckt habe ;)...

geht das so oder wie würdet ihr das machen ?

desweiteren:
- wenn am 22.09.02 nix kommt, bin ich sicher ?

- wenn der a-bogen kommt warte ich wielange ?
[lasse ich den ausfüllen von dem freund oder schicke ich den zurück zum guten Vater Staat mit dem Hinweis auf meinem freund ?]

- freund hat a-bogen; füllt alles aus; wartet bis x tage vor "antworttermin"

- dann bekommt er bußgeldbescheid, warten ... wie lange ?

- dann einspruch ...

- dann entweder hop ODER flop

könnt ihr mir ungefähre zeiträume zum "warten" sagen ?

danke
chris

By Chris (144.41.3.25) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 15:34:

@opinion
du hast es nicht verstanden.

da du nicht der halter bist, ist die sache doch fein. der a (anhörungsbogen) wird an den HALTER gehen. der zögert die sache nach der alberto-methode raus und 3 monate später ist die sache für dich gegessen.

ist der halter ebenso wie du eine "männl." person?

spar dir bitte den quatsch mit dem freund, erhöht das risiko nur, aufzufliegen.

@kruj...
was soll der freund, wenn der halter nicht er selbst ist?

By opinion (217.227.245.189) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 15:55:

meine mutter is halter von dem wagen.
chris, wäre dir dankbar wenn du mir "mein" vorgehen jetzt was erläutern könntest.

danke danke
chris no.2

By krujtzschoff (217.81.112.189) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 18:28:

@ Chris

Na wenn die Mutter Halterin ist und auf dem Foto ein Mann zusehen ist denke ich mal ist das wohl das beste wenn man einen Freund hat der sich nicht in die Hose macht bei solchen Dingen´. Ich meine er kann auch ein auf der Strasse ansprechen weiß aber nicht ob es jeder macht :-)

@opinion

Du bist genau am 05.10.2002 raus aus der Angelegenheit. 3 Monate + 14 Tage Post.

Verstehe nicht ganz was Chris meint. Denn ich denke mal das jeden auffallen sollte das da hinter dem Steuer keine Frau sitzt. Und ich denke man sollte die Behörde von der Familie weglenken und zu fremden Personen schicken sodas nicht die Fotos verglichen werden.

Du mußt nichts sagen OPINION deine Mutter schreibt das dein Freund gefahren ist. Das schreibt sie in den AB in den 1. AB. Begründung muß doch nicht geschrieben werden.

2.AB geht an deinen Freund. Der gibt seine Daten an bzw. kontrolliert ob sie richtig angegeben sind und dann macht er Kreuz bei der Frage ob die Tat zugegeben wird. Wie Alberto geschrieben hat 4-6 Wochen später kommt Bußgeldbescheid zu deinem Freund und da fällt ihm auf das er das ja gar nicht war, also Einspruch. Dann wird die Behörde sauer und fängt jetzt an zu kämpfen. Natürlich denken sie jetzt wo dein Kumpel weiß das er eine saftige Strafe bekommt will er es gar nicht mehr gewesen sein. Die Behörde sagt jetzt aber ach der ist ja blöd wir haben ja sein Foto und damit haben wir ihn. Und wenn sie es bis hier gefressen haben hast du gewonnen. Den dein Freund ist ja nicht auf dem Foto sondern ein anderer Herr. Den dein Freund aber nicht nennen muß den er kann seine Aussage verweigern als Zeuge/ sowie als Beschuldigter.

So addieren wir mal kurz:

In etwa 14 Tagen bekommt deine Mutter ihren AB! 14 Tage Zeit ihn zu beantworten (oder ist bei Geschwindigkeitsverstößen nur eine Frist von 1 Woche?) Also rechnen wir einfach mal mit 1 Woche. 14 Tage später AB bei deinem Kumpel.Wieder 1 Woche. 4-6Wochen später BuGebe.2-4 Wochen Reaktion auf den Einspruch! Dann dürfte die Sache wohl für den wahren Täter vorbei sein da verjährt. Fahrtenbuch kommt nicht. Und du überlegst beim nächsten Mal bestimmt ob es immer so schnell sein muß und hast zum überlegen noch nicht Mal ein Bußgeld gebraucht :-)

mfg krujtzschoff

By opinion (217.81.13.66) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 15:58:

hehe ... na gut ... danke an alle, ich geb bescheid wenn die erste AB da ist.

chris


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